ÖPNV Betreiber-Atlas
Zuschlag ÖPNV Linienverkehr

Vertragsverlängerung SB Verkehrsbetriebe GmbH

Auftraggeber: NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH

Vertragslaufzeit
01.01.2026 – 31.12.2026
Vertragsende
31.12.2026 (noch ~3 Monate)
Verfahren
veat
Lose
1
Verkehrsart
ÖPNV Linienverkehr
Veröffentlicht
03.07.2025

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Zuschlag: Der Auftrag ist vergeben und der Vertrag läuft.
Was bedeutet „veat"?
veat — Verfahren nach Vergaberecht.
Wann läuft der Vertrag aus?
Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 31.12.2026 (noch ~3 Monate). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.

Leistung

Erbringung von Verkehrsleistungen im Linienverkehr (ohne alternative Bedienform - Anrufbus) im Bereich Wismar/Schulbereich Dorf Mecklenburg im Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2026 (Verlängerung eines bestehenden Vertrags)

Linienbündel / Lose (1)

Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.

  • Vertragsverlängerung SB Verkehrsbetriebe GmbH 01.01.2026 – 31.12.2026
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Verkehrsleistungen im Linienverkehr im Bereich Wismar/Schulbereich Dorf Mecklenburg durch die Auftragnehmerin als Unterauftragnehmerin der NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH. Zum Leistungsumfang der Ergänzungsvereinbarung gehören keine Leistungen in alternativer Bedienform (Anrufbus). Die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ist durch den Landkreis Nordwestmecklenburg als Aufgabenträger des straßengebundenen ÖPNV durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag umfassend mit der Durchführung von Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg beauftragt worden.

Weitere Vergaben von NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH

Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.

Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.