Bediengebiet und Bedienzeiten festlegen
Welche Orte werden angefahren, zu welchen Zeiten, mit wie vielen Fahrzeugen und wie weit im Voraus muss gebucht werden. Das steht vor jeder Systemfrage.
- Haltepunkte
- Bedienzeiten
- Vorbestellfrist

Wir legen mit Ihnen Bediengebiet und Bedienzeiten fest, suchen ein Buchungssystem aus und richten es ein. Läuft der Verkehr, übernehmen wir auf Wunsch Betrieb und Auswertung.
KI-generiert
Je nachdem, wie weit Ihr Vorhaben ist, fangen wir an einer anderen Stelle an.
Welche Orte werden angefahren, zu welchen Zeiten, mit wie vielen Fahrzeugen und wie weit im Voraus muss gebucht werden. Das steht vor jeder Systemfrage.
Wir sehen nach, was am Markt zu Ihrem Gebiet und Ihrem Tarif passt, richten es ein und weisen Bürgerservice und Fahrpersonal ein.
Nach dem Start übernehmen wir auf Wunsch den laufenden Betrieb und liefern die Zahlen, die im Gemeinderat für die nächste Entscheidung gebraucht werden.
Passt am Markt nichts zu Ihrem Gebiet, setzen wir Rufbusle ein. Fahrgäste buchen im Browser, beim Bürgerservice oder über den KI-Telefonbot, das Fahrpersonal bekommt die Touren per SMS, App oder Browser.
Vier Schritte, vom ersten Gespräch bis zum Start des Verkehrs.
Welche Orte, welche Zeiten, welche Fahrzeuge und welcher Tarif. Dazu die Frage, wer die Buchungen annimmt.
Wir sehen nach, ob ein vorhandenes System Ihre Anforderungen erfüllt. Wenn ja, nennen wir es, auch wenn wir daran nichts verdienen.
Festpreis, sobald der Umfang steht, sonst Stundensatz mit einer Obergrenze. Was noch offen ist, steht als offener Punkt im Angebot.
Fahrplan und Bediengebiet einpflegen, Bürgerservice und Fahrpersonal einweisen, die ersten Wochen mitlesen und nachsteuern.
Welche Orte abgedeckt werden sollen und zu welchen Zeiten, das genügt für eine erste Einschätzung.
Ein Anrufsammeltaxi ersetzt keinen Linienverkehr. Es deckt die Zeiten und Orte ab, an denen sich ein fester Kurs nicht trägt: abends, am Wochenende, in Ortsteilen mit wenigen Fahrgästen. Am Anfang steht deshalb nicht die Software, sondern das Bediengebiet.
Zu klären ist, welche Haltepunkte angefahren werden, in welchen Zeitfenstern gefahren wird, wie weit im Voraus gebucht werden muss und was geschieht, wenn alle Plätze belegt sind. Bei der Rückfallebene ist die übliche Antwort ein Taxiunternehmen, dessen Nummer im System hinterlegt wird.
Diese Antworten bestimmen das System, nicht umgekehrt. Wir erarbeiten sie mit Ihnen und halten sie so fest, dass sie später in eine Leistungsbeschreibung übernommen werden können.
Für Bedarfsverkehre gibt es mehrere Anbieter. Passt einer davon zu Ihrem Gebiet, Ihrem Tarif und Ihrem Budget, ist das die günstigere Antwort, und wir übernehmen Auswahl, Anbindung und Einführung.
Mit Rufbusle betreiben wir selbst ein Buchungssystem für Bedarfsverkehre. Das sagen wir vor der Empfehlung und nicht erst im Angebot, damit Sie unseren Rat einordnen können.
Ein Bedarfsverkehr erreicht nur dann alle, wenn die Buchung nicht am Gerät scheitert. Für uns gehören deshalb drei Wege dazu: im Browser ohne App und ohne Konto, beim Bürgerservice am Telefon und über einen Telefonbot, der den Fahrplan kennt und die Buchung selbst anlegt.
Dazu kommt die Oberfläche. Bedienbar mit Tastatur und Vorleseprogramm, ausreichender Kontrast, kein Zeitdruck im Buchungsschritt, also die Anforderungen aus WCAG 2.1 AA. Und sie muss in mehr als einer Sprache lesbar sein: In Rufbusle sind es Deutsch, Englisch, Arabisch, Türkisch und Ukrainisch, für Arabisch mit Schreibrichtung von rechts nach links.
Hinweis
Eine Fahrt, die niemand in der Auskunft findet, wird auch nicht gebucht. Für flexible Verkehre gibt es dafür GTFS-Flex, eine Erweiterung des GTFS-Formats: statt fester Abfahrten beschreibt sie Bediengebiete, Zeitfenster und die Bedingungen einer Buchung.
Wir bereiten Ihre Daten in diesem Format auf und melden sie an die Stelle, die sie einsammelt. Wie eine Meldung abläuft, steht auf der Seite zum Meldeservice für Fahrplandaten.
Wir sind weder Genehmigungsbehörde noch Kanzlei. Die Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz, Förderanträge und die rechtliche Prüfung bleiben bei Ihnen, bei der zuständigen Behörde und bei Ihrer juristischen Beratung. Wir liefern den fachlichen und technischen Teil und stellen die Unterlagen dafür bereit.
Fahrzeuge und Fahrpersonal stellen wir ebenfalls nicht. Gefahren wird von Ihrem Betrieb oder von einem beauftragten Unternehmen.