ÖPNV Betreiber-Atlas
Zuschlag ÖPNV Linienverkehr

Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Böblingen, Enzkreis und Stadt Pforzheim, Linienbündel BB04 Los 1 „Weil der Stadt“

Auftraggeber: Landkreis Böblingen · Böblingen

Vertragslaufzeit
01.01.2026 – 31.12.2033
Vertragsende
31.12.2033 (noch ~7 Jahre)
Verfahren
Offenes Verfahren
Lose
1
Angebote eingegangen
3
Verkehrsart
ÖPNV Linienverkehr
Veröffentlicht
22.10.2025

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Zuschlag: Der Auftrag ist vergeben und der Vertrag läuft.
Was bedeutet „Offenes Verfahren"?
Beim offenen Verfahren kann jedes interessierte Unternehmen ein Angebot abgeben.
Wann läuft der Vertrag aus?
Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 31.12.2033 (noch ~7 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
Zuschlag erhalten
Klingel GmbH

3 Angebote eingegangen.

Leistung

Die öffentlichen Auftraggeber sind zuständige Aufgabenträger im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nach § 8 Abs. 3 Satz 1 PBefG i. V. m. § 6 Abs. 1 des Gesetzes über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs Baden-Württemberg (ÖPNVG BW). Die Auftraggeber sind gem. § 6 Abs. 3 ÖPNVG BW damit auch zuständige Behörde im Sinne der EU-Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (VO 1370/2007). Die Landkreise und die Stadt Pforzheim sind damit für die Sicherstellung eines ausreichenden Verkehrsangebots in ihrem Wirkungskreis zuständig (§ 8 Abs. 3 PBefG). Nachdem die aktuelle Verkehrsbedienung im Linienbündel 4 zum 31.12.2025 endet, war die Verkehrsleistung ab dem 01.01.2026 zu gewährleisten, mithin neu auszuschreiben. Zur Vergabe kommen die Busverkehrsleistungen auf den nachfolgenden aufgelisteten VVS-Linien: -Linie 663 Weil der Stadt – Neuhausen (PF) -Linie 663A Weil der Stadt - Merklingen - Münklingen – Hausen (Schülerverkehr) -Linie 666 Weil der Stadt – Pforzheim -Linie 666A Tiefenbronn - Neuhausen – Steinegg (Schülerverkehr) -Linie N61 Döffingen - Schafhausen - Weil der Stadt - Merklingen - Münklingen - Hausen Es handelt sich ausschließlich um Linienverkehre die nach § 42 PBefG genehmigt werden sollen. Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen. Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD). Die Einhaltung der Mindestziele ist auftraggeberbezogen zu gewährleisten. Die Auftraggeber erfüllen die Mindestziele durch andere Vergabeverfahren.

Linienbündel / Lose (1)

Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.

  • Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Böblingen, Enzkreis und Stadt Pforzheim, Linienbündel BB04 Los 1 „Weil der Stadt“ 01.01.2026 – 31.12.2033
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Zur Vergabe kommen die Busverkehrsleistungen auf den nachfolgenden aufgelisteten VVS-Linien: Linie 663 Weil der Stadt – Neuhausen (PF) Linie 663A Weil der Stadt - Merklingen - Münklingen – Hausen (Schülerverkehr) Linie 666 Weil der Stadt – Pforzheim Linie 666A Tiefenbronn - Neuhausen – Steinegg (Schülerverkehr) Linie N61 Döffingen – Hausen Es handelt sich ausschließlich um Linienverkehre die nach § 42 PBefG genehmigt werden sollen. Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen.

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Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.