Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Rems-Murr-Kreis; Linienbündel RMK 4.1 „Verkehrsraum Mittleres Remstal“
Auftraggeber: Landratsamt Rems-Murr-Kreis · Rems-Murr-Kreis
- Vertragslaufzeit
- 01.01.2026
- Verfahren
- Vorinformation (PIN)
- Lose
- 1
- Verkehrsart
- ÖPNV Linienverkehr
- Veröffentlicht
- 18.11.2024
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Vorinformation: Die Vergabe ist angekündigt, das Verfahren hat aber noch nicht begonnen (u. a. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007). Ein Frühindikator für eine bevorstehende Neuvergabe.
- Was bedeutet „Vorinformation (PIN)"?
- Eine Vorinformation (PIN) kündigt eine geplante Vergabe frühzeitig an.
Leistung
siehe Abschnitt 2.1.4.
Linienbündel / Lose (1)
Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.
- Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Rems-Murr-Kreis; Linienbündel RMK 4.1 „Verkehrsraum Mittleres Remstal“ 01.01.2026
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Der Landkreis Rems-Murr beabsichtigt, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDLA) über die Verkehrsleistung des Linienbündels 4.1 „Mittleres Remstal“ mit Wirkung zum 01.01.2026 (Betriebsbeginn) im offenen Verfahren europaweit auszuschreiben. Änderungshinweis: Die Erbringung der Verkehrsleistung endet nach einer Laufzeit von 31 Monaten. Es handelt sich um eine Personenbeförderung im Linienverkehr auf den Linien: 217: Buoch – Grunbach –Geradstetten – Rohrbronn 217A: Grunbach – Geradstetten – Hebsack – Schorndorf (Schülerverkehr) In Summe belaufen sich die zu vergebenden Verkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand auf rund 112.701 Nutzkilometer pro Jahr. Teilweise werden auf den Linien Gelenkzüge eingesetzt. Es handelt sich dabei um Linienverkehr nach § 42 Personenbeförderungsgesetz, deren Vergabe jeweils als Gesamtleistung beabsichtigt ist. Der ÖDLA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDLA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen und an die Nahverkehrspläne in der jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände angepasst werden kann. Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 gewährt. Der öffentliche Auftraggeber kommt mit dieser Vorabformation seiner Veröffentlichungspflicht nach Art.7 Abs.2 VO (EG) Nr. 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten wird auf die Ausführungen unter Abschnitt 2.1.4. verwiesen.
ÖPNV-Netz in Rems-Murr-Kreis
Verkehrsbetriebe, die heute im Ausschreibungs-Kreis aktiv sind — mögliche Bewerber und der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.
Weitere Vergaben von Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.
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Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.