Veröffentlichung nach Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) 1370/2007 vom 23.10.2007 über die beabsichtigte Einleitung eines Verhandlungsverfahrens ohne Aufruf zum Wettbewerb über die interimsweise Erbringung von Verkehrsleistungen in dem S-Bahn Teilnetz S2 für sieben Jahre
Auftraggeber: Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH · Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
- Vertragslaufzeit
- 09.12.2029 – 13.12.2036
- Vertragsende
- 13.12.2036 (noch ~10 Jahre)
- Verfahren
- Vorinformation (PIN)
- Lose
- 1
- Verkehrsart
- Verkehr (sonst.)
- Veröffentlicht
- 29.05.2026
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Vorinformation: Die Vergabe ist angekündigt, das Verfahren hat aber noch nicht begonnen (u. a. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007). Ein Frühindikator für eine bevorstehende Neuvergabe.
- Was bedeutet „Vorinformation (PIN)"?
- Eine Vorinformation (PIN) kündigt eine geplante Vergabe frühzeitig an.
- Wann läuft der Vertrag aus?
- Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 13.12.2036 (noch ~10 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
Leistung
Der Auftraggeber beabsichtigt Verkehrsdienstleistungen im S-Bahn Teilnetz S2 interimsweise für sieben Jahre an den Bestandsbetreiber DB Regio AG S-Bahn Rhein-Main zu vergeben.
Linienbündel / Lose (1)
Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.
- Veröffentlichung nach Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) 1370/2007 vom 23.10.2007 über die beabsichtigte Einleitung eines Verhandlungsverfahrens ohne Aufruf zum Wettbewerb über die interimsweise Erbringung von Verkehrsleistungen in dem S-Bahn Teilnetz S2 für sieben Jahre 09.12.2029 – 13.12.2036
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Die zu vergebenden Leistungen sind im S-Bahn Teilnetz S2 auf der Linie S2 Niedernhausen - Dietzenbach zu erbringen. Zwischen RMV und DB Regio AG S-Bahn Rhein-Main (DB Regio) besteht ein Verkehrsvertrag über die Erbringung von Verkehrsleistungen im SPNV im S-Bahn-Teilnetz S2 mit einer Laufzeit bis zum 08.12.2029 (VSV S2). Die DB Regio stellt nach dem VSV S2 die für den Betrieb notwendigen Fahrzeuge und ist für deren Instandhaltung zuständig. Es sind derzeit 28 Triebzüge der Baureihe ET 423 im Teilnetz S2 im Einsatz. Bis ca. Ende 2028 werden durch infrastrukturelle Maßnahmen im Bahnhof Niedernhausen insgesamt 32 Fahrzeuge (inkl. 4 Reservefahrzeuge der Baureihe ET 423) erforderlich sein. Zwischen dem RMV und der DB Regio besteht außerdem ein Verkehrsvertrag über die Erbringung von Verkehrsleistungen im SPNV im S-Bahn Teilnetz Kleyer (Linien S1 / S7 / S8 / S9) mit einer Laufzeit bis zum 13.12.2036 (VSV Kleyer). Die DB Regio stellt auch hier die Fahrzeuge und ist für die Instandhaltung dieser Fahrzeuge zuständig. Es sind 98 Triebzüge der Baureihe ET 430 sowie 14 Triebzüge der Baureihe ET 425 (insbesondere auf der Linie S7) im Einsatz. Die Teilnetze S2 und Kleyer sollen aus betrieblichen und wirtschaftlichen Gründen zusammengelegt und zum Betriebsstart im Dezember 2036 als ein Gesamtauftrag mit Neufahrzeugen vergeben werden. Denn im Laufe der Jahre hat sich gezeigt, dass die ursprüngliche Aufteilung dieser Teilnetze aus betrieblicher und wirtschaftlicher Sicht nicht sinnvoll gewesen ist. Aufgrund betrieblicher Überschneidungen in beiden Teilnetzen sollen durch eine Zusammenlegung diverse Synergieeffekte erzielt werden. Neben planerischen Synergien sollen durch die Zusammenlegung beider Netze wirtschaftliche Vorteile erzielt werden (z.B. deutlich günstigere Konditionen bei der Fahrzeugbeschaffung, niedrigere Instandhaltungskosten bei gleichem Fahrzeugtyp, gemeinsame Ersatzteilvorhaltung und gemeinsame Abstell- und Werkstattinfrastruktur). Der Zeitraum bis Dezember 2036 (d.h. bis zur gemeinsamen Neuvergabe mit dem Teilnetz Kleyer) muss im Teilnetz S2 auf geeignete Weise überbrückt werden. Hierbei kommen entweder eine Interimsvergabe mit Altfahrzeugen an den Bestandsbetreiber DB Regio für weitere 7 Jahre oder eine Neuvergabe im Wettbewerb mit Neufahrzeugen unter gleichzeitiger Zulassung von Gebrauchtfahrzeugen in Betracht. Eine Neuvergabe des Teilnetzes S2 im Wettbewerb bereits zum 12/2029 wird jedoch aus verschiedenen Gründen als sehr schwierig eingeschätzt. Zum einen kann die fristgerechte Lieferung von Neufahrzeugen bei einer Neuvergabe mit Neufahrzeugen nicht gewährleistet werden. Denn wegen zeitlich vorgelagerter bzw. paralleler großer Ausschreibungsverfahren (S-Bahn München und S-Bahn Köln) dürften die Fertigungskapazitäten der Fahrzeughersteller stark ausgelastet sein. Die Hersteller dürften aus wirtschaftlichen Gründen zum anderen kein Interesse daran haben, eine vergleichsweise sehr geringe Anzahl an Neufahrzeugen für das kleine Teilnetz S2 zu produzieren. Des Weiteren wäre bei einer Neuvergabe des Teilnetzes S2 für den kurzen Zeitraum von 12/2029 – 12/2036 und einer sich daran anschließenden Neuvergabe des zusammengelegten Netzes S2/Kleyer ab 12/2036 die zwingend erforderliche technische Kompatibilität und Kuppelbarkeit der Fahrzeuge nicht gewährleistet, wodurch die betrieblichen Synergien der Gesamtvergabe nicht realisiert werden könnten. Die technische Kompatibilität und Kuppelbarkeit ist nicht sicher zu gewährleisten, wenn Fahrzeuge unterschiedlicher Hersteller oder auch unterschiedlichen Alters zum Einsatz kommen. Der RMV hat aber ein Interesse daran, dass bei der späteren Gesamtvergabe einheitliche Fahrzeuge zum Einsatz kommen. Bei nicht sicher zu gewährleistender technischer Kompatibilität und Kuppelbarkeit wäre die Gewährung einer Wiedereinsatzgarantie für Neufahrzeuge für eine Interimsvergabe aus Sicht des RMV nicht sinnvoll. Ohne Wiedereinsatzgarantie dürfte es jedoch kein EVU am Markt geben, das Interesse an einer B
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Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.