Nordrhein-Westfalen fördert IT-Sicherheit im Mittelstand. Wer die Bedingungen erfüllt, bekommt die Hälfte der Kosten erstattet. Das ist für viele Betriebe der Unterschied zwischen einem Vorhaben, das seit Jahren verschoben wird, und einem, das dieses Jahr stattfindet.
Die Eckdaten
| Punkt | Angabe |
|---|---|
| Förderquote | 50 Prozent |
| Zuschusshöhe | 4.000 bis 15.000 Euro |
| Antragszeitraum | 01.01.2026 bis 31.12.2029 |
| Zielgruppe | Kleinste, kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in NRW |
Gefördert werden unter anderem die Bestandsaufnahme der IT-Sicherheit, Prüfungen auf Schwachstellen, Schulungen der Mitarbeitenden und Hardware für den Basisschutz.
Der Fehler, an dem die meisten Anträge scheitern
Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme bewilligt sein. Wer erst beauftragt und dann beantragt, bekommt nichts. Das klingt selbstverständlich, ist aber in der Praxis der häufigste Ablehnungsgrund, weil Betriebe im Alltag zuerst handeln und dann an die Förderung denken.
Achtung
Kein Windhundprinzip
Die Vergabe läuft nicht nach Eingangsreihenfolge, sondern in einem Losverfahren mit einem Zeitfenster von 28 Tagen. Das bedeutet zweierlei: Sie müssen sich nicht am ersten Tag um Mitternacht anstellen, aber Sie müssen das Zeitfenster treffen.
Achtung bei der Förderquote
In der Region werben einzelne Anbieter mit einer deutlich höheren Quote als der offiziell veröffentlichten. Nehmen Sie die Angabe aus der amtlichen Quelle des Landes, nicht die aus einer Werbeanzeige. Wenn eine Zahl zu gut klingt, prüfen Sie, worauf sie sich bezieht.
Was Sie für den Antrag brauchen
Im Kern eine belastbare Beschreibung dessen, was gemacht werden soll, und was es kostet. Genau das liefert eine Bestandsaufnahme der IT-Sicherheit: eine Liste der Befunde, nach Dringlichkeit sortiert, jeweils mit geschätztem Aufwand.
Ohne diese Grundlage lässt sich ein Antrag nicht sinnvoll ausfüllen, weil Sie sonst raten müssten, was Sie beantragen.
Und wenn Sie nicht in NRW sitzen?
Dann greift dieses Programm nicht, aber vergleichbare Landesprogramme gibt es in mehreren Bundesländern, mit jeweils eigenen Bedingungen. Fragen Sie bei Ihrer Industrie- und Handelskammer nach, das ist der schnellste Weg zu einer verlässlichen Auskunft.
Hinweis
