Schülerbeförderung 2025-2029
Auftraggeber: Blindeninstitutsstiftung · Regensburg, Kreisfreie Stadt
- Angebotsfrist (abgelaufen)
- 18.03.2025, 12:59 Uhr
- Vertragslaufzeit
- 01.09.2025 – 31.08.2029
- Vertragsende
- 31.08.2029 (noch ~3 Jahre)
- Verfahren
- cn-standard
- Lose
- 1
- Verkehrsart
- Schülerverkehr
- Veröffentlicht
- 10.02.2025
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Ausschreibung: Das Vergabeverfahren wurde bekanntgemacht, die Angebotsfrist ist am 18.03.2025 abgelaufen. Ein Zuschlag ist in den vorliegenden Daten noch nicht veröffentlicht.
- Was bedeutet „cn-standard"?
- cn-standard — Verfahren nach Vergaberecht.
- Bis wann können Angebote abgegeben werden?
- Die Angebotsfrist endete am 18.03.2025, 12:59 Uhr. Eine Bewerbung ist in diesem Verfahren nicht mehr möglich.
- Wann läuft der Vertrag aus?
- Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 31.08.2029 (noch ~3 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
Leistung
Beförderung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Sehbehinderung, Blindheit, und weiterem komplexen Unterstützungsbedarf des Blindeninstituts Regensburg von deren Wohnorten zu den Standorten der Einrichtungen in Regensburg und Hemau in der Zeit vom 01.09.2025 bis zum 31.08.2029. Derzeit werden bei den täglichen Touren 63 Busse, in denen die Beförderung auch in Rollstühlen möglich ist, eingesetzt.Die Schüler- und Schülerinnen der Schule mit angeschlossener Tagesstätte sind schultäglich nach dem Ferienplan der Schule des Blindeninstituts Regensburg zu befördern Derzeit werden insgesamt 115 Schüler & Schülerinnen an 186 Schultagen täglich und an Wochenenden mit 169 Linien befördert. Die 169 Linien beinhalten die Fahrten der Schülerinnen in den Wohnbereichen nach Hause zu ihren Familien und zurück an das Blindeninstitut Regensburg. Derzeit werden 59 Erwachsene davon 47 in die Förderstätten an 222 Tagen Mo – Fr und an Wochenenden mit insgesamt 69 Linien befördert. Die 69 Linien beinhalten die Fahrten der Klienten aus den Wohnbereichen nach Hause zu ihren Familien und zurück in die Wohnbereiche des Blindeninstituts Regensburg.
Linienbündel / Lose (1)
Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.
- Schülerbeförderung 2025-2029 01.09.2025 – 31.08.2029 Frist 18.03.2025, 12:59 Uhr
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Beförderung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Sehbehinderung, Blindheit, und weiterem komplexen Unterstützungsbedarf des Blindeninstituts Regensburg von deren Wohnorten zu den Standorten der Einrichtungen in Regensburg und Hemau in der Zeit vom 01.09.2025 bis zum 31.08.2029. Derzeit werden bei den täglichen Touren 63 Busse, in denen die Beförderung auch in Rollstühlen möglich ist, eingesetzt.Die Schüler- und Schülerinnen der Schule mit angeschlossener Tagesstätte sind schultäglich nach dem Ferienplan der Schule des Blindeninstituts Regensburg zu befördern Derzeit werden insgesamt 115 Schüler & Schülerinnen an 186 Schultagen täglich und an Wochenenden mit 169 Linien befördert. Die 169 Linien beinhalten die Fahrten der Schülerinnen in den Wohnbereichen nach Hause zu ihren Familien und zurück an das Blindeninstitut Regensburg. Derzeit werden 59 Erwachsene davon 47 in die Förderstätten an 222 Tagen Mo – Fr und an Wochenenden mit insgesamt 69 Linien befördert. Die 69 Linien beinhalten die Fahrten der Klienten aus den Wohnbereichen nach Hause zu ihren Familien und zurück in die Wohnbereiche des Blindeninstituts Regensburg.
ÖPNV-Netz in Regensburg
Verkehrsbetriebe, die heute im Ausschreibungs-Kreis aktiv sind — mögliche Bewerber und der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.
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Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.
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- Zuschlag Schülerverkehr Nürnberger Land Ende 31.08.2029Schülerbeförderung Schule am Dachsberg 2025-2029
Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Vergabeunterlagen im Portal ↗ (Link der Vergabestelle — kann nach Fristende ablaufen) · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.