ÖPNV Betreiber-Atlas
Vorinformation ÖPNV Linienverkehr

Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für den Busverkehr im Linienbündel 166/167

Auftraggeber: Zweckverband Öffentlicher Personennahverkehr auf dem Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken (ZPRS) · Regionalverband Saarbrücken

Vertragslaufzeit
01.08.2027 – 31.12.2030
Vertragsende
31.12.2030 (noch ~4 Jahre)
Verfahren
Vorinformation (PIN)
Lose
1
Verkehrsart
ÖPNV Linienverkehr
Veröffentlicht
22.09.2025

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Vorinformation: Die Vergabe ist angekündigt, das Verfahren hat aber noch nicht begonnen (u. a. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007). Ein Frühindikator für eine bevorstehende Neuvergabe.
Was bedeutet „Vorinformation (PIN)"?
Eine Vorinformation (PIN) kündigt eine geplante Vergabe frühzeitig an.
Wann läuft der Vertrag aus?
Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 31.12.2030 (noch ~4 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.

Leistung

Öffentliche Vorinformation nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 und § 8a Abs. 2 PBefG. Der Zweckverband Öffentlicher Personennahverkehr auf dem Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken (ZPRS) beabsichtigt, gemäß Artikel 5 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs.1 Personenbeförderungsgesetz zum 01.08.2027 einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag für das Linienbündel 166/167 mit den Buslinien 166 und 167 in einem wettbewerblichen Verfahren mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zum 31.12.2030 zu vergeben. Die Landeshauptstadt Saarbrücken und die Mittelstadt Völklingen sind aufgrund des Linienverlaufs im Linienbündel 166/167 als betroffene Aufgabenträger einzubeziehen. Sie wirken daher im Verfahren mit, übernehmen jedoch grundsätzlich keine finanzielle Beteiligung an der Vergabe. Für die Stadt Völklingen gilt: Eine mögliche Beteiligung an der Finanzierung kann derzeit noch nicht abschließend beantwortet werden. Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i. V. m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG werden Anforderungen an den Verkehr hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese Anforderungen sind in ergänzenden Dokumenten zusammengefasst (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG). Diese enthalten wesentliche Anforderungen im Sinne von § 13 Abs. 2a Sätze 3 ff. PBefG. Die Dokumente stehen als Download unter folgendem Link zur Verfügung: https://zps-online.de/wettbewerb/bekanntmachungen/ Die Anforderungen für die Qualitätsstandards gemäß diesen ergänzenden Dokumenten sind gemäß § 12 Abs. 1a PBefG vom eigenwirtschaftlichen Antragsteller nach § 8 Abs. 4 PBefG verbindlich zuzusichern, damit diese als Auflage zur Genehmigung gemäß § 15 Abs. 3 Satz 2 PBefG abgesichert werden können.

Linienbündel / Lose (1)

Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.

  • Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für den Busverkehr im Linienbündel 166/167 01.08.2027 – 31.12.2030
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Die Leistung im Linienbündel 166/167 umfasst die Busverkehrsleistung der Buslinien 166 und 167 auf dem Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken. Beide Linien verbinden die Gemeinde Großrosseln mit Geislautern, einem Stadtteil von Völklingen. Dort besteht eine Umsteigeverbindung zu den Buslinien der Völklinger Verkehrsbetriebe (VVB). Die Linie 166 bedient darüber hinaus die Stadtteile Wehrden, Fürstenhausen und Fenne der Mittelstadt Völklingen, den Saarbrücker Stadtteil Gersweiler und danach direkt über die Autobahn 620 die Landeshauptstadt Saarbrücken. Das Fahrplanangebot ist auf die besonderen Bedürfnisse von Berufs-, Ausbildungspendlern, aber auch auf den Freizeitverkehr ausgerichtet. Die Linie 167 ist als Gemeindebuslinie konzipiert. Die Linie 166 ergänzt die Linie 167 in ihrem Fahrtenangebot und bietet darüber hinaus eine Direktverbindung zwischen Großrosseln und Saarbrücken. Verkehrsleistung: 211.600 Fahrplankilometer im Normjahr

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Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.