ÖPNV Betreiber-Atlas
Ausschreibung ÖPNV Linienverkehr

Fahrleistungen für Rufbusverkehre (Rahmenvereinbarungen) in 33 Mengenlosen

Auftraggeber: NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH

Angebotsfrist (abgelaufen)
03.03.2025, 11:00 Uhr
Vertragslaufzeit
01.04.2025 – 31.12.2025
Vertragsende
31.12.2025 (bereits beendet)
Verfahren
cn-standard
Lose
33
Verkehrsart
ÖPNV Linienverkehr
Veröffentlicht
03.02.2025

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Ausschreibung: Das Vergabeverfahren wurde bekanntgemacht, die Angebotsfrist ist am 03.03.2025 abgelaufen. Ein Zuschlag ist in den vorliegenden Daten noch nicht veröffentlicht.
Was bedeutet „cn-standard"?
cn-standard — Verfahren nach Vergaberecht.
Bis wann können Angebote abgegeben werden?
Die Angebotsfrist endete am 03.03.2025, 11:00 Uhr. Eine Bewerbung ist in diesem Verfahren nicht mehr möglich.
Wann läuft der Vertrag aus?
Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 31.12.2025 (bereits beendet). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.

Leistung

Ausgeschrieben wird der Abschluss von Rahmenvereinbarungen über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg in 33 Mengenlosen für die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH. Die Einzelheiten des Leistungsumfangs je Los ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Kap. II. der Vergabeunterlagen).

Linienbündel / Lose (33)

Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.

  • Linie 20 (Dorf Mecklenburg - Jesendorf - Bad Kleinen) 01.04.2025 – 31.12.2025 Frist 03.03.2025, 11:00 Uhr Verlängerung: 2
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge.

  • Linie 21 (Ventschow - Trams - Groß Labenz - Warin) 01.04.2025 – 31.12.2025 Frist 03.03.2025, 11:00 Uhr Verlängerung: 2
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    Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge.

  • Linie 22 (Dorf Mecklenburg - Bobitz - Gägelow) 01.04.2025 – 31.12.2025 Frist 03.03.2025, 11:00 Uhr Verlängerung: 2
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    Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge.

  • Linie 31 (Mühlen Eichsen - Veelböken - Mühlen Eichsen) 01.04.2025 – 31.12.2025 Frist 03.03.2025, 11:00 Uhr Verlängerung: 2
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    Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge.

  • Linie 32 (Moorbrink - Alt Meteln - Lübstorf) 01.04.2025 – 31.12.2025 Frist 03.03.2025, 11:00 Uhr Verlängerung: 2
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    Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge.

  • Linie 33 (Pingelshagen - Cramon - Moltenow) 01.04.2025 – 31.12.2025 Frist 03.03.2025, 11:00 Uhr Verlängerung: 2
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    Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge.

  • Linie 41 (Lützow - Badow - Lützow) 01.04.2025 – 31.12.2025 Frist 03.03.2025, 11:00 Uhr Verlängerung: 2
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    Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge.

  • Linie 42 (Brüsewitz - Gottesgabe - Brüssewitz) 01.04.2025 – 31.12.2025 Frist 03.03.2025, 11:00 Uhr Verlängerung: 2
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    Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge.

  • Linie 43 (Gadebusch - Neuendorf - Bentin) 01.04.2025 – 31.12.2025 Frist 03.03.2025, 11:00 Uhr Verlängerung: 2
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge.

  • Linie 50 (Roggendorf - Dechow) 01.04.2025 – 31.12.2025 Frist 03.03.2025, 11:00 Uhr Verlängerung: 2
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    Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge.

  • Linie 51 (Gadebusch - Köchelsdorf - Rehna) 01.04.2025 – 31.12.2025 Frist 03.03.2025, 11:00 Uhr Verlängerung: 2
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge.

  • Linie 52 (Rehna - Vitense - Rehna) 01.04.2025 – 31.12.2025 Frist 03.03.2025, 11:00 Uhr Verlängerung: 2
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge.

  • Linie 53 (Rehna - Carlow - Roggendorf) 01.04.2025 – 31.12.2025 Frist 03.03.2025, 11:00 Uhr Verlängerung: 2
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge.

