ÖPNV Betreiber-Atlas
Zuschlag ÖPNV Linienverkehr

Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Böblingen und der Stadt Stuttgart, Linienbündel BB04 Los 2 „Weil der Stadt“

Auftraggeber: Landkreis Böblingen · Böblingen

Vertragslaufzeit
01.01.2026 – 31.12.2033
Vertragsende
31.12.2033 (noch ~7 Jahre)
Verfahren
Offenes Verfahren
Lose
1
Angebote eingegangen
4
Verkehrsart
ÖPNV Linienverkehr
Veröffentlicht
06.11.2025

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Zuschlag: Der Auftrag ist vergeben und der Vertrag läuft.
Was bedeutet „Offenes Verfahren"?
Beim offenen Verfahren kann jedes interessierte Unternehmen ein Angebot abgeben.
Wann läuft der Vertrag aus?
Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 31.12.2033 (noch ~7 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
Zuschlag erhalten
Stäbler Reisen GmbH + Co. KG

4 Angebote eingegangen.

Leistung

Die öffentlichen Auftraggeber sind zuständige Aufgabenträger im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nach § 8 Abs. 3 Satz 1 PBefG i. V. m. § 6 Abs. 1 des Gesetzes über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs Baden-Württemberg (ÖPNVG BW). Die Auftraggeber sind gem. § 6 Abs. 3 ÖPNVG BW damit auch zuständige Behörde im Sinne der EU-Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (VO 1370/2007). Der Landkreis und die Stadt Stuttgart sind damit für die Sicherstellung eines ausreichenden Verkehrsangebots in ihrem Wirkungskreis zuständig (§ 8 Abs. 3 PBefG). Nachdem die aktuelle Verkehrsbedienung im Linienbündel 4 zum 31.12.2025 endet, war die Verkehrsleistung ab dem 01.01.2026 zu gewährleisten, mithin neu auszuschreiben. Zur Vergabe kommen die Busverkehrsleistungen auf den nachfolgenden aufgelisteten VVS-Linien: -665 Weil der Stadt Bahnhof - Weil der Stadt Blammerberg - Weil der Stadt Bahnhof (-Gymnasium)) -X74 Weil der Stadt - Magstadt - Universität Es handelt sich ausschließlich um Linienverkehre die nach § 42 PBefG genehmigt werden sollen. Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen.

Linienbündel / Lose (1)

Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.

  • Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Böblingen und der Stadt Stuttgart, Linienbündel BB04 Los 2 „Weil der Stadt“ 01.01.2026 – 31.12.2033
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Der öffentliche Auftraggeber ist zuständiger Aufgabenträger im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nach § 8 Abs. 3 Satz 1 PBefG i. V. m. § 6 Abs. 1 des Gesetzes über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs Baden-Württemberg (ÖPNVG BW). Der Auftraggeber ist gem. § 6 Abs. 3 ÖPNVG BW damit auch zuständige Behörde im Sinne der EU-Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (VO 1370/2007). Der Landkreis ist damit für die Sicherstellung eines ausreichenden Verkehrsangebots in seinem Wirkungskreis zuständig (§ 8 Abs. 3 PBefG). Nachdem die aktuelle Verkehrsbedienung im Linienbündel BB04 Los 2 zum 31.12.2025 endet, war die Verkehrsleistung ab dem 01.01.2026 zu gewährleisten, mithin neu auszuschreiben. Zur Vergabe kommen die Busverkehrsleistungen auf den nachfolgenden aufgelisteten VVS-Linien: -665 Weil der Stadt Bahnhof - Weil der Stadt Blammerberg - Weil der Stadt Bahnhof (-Gymnasium)) -X74 Weil der Stadt - Magstadt - Universität Es handelt sich ausschließlich um Linienverkehre die nach § 42 PBefG genehmigt werden sollen. Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen. Mit der Inbetriebnahme des Verkehrsraums sind die Mindestziele nach § 6 des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) bezogen auf die vergebene Leistung vollumfänglich zu erfüllen. Anstelle von sauberen Fahrzeugen können zur Erfüllung der Mindestziele auch emissionsfreie Fahrzeuge eingesetzt werden. Es gelten bei einer angenommenen (Mindest-)Fahrzeugflotte von 2 Fahrzeugen folgende Mindestvorgaben: Einsatz von mindestens 2 „sauberen Fahrzeuge“ (100 %) gemäß § 2 Satz 1 Nummer 5 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 179.022 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden.

ÖPNV-Netz in Böblingen

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Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.