ÖPNV Betreiber-Atlas
Zuschlag Verkehr (sonst.)

Niederrheinnetz (Linien RE19, RB35, Sonderverkehre)

Auftraggeber: Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR · Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt

Verfahren
Vergabebekanntmachung (CAN)
Lose
1
Angebote eingegangen
1
Verkehrsart
Verkehr (sonst.)
Veröffentlicht
28.10.2024

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Zuschlag: Der Auftrag ist vergeben und der Vertrag läuft.
Was bedeutet „Vergabebekanntmachung (CAN)"?
Eine Vergabebekanntmachung (CAN) informiert über den Zuschlag bzw. Abschluss eines Verfahrens.
Zuschlag erhalten
VIAS Rail GmbH

Ein Angebot eingegangen — im Verfahren gab es keinen Wettbewerb.

Leistung

Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zum Betrieb der Linien RE 19 (Düsseldorf - Wesel - Arnhem / Bocholt), RB 35 (Mönchengladbach - Gelsenkirchen) sowie Sonderverkehre auf elektrifizierten Strecken in Nordrhein-Westfalen für den Zeitraum vom Fahrplanwechsel im Dezember 2025 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2036.

Linienbündel / Lose (1)

Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.

  • Niederrheinnetz (Linien RE19, RB35, Sonderverkehre)
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zum Betrieb der Linien RE 19 (Düsseldorf - Wesel - Arnhem / Bocholt), RB 35 (Mönchengladbach - Gelsenkirchen) sowie Sonderverkehre auf elektrifizierten Strecken in Nordrhein-Westfalen für den Zeitraum vom Fahrplanwechsel im Dezember 2025 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2036.

ÖPNV-Netz in Gelsenkirchen

Verkehrsbetriebe, deren Liniennetz durch den Ausschreibungs-Kreis führt — der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.

Weitere Vergaben von Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR

Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.

Alle 16 Vergaben von Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR →

Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.