  • Linie 60 (Grevesmühlen - Wölschendorf - Grevesmühlen) 01.04.2025 – 31.12.2025 Frist 03.03.2025, 11:00 Uhr Verlängerung: 2
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge.

  • Linie 61 (Grevesmühlen - Blieschendorf - Rehna) 01.04.2025 – 31.12.2025 Frist 03.03.2025, 11:00 Uhr Verlängerung: 2
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    Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge.

  • Linie 62 (Grevesmühlen - Friedrichshagen - Santow) 01.04.2025 – 31.12.2025 Frist 03.03.2025, 11:00 Uhr Verlängerung: 2
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    Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge.

  • Linie 63 (Mühlen Eichsen - Neulande) 01.04.2025 – 31.12.2025 Frist 03.03.2025, 11:00 Uhr Verlängerung: 2
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    Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge.

  • Linie 64 (Grevesmühlen - Wohlenberg - Warnow Försterei) 01.04.2025 – 31.12.2025 Frist 03.03.2025, 11:00 Uhr Verlängerung: 2
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    Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge.

  • Linie 65 (Gägelow - Hohen Wieschendorf - Wahrstorf) 01.04.2025 – 31.12.2025 Frist 03.03.2025, 11:00 Uhr Verlängerung: 2
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    Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge.

  • Linie 70 (Mallentin - Menzendorf - Schönberg) 01.04.2025 – 31.12.2025 Frist 03.03.2025, 11:00 Uhr Verlängerung: 2
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    Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge.

  • Linie 71 (Schönberg - Lüdersdorf - Herrnburg) 01.04.2025 – 31.12.2025 Frist 03.03.2025, 11:00 Uhr Verlängerung: 2
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    Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge.

  • Linie 72 (Schönberg - Rieps - Dechow) 01.04.2025 – 31.12.2025 Frist 03.03.2025, 11:00 Uhr Verlängerung: 2
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    Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge.

  • Linie 73 (Schönberg - Carlow - Schönberg) 01.04.2025 – 31.12.2025 Frist 03.03.2025, 11:00 Uhr Verlängerung: 2
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    Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge.

  • Linie 74 (Schlagsdorf - Ratzeburg) 01.04.2025 – 31.12.2025 Frist 03.03.2025, 11:00 Uhr Verlängerung: 2
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    Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge.

  • Linie 80 (Dassow - Harkensee - Dassow) 01.04.2025 – 31.12.2025 Frist 03.03.2025, 11:00 Uhr Verlängerung: 2
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    Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge.

  • Linie 81 (Dassow - Kalkhorst - Klütz) 01.04.2025 – 31.12.2025 Frist 03.03.2025, 11:00 Uhr Verlängerung: 2
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    Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge.

  • Linie 82 (Damshagen - Parin) 01.04.2025 – 31.12.2025 Frist 03.03.2025, 11:00 Uhr Verlängerung: 2
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    Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge.

  • Linie 83 (Dassow - Roggenstorf - Damshagen) 01.04.2025 – 31.12.2025 Frist 03.03.2025, 11:00 Uhr Verlängerung: 2
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge.

  • Linie 84 (Klütz - Christinenfeld - Wohlenhagen Abzeig) 01.04.2025 – 31.12.2025 Frist 03.03.2025, 11:00 Uhr Verlängerung: 2
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge.

  • Linie 90 (Kritzow - Nantrow - Neuburg) 01.04.2025 – 31.12.2025 Frist 03.03.2025, 11:00 Uhr Verlängerung: 2
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    Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge.

  • Linie 91 (Neuburg - Fischkaten - Neuburg) 01.04.2025 – 31.12.2025 Frist 03.03.2025, 11:00 Uhr Verlängerung: 2
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    Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge.

  • Linie 92 (Neukloster - Neuburg - Neukloster) 01.04.2025 – 31.12.2025 Frist 03.03.2025, 11:00 Uhr Verlängerung: 2
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    Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge.

  • Linie 93 (Neukloster - Neuburg - Kritzow) 01.04.2025 – 31.12.2025 Frist 03.03.2025, 11:00 Uhr Verlängerung: 2
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    Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge.

Weitere Vergaben von NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH

Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.

Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Vergabeunterlagen im Portal ↗ (Link der Vergabestelle — kann nach Fristende ablaufen) · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.