Vorabbekanntmachung gemäß Artikel 7 Absatz 2 VO (EG) 1370/2007 zur beabsichtigten Vergabe des Linienbündels LGI Südost als Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Buspersonennahverkehr (BPNV) im Sinne der Verordnung (EG) 1370/2007 vom 23.10.2007
Auftraggeber: Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH · Gießen, Landkreis
- Vertragslaufzeit
- 12.12.2027 – 08.12.2035
- Vertragsende
- 08.12.2035 (noch ~9 Jahre)
- Verfahren
- Wettbewerbliches Verfahren (Art. 5(3) VO 1370/2007)
- Lose
- 1
- Verkehrsart
- ÖPNV Linienverkehr
- Veröffentlicht
- 27.10.2025
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Vorinformation: Die Vergabe ist angekündigt, das Verfahren hat aber noch nicht begonnen (u. a. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007). Ein Frühindikator für eine bevorstehende Neuvergabe.
- Was bedeutet „Wettbewerbliches Verfahren (Art. 5(3) VO 1370/2007)"?
- Wettbewerbliches Verfahren nach Art. 5 Abs. 3 VO 1370/2007 — wettbewerbliche Vergabe öffentlicher Personenverkehrsdienste.
- Wann läuft der Vertrag aus?
- Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 08.12.2035 (noch ~9 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
Leistung
siehe Ziffer 5.1
Linienbündel / Lose (1)
Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.
- Linienbündel LGI Südost 12.12.2027 – 08.12.2035
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Durchführung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr (Landverkehr) im Zuständigkeitsbereich des RMV. Die zu vergebenden Leistungen sind im Linienbündel LGI Südost auf folgenden Linien zu erbringen: - Regionale Linie 375: Gießen – Pohlheim – Lich – (Hungen); - Regionale Linie 376: Schulverkehr Pohlheim; - Regionale Linie 377: Gießen – Pohlheim – Eberstadt/Gambach. Das o.g. Linienbündel wird nur als Gesamtleistung vergeben. Die Angabe „Wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der VO (EG) Nr. 1370/2007)“ in Ziffer 2.1 ist nur erfolgt, weil die Eingabemaske des Supplements zum EU-Amtsblatt die Benennung der Verfahrensart verlangt und deren Bezeichnung vorgibt. Es handelt sich vorliegend jedoch um eine Vorabbekanntmachung gemäß § 8a Absatz 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.V.m. Artikel 7 Absatz 2 VO (EG) 1370/2007 zur Durchführung eines offenen Verfahrens gemäß § 119 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Antragsfrist für eigenwirtschaftliche Verkehre gemäß § 12 Absatz 6 Satz 1 PBefG wird hingewiesen. Die mit dem beabsichtigten Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards für die Gesamtleistung des o.g. Linienbündels (§ 8a Absatz 2 PBefG) bilden auch die Grundlage für etwaige eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge (vgl. die Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Gießen auf seiner Internetseite). Dies gilt entsprechend für weitere wesentliche Anforderungen, wie insbesondere zu Linienweg und Haltestellen, zu Bedienungshäufigkeit und Bedienungszeitraum, zur Abstimmung der Fahrpläne, zur Barrierefreiheit und zur Anwendung des Verbundtarifes. Die vorgenannten Anforderungen sind auf der RMV-Plattform "Ausreichende Verkehrsbedienung" öffentlich zugänglich unter https://avb.rmv.de/s/DE7L7I7C2WqM5Em
ÖPNV-Netz in Gießen
Verkehrsbetriebe, die heute im Ausschreibungs-Kreis aktiv sind — mögliche Bewerber und der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.
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Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.
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Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.