ÖPNV Betreiber-Atlas
Vorinformation ÖPNV Linienverkehr

Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für den Busverkehr im Linienbündel C (Linien 150 und 160)

Auftraggeber: Zweckverband Öffentlicher Personennahverkehr auf dem Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken (ZPRS) · Regionalverband Saarbrücken

Vertragslaufzeit
01.01.2027 – 31.12.2030
Vertragsende
31.12.2030 (noch ~4 Jahre)
Verfahren
Vorinformation (PIN)
Lose
1
Verkehrsart
ÖPNV Linienverkehr
Veröffentlicht
04.03.2025

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Vorinformation: Die Vergabe ist angekündigt, das Verfahren hat aber noch nicht begonnen (u. a. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007). Ein Frühindikator für eine bevorstehende Neuvergabe.
Was bedeutet „Vorinformation (PIN)"?
Eine Vorinformation (PIN) kündigt eine geplante Vergabe frühzeitig an.
Wann läuft der Vertrag aus?
Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 31.12.2030 (noch ~4 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.

Leistung

Öffentliche Vorinformation nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 und § 8a Abs. 2 PBefG. Der Zweckverband Öffentlicher Personennahverkehr auf dem Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken (ZPRS), die Landeshauptstadt Saarbrücken und der Saarpfalz-Kreis beabsichtigen, gemäß Artikel 5 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs.1 Personenbeförderungsgesetz zum 01.01.2027 einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag für das Linienbündel C mit den Buslinien 150 und 160 in einem wettbewerblichen Verfahren mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zum 31.12.2030 zu vergeben. Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i. V. m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG werden Anforderungen an den Verkehr hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese Anforderungen sind in ergänzenden Dokumenten zusammengefasst (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG). Diese enthalten wesentliche Anforderungen im Sinne von § 13 Abs. 2a Sätze 3 ff. PBefG. Die Dokumente stehen als Download unter folgendem Link zur Verfügung: https://zps-online.de/wettbewerb/bekanntmachungen/ Die Anforderungen für die Qualitätsstandards gemäß diesen ergänzenden Dokumenten sind gemäß § 12 Abs. 1a PBefG vom eigenwirtschaftlichen Antragsteller nach § 8 Abs. 4 PBefG verbindlich zuzusichern, damit diese als Auflage zur Genehmigung gemäß § 15 Abs. 3 Satz 2 PBefG abgesichert werden können.

Linienbündel / Lose (1)

Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.

  • Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für den Busverkehr im Linienbündel C (Linien 150 und 160) 01.01.2027 – 31.12.2030
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Das Linienbündel C enthält die Buslinien 150 und 160. Beide Linien sind als Kreis-Buslinien konzipiert und besitzen einen Taktfahrplan. An den Knotenpunkten Dudweiler Dudoplatz, Neuweiler Sternplatz 1 und Sulzbach Bahnhof sind wichtige Verknüpfungen zu anderen Bus- und Bahnlinien zu beachten. Fahrplankilometer pro Jahr: 278.900 km Die Buslinie 150 dient im Allgemeinen folgenden verkehrlichen Funktionen: - Direktanbindung der Stadt Sulzbach und des Ortsteils Neuweiler an die Universität Saarbrücken und die Hochschule für Musik (HfM) im Stadtzentrum von Saarbrücken bzw. die Direktanbindung der Universität Saarbrücken an die Hochschule für Musik. - Anbindung von Neuweiler an das Sulzbacher Zentrum in Ergänzung zum Angebot der Linie 160. - Anbindung von Saarbrücken und Sulzbach an das Berufsbildungszentrum in Neuweiler - In Sulzbach Bahnhof Zuganschluss in/aus Richtung Saarbrücken Die Buslinie 160 dient im Allgemeinen folgenden verkehrlichen Funktionen: - Anbindung des Stadtbezirks Dudweiler und der Städte Sulzbach und St. Ingbert über den Sulzbacher Ortsteil Neuweiler. - Schülerverkehre zu den weiterführenden Schulen und Berufsschulen in Dudweiler, Sulzbach und St. Ingbert. - In Sulzbach Bahnhof Zuganschluss in/aus Richtung Saarbrücken - In Dudweiler Dudoplatz Anschlüsse an inner- und überörtliche Linien der Saarbahn GmbH

ÖPNV-Netz in Regionalverband Saarbrücken

Verkehrsbetriebe, die heute im Ausschreibungs-Kreis aktiv sind — mögliche Bewerber und der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.

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Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.

Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.