Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienbündel Bruchsal Nord des Landkreises Karlsruhe
Auftraggeber: Landkreis Karlsruhe · Karlsruhe, Landkreis
- Vertragslaufzeit
- 13.12.2026 – 08.12.2035
- Vertragsende
- 08.12.2035 (noch ~9 Jahre)
- Verfahren
- Wettbewerbliches Verfahren (Art. 5(3) VO 1370/2007)
- Lose
- 1
- Verkehrsart
- ÖPNV Linienverkehr
- Veröffentlicht
- 05.02.2025
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Vorinformation: Die Vergabe ist angekündigt, das Verfahren hat aber noch nicht begonnen (u. a. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007). Ein Frühindikator für eine bevorstehende Neuvergabe.
- Was bedeutet „Wettbewerbliches Verfahren (Art. 5(3) VO 1370/2007)"?
- Wettbewerbliches Verfahren nach Art. 5 Abs. 3 VO 1370/2007 — wettbewerbliche Vergabe öffentlicher Personenverkehrsdienste.
- Wann läuft der Vertrag aus?
- Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 08.12.2035 (noch ~9 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
Leistung
Der Landkreis Karlsruhe beabsichtigt als ÖPNV-Aufgabenträger nach § 6 Abs. 1 ÖPNVG Baden-Württemberg und zuständige Behörde gem. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 die wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (Brutto-Vertrag) mit Betriebsbeginn zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026.
Linienbündel / Lose (1)
Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.
- Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienbündel Bruchsal Nord des Landkreises Karlsruhe 13.12.2026 – 08.12.2035
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Vergeben wird auf Basis des gemeinsamen Nahverkehrsplans der baden-württembergischen Aufgabenträger des Karlsruher Verkehrsverbundes (KVV) aus dem Jahr 2014 die Erbringung von zu konzessionierenden Linienverkehren in Form von Buslinien- sowie On Demand-Verkehren (Linienbedarfsverkehre nach § 44 PBefG) im Linienbündel "Bruchsal Nord" für neun Jahre. Die Leistungen müssen auf folgenden Linien erbracht werden: – Buslinienverkehr: 130 Stettfeld-Weiher – Weiher – Forst – Bruchsal; 131 Östringen – Mingolsheim – Kronau – Weiher – Ubstadt – Bruchsal; 132 Östringen – Mingolsheim – Langenbrücken – Stettfeld – Weiher – Ubstadt; 133 Kronau – Mingolsheim – Östringen; 140 Zeutern – Stettfeld – Ubstadt – Weiher – Langenbrücken – Mingolsheim – Östringen. – On Demand-Verkehr (Linienbedarfsverkehr gem. § 44 PBefG): 131M On Demand-Verkehr („MyShuttle“): Bediengebiet „Bad Schönborn, Kronau, Weiher“. Der Leistungsumfang im Buslinienbetrieb wird ca. 25.800 Jahresfahrplanstunden pro Normjahr betragen. Die zu erbringende Verkehrsleistung kann der u. g. Anlage sowie den als Anhang 1 beigefügten Liniensteckbriefen entnommen werden. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird Regelungen enthalten, um die Einhaltung der Vorgaben des SaubFahrzeugBeschG sicherzustellen. Die Leistungen im On Demand-Verkehr erfolgen als Linienbedarfsverkehr nach § 44 PBefG (Bedienung auf Abruf ohne Fahrplan oder festen Linienweg). Das Einsatzgebiet des On Demand-Verkehrs umfasst die Gemeinden Bad Schönborn, Kronau und den Ortsteil Weiher der Gemeinde Ubstadt-Weiher sowie als extern liegender Ankerpunkt den Schienenhaltepunkt Stettfeld-Weiher. Gegebenenfalls wird das Bediengebiet während der Vertragslaufzeit erweitert. Der On Demand-Verkehr soll das Busangebot in den Schwachlastzeiten ergänzen bzw. sukzessive ersetzen. Hierfür sind mind. zwei On Demand-PKWs einzusetzen. Demnach wird sich der Leistungsumfang des On Demand-Verkehrs zu Betriebsbeginn auf ca. 3.700 PKW-Betriebsstunden (= Anzahl Stunden innerhalb der Dispositionszeit pro Normjahr x Anzahl Fahrzeuge) belaufen. Die notwendige Software für die Disposition der On Demand-Verkehre wird vom KVV gestellt. Die Betriebsaufnahme ist für den 13.12.2026 vorgesehen. Bis zur Betriebsaufnahme kann es im Buslinien- und On Demand-Verkehr noch zu geringfügigen Änderungen im Leistungsangebot kommen; diese Veränderungen sind vom Unternehmen zu berücksichtigen und umzusetzen. Ein etwaiger eigenwirtschaftlicher Genehmigungsantrag des Unternehmers muss gem. § 8a Abs. 2 S. 4 PBefG die Gesamtleistung des Linienbündels umfassen und wird auf Grundlage der Gesamtleistung bewertet. Weitere Vorgaben und Informationen zum Linienbündel, insb. Anforderung an die Fahrzeugkapazitäten und den Buseinsatz, sind in der Anlage samt Anhängen einzusehen. Diese können unter folgendem Link unter dem Reiter „Vergaben – Amt für Mobilität und Beteiligungen“ auf der Homepage des Landkreises Karlsruhe abgerufen werden: https://www.landkreis-karlsruhe.de/Aktuelles-Landkreis/Aktuelles/Ausschreibungen-Vergaben/Landratsamt-Karlsruhe/
ÖPNV-Netz in Karlsruhe
Verkehrsbetriebe, die heute im Ausschreibungs-Kreis aktiv sind — mögliche Bewerber und der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.
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Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.