Schülerbeförderung 2026-2023
Auftraggeber: Blindeninstitutsstiftung · München, Kreisfreie Stadt
- Angebotsfrist (abgelaufen)
- 01.12.2025, 12:59 Uhr
- Vertragslaufzeit
- 01.09.2026 – 31.08.2030
- Vertragsende
- 31.08.2030 (noch ~4 Jahre)
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Lose
- 1
- Verkehrsart
- Schülerverkehr
- Veröffentlicht
- 20.10.2025
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Ausschreibung: Das Vergabeverfahren wurde bekanntgemacht, die Angebotsfrist ist am 01.12.2025 abgelaufen. Ein Zuschlag ist in den vorliegenden Daten noch nicht veröffentlicht.
- Was bedeutet „Offenes Verfahren"?
- Beim offenen Verfahren kann jedes interessierte Unternehmen ein Angebot abgeben.
- Bis wann können Angebote abgegeben werden?
- Die Angebotsfrist endete am 01.12.2025, 12:59 Uhr. Eine Bewerbung ist in diesem Verfahren nicht mehr möglich.
- Wann läuft der Vertrag aus?
- Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 31.08.2030 (noch ~4 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
Leistung
Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll ein Vertragspartner ermittelt werden, der die Beförderung sehbehinderter, blinder, körperbehinderter und meist mehrfachbehinderter Kinder, Jugendlicher und jungen Erwachsener des Blindeninstituts München in der Zeit vom 01.09.2026 bis zum 31.08.2030 Der Auftrag wird nur gesamt vergeben.-Schüler und Schülerinnen der Schule / Schulvorbereitende Einrichtung (SVE) mit/ohne angeschlossene heilpädagogische Tagesstätte – schultäglich zu den zwei Standorten in München-Neuhausen und München-Solln-Schüler- und Schülerinnen der Schule / Schulvorbereitende Einrichtung (SVE) in der Ferienöffnung – (5-Tage-Woche)-Sonderfahrten nach individueller AbspracheDer im Verfahren ermittelte Auftragnehmer hat die Beförderung der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen nach einem individuell abzustimmenden und sich nach Bedarf verändernden Fahrplan (derzeitige Tourenplanung siehe Anlagen 3,4) und dem vorgegebenen Fahrtrhythmus zu gewährleisten.
Linienbündel / Lose (1)
Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.
- Schülerbeförderung 2026-2030 01.09.2026 – 31.08.2030 Frist 01.12.2025, 12:59 Uhr
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll ein Vertragspartner ermittelt werden, der die Beförderung sehbehinderter, blinder, körperbehinderter und meist mehrfachbehinderter Kinder, Jugendlicher und jungen Erwachsener des Blindeninstituts München in der Zeit vom 01.09.2026 bis zum 31.08.2030 Der Auftrag wird nur gesamt vergeben.-Schüler und Schülerinnen der Schule / Schulvorbereitende Einrichtung (SVE) mit/ohne angeschlossene heilpädagogische Tagesstätte – schultäglich zu den zwei Standorten in München-Neuhausen und München-Solln-Schüler- und Schülerinnen der Schule / Schulvorbereitende Einrichtung (SVE) in der Ferienöffnung – (5-Tage-Woche)-Sonderfahrten nach individueller AbspracheDer im Verfahren ermittelte Auftragnehmer hat die Beförderung der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen nach einem individuell abzustimmenden und sich nach Bedarf verändernden Fahrplan (derzeitige Tourenplanung siehe Anlagen 3,4) und dem vorgegebenen Fahrtrhythmus zu gewährleisten.
ÖPNV-Netz in München
Verkehrsbetriebe, die heute im Ausschreibungs-Kreis aktiv sind — mögliche Bewerber und der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.
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Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.
- Ausschreibung Schülerverkehr Regensburg, Kreisfreie Stadt Ende 31.08.2029Schülerbeförderung 2025-2029
- Ausschreibung Schülerverkehr Nürnberger Land Ende 31.08.2029Schülerbeförderung Schule am Dachsberg 2025-2029
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- Zuschlag Schülerverkehr Regensburg, Kreisfreie Stadt Ende 31.08.2029Schülerbeförderung 2025-2029
- Zuschlag Schülerverkehr Nürnberger Land Ende 31.08.2029Schülerbeförderung Schule am Dachsberg 2025-2029
Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Vergabeunterlagen im Portal ↗ (Link der Vergabestelle — kann nach Fristende ablaufen) · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.