Ausschreibungen im BusverkehrFür Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen
Wir schreiben den technischen Teil einer Ausschreibung: Datenformate, Schnittstellen und Bewertungskriterien. Die rechtliche Prüfung des Verfahrens bleibt bei Ihnen und Ihrer Kanzlei.
Was Sie mit dem technischen Teil Ihrer Ausschreibung bekommen und was wir dafür von Ihnen brauchen.
Lieferumfang
Technischer Teil der AusschreibungLeistungsbeschreibung, geforderte Datenformate und Schnittstellen sowie die Kriterien, an denen ein Angebot gemessen wird. Während Bieterfragen und Wertung ordnen wir die technischen Antworten ein.
Für wen
Aufgabenträger und VerkehrsunternehmenSchreiben Sie aus, liefern wir den technischen Teil. Wollen Sie als Verkehrsunternehmen anbieten, lesen wir die Unterlagen und schätzen ein, was Sie heute erfüllen und wo etwas fehlt.
Was wir von Ihnen brauchen
Entwurf oder Unterlagen des letzten VerfahrensDas genügt für eine erste Einschätzung. Für die Bestandsaufnahme danach reichen Gespräche und ein Blick in vorhandene Unterlagen.
Dauer
einige Wochen für den technischen TeilDavor meist ein bis zwei Termine für die Bestandsaufnahme. In den Wochen danach stellen wir Rückfragen an Ihre Fachbereiche, die genaue Dauer hängt am Umfang.
Vergaberecht
bei Ihrer Vergabestelle oder KanzleiVerfahrensart und rechtliche Prüfung gehören ins Vergaberecht. Wir arbeiten mit beiden zusammen und liefern die fachliche Substanz zu.
Teilnahme am Verfahren
Wir bieten auf das Verfahren nicht mitKommt eines unserer eigenen Produkte als Lösung in Frage, sagen wir das vorher und halten uns aus dem Verfahren heraus.
Preis
auf Anfrage
Nach Stunden zum Beratungssatz oder als Festpreis, wenn der Umfang vorher klar umrissen ist. Beides nennen wir Ihnen schriftlich vor der Beauftragung. Netto zzgl. USt.
Eine Ausschreibung im Nahverkehr legt für viele Jahre fest, welche Daten fließen, wem sie gehören und wie teuer eine spätere Änderung wird. Genau dieser Teil steht in den Unterlagen oft am dünnsten.
Wir schreiben ihn: welche Formate geliefert werden, über welche Schnittstellen, in welcher Frist, und woran ein Angebot gemessen wird. Die Verfahrensfragen bleiben bei Ihrer Vergabestelle, wir liefern die fachliche Substanz dazu.
Was in den technischen Teil gehört
Welche Fahrplan-, Tarif- und Echtzeitdaten geliefert werden und in welchem Format
Über welche Schnittstellen sie fließen und in welchem Takt
Wem die Daten gehören und was am Ende der Laufzeit mit ihnen geschieht
Welche Systeme miteinander sprechen müssen und wer die Anbindung schuldet
Woran ein Angebot gemessen wird, damit die Wertung nachvollziehbar bleibt
Tipp
Die Frage nach dem Datenbesitz spart später am meisten Geld. Wer sie erst bei der Verlängerung stellt, verhandelt aus der schwächeren Position.
Der rechtliche Rahmen
§ 3a PBefG verpflichtet Unternehmer, Fahrplan-, Tarif- und Echtzeitdaten bereitzustellen. Am Nationalen Zugangspunkt gelten dafür das NeTEx-EU-Profil und SIRI. Darunter liegt die Zulieferkette, in der weiterhin VDV 452, VDV 454, GTFS und ISA vorkommen, je nachdem, welches Planungssystem im Betrieb läuft.
Wir formulieren die Anforderung so, dass sie zu dieser Kette passt und keinen Anbieter ausschließt, der sie erfüllen könnte. Produktnamen gehören nicht in eine Leistungsbeschreibung, Formate und Fristen schon.
Digitalkonzept ohne Verfahren
Nicht jede Frage endet in einer Ausschreibung. Manchmal geht es darum, für die kommenden Jahre festzuhalten, welche Systeme bleiben, welche abgelöst werden und in welcher Reihenfolge. Auch das schreiben wir auf, in derselben Form: ein Dokument, mit dem Sie in den Ausschuss oder in die Geschäftsführung gehen können.
Wenn Sie zuerst wissen wollen, was heute überhaupt im Einsatz ist, fängt das mit einer Bestandsaufnahme an.
Schicken Sie uns den Entwurf
Ein vorhandener Entwurf oder die Unterlagen des letzten Verfahrens genügen für eine erste Einschätzung.
Technischer Teil, abgestimmt mit Ihrer Vergabestelle
Formulierung ohne Bindung an einen einzelnen Anbieter