ÖPNV Betreiber-Atlas
Vorinformation ÖPNV Linienverkehr

Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienbündel Kraichtal

Auftraggeber: Landkreis Karlsruhe · Karlsruhe, Landkreis

Vertragslaufzeit
12.12.2027 – 13.12.2036
Vertragsende
13.12.2036 (noch ~10 Jahre)
Verfahren
Wettbewerbliches Verfahren (Art. 5(3) VO 1370/2007)
Lose
1
Verkehrsart
ÖPNV Linienverkehr
Veröffentlicht
05.02.2025

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Vorinformation: Die Vergabe ist angekündigt, das Verfahren hat aber noch nicht begonnen (u. a. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007). Ein Frühindikator für eine bevorstehende Neuvergabe.
Was bedeutet „Wettbewerbliches Verfahren (Art. 5(3) VO 1370/2007)"?
Wettbewerbliches Verfahren nach Art. 5 Abs. 3 VO 1370/2007 — wettbewerbliche Vergabe öffentlicher Personenverkehrsdienste.
Wann läuft der Vertrag aus?
Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 13.12.2036 (noch ~10 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.

Leistung

Der Landkreis Karlsruhe und der Landkreis Heilbronn beabsichtigen als ÖPNV-Aufgabenträger nach § 6 Abs. 1 ÖPNVG Baden-Württemberg und zuständige Behörden gem. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 die wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (Brutto-Vertrag) mit Betriebsbeginn zum Fahrplanwechsel im Dezember 2027. Vergeben wird auf Basis des gemeinsamen Nahverkehrsplans der baden-württembergischen Aufgabenträger des Karlsruher Verkehrsverbundes aus dem Jahr 2014 die Erbringung von zu konzessionierenden Linienverkehren in Form von Buslinien- sowie On Demand-Verkehren (Linienbedarfsverkehre nach § 44 PBefG) im Linienbündel "Kraichtal" für zehn Jahre. Das Linienbündel besteht aktuell aus den Buslinien 134, 135, 136, 137, 138, 139 und 149, deren Fahrplanangebot über die Fahrplanauskunft des KVV unter www.kvv.de abgerufen werden kann. Zur Ergänzung des Busangebots in den Schwachlastzeiten ist ab Betriebsbeginn, voraussichtlich in Teilen des Linienbündels, ein On Demand-Bediengebiet einzurichten. Das Angebot des Bieters muss gem. § 8a Abs. 2 S. 4 PBefG die Gesamtleistung des Linienbündels umfassen und wird auf der Grundlage der Gesamtleistung bewertet. Aktuell sind die Leistungs- und Qualitätsmerkmale des Linienbündels für den Betriebsbeginn im Dezember 2027 noch nicht abschließend geklärt. Hierzu wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2026 eine ergänzende Vorinformation veröffentlicht.

Linienbündel / Lose (1)

Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.

  • Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienbündel Kraichtal 12.12.2027 – 13.12.2036
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Das Linienbündel besteht aktuell aus den folgenden Buslinien: 134 Östringen – Odenheim – Tiefenbach – Eichelberg – Elsenz; 135 Neuenbürg – Oberöwisheim; 136 Oberacker – Münzesheim; 137 Bahnbrücken Ort – Bahnbrücken; 138 Landshausen – Menzingen; 139 Landshausen – Menzingen – Gochsheim – Münzesheim – Neuenbürg; 149 Gochsheim – Flehingen – Oberderdingen (Weiterführung noch offen). Deren aktuelles Fahrplanangebot kann über die Fahrplanauskunft des KVV unter www.kvv.de abgerufen werden. Die Linie 149 befindet sich zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Vorinformation im Probebetrieb. Eine Entscheidung über eine Weiterführung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Die o. g. ergänzende Vorinformation wird nähere Informationen über die Weiterführung beinhalten. Abgesehen davon, soll der Leistungsumfang im Buslinienbetrieb – außer in den Schwachlastzeiten (s. u.) – mindestens im derzeitigen Umfang beibehalten werden. Bei den bestehenden Linien können vereinzelt noch Anpassungen hinsichtlich der Fahrzeiten, Taktzeiten, Bedienzeiträume, Linienwege und Kapazitäten erfolgen. Auch die Anbindung bisher nicht vom ÖPNV erschlossener Bereiche wird geprüft, ebenso wie die Einrichtung weiterer bzw. die Verlegung bestehender Haltestellen. Angebotsänderungen werden insbesondere auch vor dem Hintergrund der neuen Lukas-Schule in Landshausen geprüft. Zudem bestehen Überlegungen, zwischen Odenheim und Menzingen eine neue Linie zu ergänzen. Außerdem wird geprüft, ob die Linien 134 und 138 nach Eppingen verlängert werden. Auch hierzu wird die o. g. ergänzende Vorinformation nähere Informationen enthalten. Zur Ergänzung des Busangebots in den Schwachlastzeiten ist ab Betriebsbeginn, voraussichtlich in Teilen des Linienbündels, ein On Demand-Bediengebiet einzurichten. Der On Demand-Verkehr gem. § 44 PBefG soll das Busangebot in den Schwachlastzeiten ergänzen bzw. sukzessive ersetzen. Die notwendige Software für die Disposition der On Demand-Verkehre wird vom KVV gestellt. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird Regelungen zum Einsatz von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben enthalten. Nähere Informationen zu den Leistungs- und Qualitätsmerkmalen des Linienbündels wird die o. g. ergänzende Vorinformation enthalten.

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Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.