ÖPNV Betreiber-Atlas
Vorinformation ÖPNV Linienverkehr

Vergabe von ÖPNV-Leistungen des Linienbündels Nord im Landkreis Neu-Ulm

Auftraggeber: Landkreis Neu-Ulm · Neu-Ulm

Vertragslaufzeit
01.01.2027 – 31.12.2036
Vertragsende
31.12.2036 (noch ~10 Jahre)
Verfahren
Vorinformation (PIN)
Lose
2
Verkehrsart
ÖPNV Linienverkehr
Veröffentlicht
11.11.2025

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Vorinformation: Die Vergabe ist angekündigt, das Verfahren hat aber noch nicht begonnen (u. a. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007). Ein Frühindikator für eine bevorstehende Neuvergabe.
Was bedeutet „Vorinformation (PIN)"?
Eine Vorinformation (PIN) kündigt eine geplante Vergabe frühzeitig an.
Wann läuft der Vertrag aus?
Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 31.12.2036 (noch ~10 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.

Leistung

Der Landkreis Neu-Ulm ist Aufgabenträger und zuständige Behörde für die Vergabe von Beförderungsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Er beabsichtigt die Vergabe von Beförderungsleistungen gemäß § 42 PBefG für die folgenden Linien im Linienbündel Nord einschließlich der von diesen Linien verkehrlich erschlossenen Gebieten mit einer Laufzeit für - Los 1: vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2036 - Los 2: vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2031 Los 1: Regionalverkehr Linie 59 Ulm – Elchingen – Langenau Linie 78 Ulm – Neu-Ulm – Finningen – Weißenhorn Linie 86 Ulm – Neu-Ulm – Pfuhl – Nersingen – Straß – Unterfahlheim (- Echlishausen) (ersetzt die Linie 850 im Abschnitt Ulm - Nersingen komplett) Linie 597 Ulm – Neu-Ulm – Pfuhl – Elchingen Linie 763 Ulm – Neu-Ulm – Pfaffenhofen – Wallenhausen – Weißenhorn Linie 850 entfällt: Ulm – Neu-Ulm – Pfuhl – Nersingen (geht in Linie 86 auf) Pfiffibus 5 Gemeinden Elchingen und Nersingen mit Gemeindeteilen Los 2: Ortsverkehr (Optional) 591 Thalfingen – Oberelchingen – Unterelchingen Die vorgenannten Linien werden als zwei Teillose im Sinne des § 8a Abs. 2 PBefG vergeben. Einzelne Linien dürfen nicht über einen eigenwirtschaftlichen Antrag aus einem der Lose herausgelöst werden. Die Linienverläufe können dem aktuellen Nahverkehrsplan (Anhang 1; siehe Link unten) entnommen werden. Die heutige Verkehrsleistung auf den genannten Linien beträgt rund 890.000 Fahrplan-km pro Jahr im Linienverkehr zuzüglich der in Anspruch genommenen Leistungen im Bedarfsverkehr beim Pfiffibus (bisher rund 70.000 km pro Jahr 2024; die tatsächliche Nachfrage kann schwanken). Sämtliche quantitativen und qualitativen Mindestanforderungen an die zukünftige Verkehrsbedienung (insbesondere Linienwege, Beförderungsentgelte, aktuelle Bedienungsstandards und zukünftige Anforderungen) ergeben sich aus einer ergänzenden Information, welche unter https://www.landkreis-nu.de/oePNV/Informationen-fuer-Vorabbekanntmachungen abrufbar ist. Unter dem genannten Link sind auch die ebenfalls zu beachtenden Nahverkehrspläne der benachbarten Aufgabenträger hinterlegt. Dem zukünftigen Betreiber wird im Rahmen des öffentlichen Dienstleistungsauftrags ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG für die Bedienung der benannten Linien erteilt werden. Der Landkreis Neu-Ulm behält sich vor, weitergehende Anforderungen und Standards in das hier angekündigte Vergabeverfahren aufzunehmen. Während der Laufzeit der öffentlichen Dienstleistungsaufträge können sich Änderungen des Inhaltes, des Umfangs, der definierten und der sonstigen Bedienstandards ergeben, z.B. infolge einer veränderten Verkehrsnachfrage, veränderter finanzieller Rahmenbedingungen oder infolge der Fortschreibung des Nahverkehrsplans. In derartigen Fällen wird der Auftraggeber eine entsprechende Anpassung (Mehr- und Minderleistung, Leistungsänderung) verlangen. Anschlüsse von und zur Bahn sind nach Möglichkeit in Thalfingen, Nersingen und Weißenhorn herzustellen. Anschlüsse zwischen den Bussen sind in Weißenhorn (Bahnhof), Pfuhl (Schulzentrum) sowie in Pfaffenhofen (Kirche/Rathaus) (Relationen Wallenhausen <-> Finningen) anzubieten und durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen. Verspätungen sind dabei im Rahmen der Möglichkeiten abzuwarten. Am Bahnhof Nersingen wartet der Pfiffibus außerhalb der Verkehrszeiten der Linienbusse mindestens zweistündlich auf die Zugankunft, so dass ankommende Fahrgäste ohne Anmeldung im Bedienungsgebiet nach Hause gefahren werden. Andere Fahrgäste können Pfiffibusfahrten im Bedienungsgebiet telefonisch oder per App buchen. Die Schüler im heutigen Bedienungsgebiet sind weiterhin zu den Schulen zu befördern. Die heutigen Fahrpläne und heute bedienten Schulstandorte sind unter https://www.landkreis-nu.de/oePNV/Informationen-fuer-Vorabbekanntmachungen zu finden. Es sind Fahrzeuge des Typs „Bn“ (Niederflur-Solobus) einzusetzen. Dabei handelt es sich um eine Mindestgröße. Es können auch größere Fahrzeuge eingesetzt werden, sofern (städte-)ba

