Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 für die Direktvergabe/Inhousevergabe von öffentlichen Personenverkehrsdiensten im Straßenpersonenverkehr - Teilnetz 4 im Amt Neuhaus
Auftraggeber: Landkreis Lüneburg · Lüneburg, Landkreis
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Lose
- 1
- Verkehrsart
- ÖPNV Linienverkehr
- Veröffentlicht
- 28.06.2026
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Vorinformation: Die Vergabe ist angekündigt, das Verfahren hat aber noch nicht begonnen (u. a. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007). Ein Frühindikator für eine bevorstehende Neuvergabe.
- Was bedeutet „Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb"?
- Im Verhandlungsverfahren verhandelt der Auftraggeber die Angebotsbedingungen mit den Bietern.
Leistung
Der Landkreis Lüneburg ist in seinem Zuständigkeitsgebiet gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 Nr. 2 NNVG i.V.m. § 16 NKomVG Aufgabenträger für den ÖPNV und zuständige Behörde im Sinne von Art. 2 lit. c) VO 1370/2007. Er beabsichtigt für den Zeitraum vom 01.12.2026 bis 31.12.2035 die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste gemäß Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 der entsprechend § 8a Abs. 2 Satz 1 PBefG im Wege der Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i. V. m. § 108 GWB erteilt wird. Die Inhousevergabe an die MOIN Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH Landkreis Lüneburg, Gebrüder-Heyn-Straße 18, 21337 Lüneburg als kreiseigenes Verkehrsunternehmen erfolgt als Gesamtleistung im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG. Aufgrund der verkehrlichen und betrieblichen Abhängigkeiten der erfassten Linien lassen sich positive Netzwerkeffekte nur durch eine Bündelung der Linien im Sinne des § 8a Abs. 2 in Verbindung mit § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG als Teilnetz 4 erreichen. Erfasst sind die Linien 506, 507, 508, 509, 512, 513 in der Gemeinde Amt Neuhaus und dem ostelbischen Teil der Stadt Bleckede. Die hvv-Linie 507 ist aktuell noch in Mecklenburg-Vorpommern konzessioniert, geht jedoch in das Teilnetz 4 über. Die einzelnen Fahrplanentwürfe ab 13.08.2026 sind unter dem folgenden Link abrufbar: https://teambeam.leinemann-partner.de/transfer/get/tvd266dlxevr6svh1ndzii93x0navdbifcmpox0l. Der derzeit zugrunde zu legende Leistungsumfang ergibt sich aus den beigefügten Fahrplänen und umfasst ein Volumen von insgesamt ca. 281.446 Fahrplankilometern pro Jahr. Etwaige Netzveränderungen im Nahverkehrsplanzeitraum innerhalb des Teilnetzes 4 sind bereits vom Auftrag umfasst. Änderungen kommen insbesondere zur Anpassung an veränderte Verkehrsbedürfnisse und an sonstige Rahmenbedingungen zur Herstellung einer aus-reichenden Verkehrsbedienung (§ 8 Abs. 3 PBefG, § 2 NNVG) in Betracht. Änderungen können sich insb. hinsichtlich des Bestands und des Verlaufs der Linien, des Fahrplan- und Tarifangebots, der Form der Bedienung (regulärer Linienbetrieb oder flexible Bedienungsformen), der Fahrzeug- und weiteren Qualitätsstandards ergeben. Die im Rahmen des Auftrages zu erfüllenden Anforderungen bezüglich des Fahrplanes sind auf der Homepage des Hamburger Verkehrsverbundes unter http://www.hvv. de/fahrplaene/linienfahrplan zu den einzelnen Liniennummern veröffentlicht. Die Anforderungen bezüglich des Tarifes sind auf der Homepage des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv) unter https://www.hvv.de/de/gemeinschaftstarif publiziert. Es gelten die Bedienungsstandards hinsichtlich der Erschließungsqualität und Verbindungsqualität (Verkehrszeiten, Beförderungszeiten und Erreichbarkeiten, Umsteigehäufigkeit und Bedienungshäufigkeit) des NVP mit den nachfolgend dargestellten Ergänzungen und Änderungen. Die konkreten Anforderungen an die jeweiligen Linien und der Umfang der Verkehrsleistungen sind den derzeitigen Fahrplänen zu entnehmen. Hinsichtlich der Fahrzeuganforderungen sind die Vorgaben gemäß Ziff. 2.10. des NVP mit den nachfolgend dargestellten Ergänzungen und Änderungen einzuhalten. Alle Fahrzeuge müssen sich in verkehrssicherem Zustand befinden und den rechtlichen Bestimmungen (insbes. PBefG, BOKraft, StVZO etc.) entsprechen. Die in der jeweils aktuellen Fassung geltenden hvv-Standards gelten dabei als Mindestanforderung, die alle im Land-kreis Lüneburg eingesetzten Fahrzeuge jederzeit erfüllen müssen. Die Fahrzeuginstandhaltung und -wartung unterliegt der Aufsichts- und Sorgfaltspflicht des Betreibers. Unfallschäden sind kurzfristig und fachgerecht zu beseitigen. Es sind Anforderungen an die Fahrzeugqualität, das Fahrzeugalter (max. 6 Jahre ab Erstzulassung) und die Abgasnorm (Diesel EURO 6 oder besser) zu erfüllen. Neben den geltenden hvv-Standards als Mindeststandard sind gemäß des NVP die nachfolgenden Ergänzungen einzuhalten. Der Landkreis Lüneburg erwartet vom Fahrpersonal folgende Schlüssel
Linienbündel / Lose (1)
Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.
- Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Es sind die folgenden Fahrplan, Tarif und Qualitätsstandards zu erfüllen: 1.1. Fahrplan und Tarif Die im Rahmen des Auftrages zu erfüllenden Anforderungen bezüglich des Fahrplanes sind auf der Homepage des Hamburger Verkehrsverbundes unter http://www.hvv. de/fahrplaene/linienfahrplan zu den einzelnen Liniennummern veröffentlicht. Die Anforderun-gen bezüglich des Tarifes sind auf der Homepage des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv) unter https://www.hvv.de/de/gemeinschaftstarif publiziert. 1.2. Qualitätsstandards Es gelten die Bedienungsstandards hinsichtlich der Erschließungsqualität und Verbindungsqualität (Verkehrszeiten, Beförderungszeiten und Erreichbarkeiten, Umsteigehäufigkeit und Bedienungshäufigkeit) des NVP mit den nachfolgend dargestellten Ergänzungen und Änderungen. Die konkreten Anforderungen an die jeweiligen Linien und der Umfang der Verkehrsleistungen sind den derzeitigen Fahrplänen zu entnehmen (als Anlagen beigefügt). 1.2.1 Fahrzeuganforderungen Hinsichtlich der Fahrzeuganforderungen sind die Vorgaben gemäß Ziff. 2.10. des NVP mit den nachfolgend dargestellten Ergänzungen und Änderungen einzuhalten. Alle Fahrzeuge müssen sich in verkehrssicherem Zustand befinden und den rechtlichen Bestimmungen (insbes. PBefG, BOKraft, StVZO etc.) entsprechen. Die in der jeweils aktuellen Fassung geltenden hvv-Standards gelten dabei als Mindestanforderung, die alle im Land-kreis Lüneburg eingesetzten Fahrzeuge jederzeit erfüllen müssen. Die Fahrzeuginstandhaltung und -wartung unterliegt der Aufsichts- und Sorgfaltspflicht des Betreibers. Unfallschäden sind kurzfristig und fachgerecht zu beseitigen. Es sind Anforderungen an die Fahrzeugqualität, das Fahrzeugalter (max. 6 Jahre ab Erstzulassung) und die Abgasnorm (Diesel EURO 6 oder besser) zu erfüllen. 1.2.2 Betriebliche Anforderungen Neben den geltenden hvv-Standards als Mindeststandard sind gemäß des NVP die nachfolgenden Ergänzungen einzuhalten. Der Landkreis Lüneburg erwartet vom Fahrpersonal folgende Schlüsselqualifikationen: • gute Kenntnisse der deutschen Sprache • detaillierte Orts-, Strecken- und Tarifkenntnisse • sichere und angemessene Fahrweise • Freundlichkeit gegenüber den Fahrgästen • angemessenes Erscheinungsbild • Deeskalationstraining Die Verkehrsunternehmen verpflichten sich darüber hinaus gegenüber dem Landkreis, ihr Fahrpersonal regelmäßig zu schulen und weiterzubilden. Zu jedem Schuljahresbeginn sind die Fahrerinnen/Fahrer ausführlich in die neuen Fahrpläne einzuweisen. Der Aufgabenträger hat das Recht, an Schulungen und Einweisungen teilzunehmen bzw. sich auf Anforderung entsprechende Nachweise vorlegen zu lassen. Insbesondere ist das Fahrpersonal zur Einhaltung von Anschlüssen zu sensibilisieren. Hierzu zählt auch die Pflicht, bei verspäteten Zügen oder Bussen die Leitstelle zu kontaktieren, um nähere Informationen zu bekommen. Im Sinne der Fahrgäste sind nach Möglichkeit auch bei Verspätungen die Anschlüsse sicherzustellen. 1.1.3 ÖPNV-Tariftreue Der Betreiber verpflichtet sich die Regelungen des Tariftreue- und Vergabegesetz für öffentliche Aufträge in Niedersachsen vom 31. Oktober 2013 (NTVergG) in der jeweils gültigen Fas-sung und auf dieser Grundlage erlassene Rechtsverordnungen anzuwenden.
ÖPNV-Netz in Lüneburg
Verkehrsbetriebe, die heute im Ausschreibungs-Kreis aktiv sind — mögliche Bewerber und der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.
Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.