Nordrhein-Westfalen fördert IT-Sicherheit im Mittelstand. Wer die Bedingungen erfüllt, bekommt die Hälfte der Kosten erstattet. Das ist für viele Betriebe der Unterschied zwischen einem Vorhaben, das seit Jahren verschoben wird, und einem, das dieses Jahr stattfindet.
Die Eckdaten
| Punkt | Angabe |
|---|---|
| Förderquote | 50 Prozent |
| Zuschusshöhe | 4.000 bis 15.000 Euro |
| Antragszeitraum | 01.01.2026 bis 31.12.2029 |
| Zielgruppe | Kleinste, kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in NRW |
Gefördert werden unter anderem die Bestandsaufnahme der IT-Sicherheit, Prüfungen auf Schwachstellen, Schulungen der Mitarbeitenden und Hardware für den Basisschutz.
Welche Vorhabensumme überhaupt infrage kommt
Aus den beiden Zahlen in der Tabelle folgt eine Spanne, die selten jemand ausrechnet. Bei 50 Prozent Förderquote braucht es ein Vorhaben von mindestens 8.000 Euro, damit der Mindestzuschuss von 4.000 Euro überhaupt erreicht wird. Nach oben ist bei 30.000 Euro Schluss, alles darüber bezuschusst das Land nicht weiter.
| Ihr Vorhaben kostet | Zuschuss | Ihr Anteil |
|---|---|---|
| unter 8.000 Euro | kein Zuschuss | alles |
| 8.000 Euro | 4.000 Euro | 4.000 Euro |
| 20.000 Euro | 10.000 Euro | 10.000 Euro |
| 30.000 Euro | 15.000 Euro | 15.000 Euro |
| 40.000 Euro | 15.000 Euro | 25.000 Euro |
Hinweis
