Windows 10 im Unternehmen: warum die kostenlose Verlängerung für Ihre Firmengeräte nicht gilt
Für private Rechner verlängert Microsoft die Sicherheitsupdates kostenlos. Für verwaltete Firmengeräte nicht. Was das kostet und welche Rechnung Sie aufmachen sollten.
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ByePastIT-Betrieb
Erst zählen, dann rechnen
Wir nehmen Ihre Geräte auf und sagen Ihnen, welche umstellbar sind und welche nicht. Danach ist das Thema meistens kleiner als befürchtet.
Die kostenlose Verlängerung ist für Betriebe keine Option, weil sie verwaltete Geräte ausschließt. Bleiben zwei Wege: zahlen oder umstellen. Beide sind vertretbar, aber nur, wenn Sie wissen, wie viele Geräte tatsächlich betroffen sind.
Fangen Sie deshalb nicht mit der Beschaffung an, sondern mit der Liste.
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Der Support für Windows 10 endete am 14. Oktober 2025. Seitdem kursiert in vielen Betrieben die beruhigende Nachricht, Microsoft verlängere die Sicherheitsupdates ja kostenlos. Das stimmt, aber es gilt mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für Ihre Geräte.
Die Ausnahme, die zur Regel wird
Die kostenlose Verlängerung richtet sich an Privatanwender. Ausgeschlossen sind Geräte, die
Mitglied einer Active-Directory-Domäne sind,
über Microsoft Entra eingebunden sind,
unter einer Geräteverwaltung stehen,
im Kioskmodus laufen oder
mit einem Kinderkonto angemeldet sind.
Lesen Sie die ersten drei Punkte noch einmal. Genau so ist ein Firmengerät eingerichtet. Damit fällt praktisch jeder verwaltete Rechner aus der Gratisregelung heraus und landet im kostenpflichtigen Programm für erweiterte Sicherheitsupdates.
Was das Programm kostet
Die Preise sind kumulativ. Wer erst im zweiten Jahr einsteigt, zahlt das erste Jahr mit.
Jahr
Preis je Gerät
Erstes Jahr
61 USD
Zweites Jahr
122 USD
Drittes Jahr
244 USD
Summe über drei Jahre
427 USD
Bezogen wird das ausschließlich über Volumenlizenzierung. Technischer Support ist nicht enthalten, es geht wirklich nur um Sicherheitspatches. Endgültig Schluss ist am 10. Oktober 2028.
Achtung
Für zwanzig Arbeitsplätze sind das über drei Jahre rund 8.500 US-Dollar. Ohne einen einzigen Supportfall, ohne neue Funktion, ohne dass ein Gerät dadurch schneller wird.
Die Rechnung, die Sie aufmachen sollten
Stellen Sie zwei Zahlen nebeneinander. Links: die reinen Patchkosten über den Zeitraum, den Sie überbrücken wollen. Rechts: die Kosten für neue Geräte, verteilt auf eine übliche Nutzungsdauer von fünf Jahren.
Bei dieser Rechnung fällt oft auf, dass die Verlängerung kein Sparmodell ist, sondern eine Verschiebung mit Aufschlag. Sie ist trotzdem sinnvoll, aber als Brücke für ein sauber geplantes Projekt, nicht als Dauerlösung.
Nicht jedes Gerät muss ersetzt werden
Das wird häufig übersehen. Viele Rechner ab Baujahr 2019 erfüllen die Anforderungen von Windows 11 und lassen sich umstellen, gelegentlich erst nach einer Änderung in den Firmware-Einstellungen. Das kostet Arbeitszeit, aber keine neue Hardware.
In der Praxis ergibt eine Bestandsaufnahme oft dieses Bild: ein Drittel lässt sich umstellen, ein Drittel steht ohnehin zum Austausch an, beim letzten Drittel lohnt der Austausch sofort. Erst wenn Sie diese Aufteilung kennen, können Sie überhaupt entscheiden.
Der Punkt, an dem Projekte wirklich hängen
Nicht am Betriebssystem, sondern an der Branchensoftware. Ob Ihre Warenwirtschaft, Ihre Zeiterfassung oder Ihr Kassensystem unter Windows 11 sauber läuft, steht selten verlässlich in einer Herstellerliste. Das prüft man an einem echten Testgerät, bevor man fünfzig Rechner anfasst.
Tipp
Nehmen Sie ein einzelnes Gerät, stellen Sie es um, und lassen Sie die Kolleginnen und Kollegen zwei Wochen damit arbeiten, die die anspruchsvollste Software nutzen. Danach wissen Sie mehr als aus jeder Kompatibilitätsmatrix.
Warum das Thema nicht liegen bleiben sollte
Ein Betriebssystem ohne Sicherheitsupdates ist nicht sofort ein Problem, aber es wird eines, mit jeder neu gefundenen Lücke. Spätestens beim jährlichen Fragebogen Ihrer Cyberversicherung oder bei einem Sicherheitsfragebogen eines größeren Auftraggebers wird der Patchstand abgefragt. Ein nicht mehr unterstütztes Betriebssystem ist dort regelmäßig ein Ausschlusskriterium.