Linienbündel / Lose (2)

Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.

  • Regionalverkehr 01.01.2027 – 31.12.2036
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Das Los 1 umfasst die Vergabe von Beförderungsleistungen gemäß § 42 PBefG für die folgenden Linien einschließlich der von diesen Linien verkehrlich erschlossenen Gebieten mit einer Laufzeit vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2036: 59 Ulm – Elchingen – Langenau 78 Ulm – Neu-Ulm – Finningen – Weißenhorn 86 Ulm – Neu-Ulm – Pfuhl – Nersingen – Straß – Unterfahlheim (- Echlishausen) (ersetzt die Linie 850 im Abschnitt Neu-Ulm - Nersingen komplett) 597 Ulm – Neu-Ulm – Pfuhl – Elchingen 763 Ulm – Neu-Ulm – Pfaffenhofen – Wallenhausen – Weißenhorn 850 entfällt: Ulm – Neu-Ulm – Pfuhl – Nersingen (geht in Linie 86 auf) Pfiffibus 5 Gemeinden Elchingen und Nersingen mit Gemeindeteilen Die heutige Verkehrsleistung auf den genannten Linien beträgt rund 840.000 Fahrplan-km pro Jahr im Linienverkehr zuzüglich einiger heutiger Leistungen der Linie 850 und zuzüglich der in Anspruch genommenen Leistungen im Bedarfsverkehr beim Pfiffibus (bisher rund 70.000 km pro Jahr 2024; die tatsächliche Nachfrage kann schwanken). Es gelten die in Ziffer 2.1 genannten verbindlichen Anforderungen und Standards für die Durchführung der Personenbeförderungsleistung.

  • Ortsverkehr (Optional) 01.01.2027 – 31.12.2031
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Das Los 2 umfasst die optionale Vergabe von Beförderungsleistungen gemäß § 42 PBefG für die folgende Linie einschließlich der von diesen Linien verkehrlich erschlossenen Gebieten mit einer Laufzeit vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2031: 591 Thalfingen – Oberelchingen – Unterelchingen Die heutige Verkehrsleistung auf den genannten Linien beträgt rund 50.000 Fahrplan-km pro Jahr. Es gelten die in Ziffer 2.1 genannten verbindlichen Anforderungen und Standards für die Durchführung der Personenbeförderungsleistung.

ÖPNV-Netz in Neu-Ulm

Verkehrsbetriebe, die heute im Ausschreibungs-Kreis aktiv sind — mögliche Bewerber und der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.

Weitere Vergaben von Landkreis Neu-Ulm

Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.

Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.