Vorinformation ÖPNV Linienverkehr
Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages nach Art. 3 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste der Stadt Hof
Auftraggeber: Stadt Hof · Hof, Kreisfreie Stadt
- Vertragslaufzeit
- 01.01.2027 – 31.12.2036
- Vertragsende
- 31.12.2036 (noch ~10 Jahre)
- Verfahren
- Vorinformation (PIN)
- Verkehrsart
- ÖPNV Linienverkehr
- Veröffentlicht
- 25.07.2025
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Vorinformation: Die Vergabe ist angekündigt, das Verfahren hat aber noch nicht begonnen (u. a. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007). Ein Frühindikator für eine bevorstehende Neuvergabe.
- Was bedeutet „Vorinformation (PIN)"?
- Eine Vorinformation (PIN) kündigt eine geplante Vergabe frühzeitig an.
- Wann läuft der Vertrag aus?
- Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 31.12.2036 (noch ~10 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
ÖPNV-Netz in Hof
Verkehrsbetriebe, die heute im Ausschreibungs-Kreis aktiv sind — mögliche Bewerber und der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.
Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED / Deutsche eVergabe). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit.