Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 S. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 in Verbindung mit § 108 GWB eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages nach Art. 3 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen und Pkw im Stadtverkehr Pfaffenhofen an der Ilm
Auftraggeber: Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm · Pfaffenhofen a. d. Ilm
- Vertragslaufzeit
- 01.01.2026 – 31.12.2035
- Vertragsende
- 31.12.2035 (noch ~9 Jahre)
- Verfahren
- Other single stage procedure
- Auftragswert
- 1 €
- Lose
- 1
- Angebote eingegangen
- 1
- Verkehrsart
- ÖPNV Linienverkehr
- Veröffentlicht
- 03.12.2025
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Zuschlag: Der Auftrag ist vergeben und der Vertrag läuft.
- Was bedeutet „Other single stage procedure"?
- Other single stage procedure — Verfahren nach Vergaberecht.
- Wann läuft der Vertrag aus?
- Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 31.12.2035 (noch ~9 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
Ein Angebot eingegangen — im Verfahren gab es keinen Wettbewerb.
Leistung
A. Entgegen der nachfolgenden Angabe wird mit dieser Bekanntmachung die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (öDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste nach Art. 3 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 im Wege einer Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bekannt gemacht. Soweit als Verfahrensart ein „Sonstiges einstufiges Verfahren" angegeben ist, erfolgt dies nur, weil die Angabe der Verfahrensart „Inhousevergabe" technisch nicht möglich war. B. Die Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm veröffentlicht diese gesonderte Vergabebekanntmachung nach § 39 VgV unter Bezugnahme auf ihre Vergabebekanntmachungen vom XX.XX.2025 (Veröffentlichungsnummer: XXX -2025) um ihren Dokumentationspflichten nach § 8 Abs. 2 Abs. 3 SaubFahrzeugBeschG nachzukommen. Hintergrund für diese gesonderte Bekanntmachung ist, dass die Vergabebekanntmachung nach der VO 1370/2007 keine Möglichkeit zur Mitteilung der entsprechenden Fahrzeuge vorsieht, so dass ein Rückgriff auf die entsprechenden Standardformulare notwendig ist.
Linienbündel / Lose (1)
Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.
- Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 S. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 in Verbindung mit § 108 GWB eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages nach Art. 3 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen und Pkw im Stadtverkehr Pfaffenhofen an der Ilm 01.01.2026 – 31.12.2035
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Die Gründe für den Verzicht auf eine wettbewerbliche Ausschreibung sowie der Umfang des vergebenen öDA sind der Vergabebekanntmachung mit der Veröffentlichungsnummer XXXXXX-2025 zu entnehmen.
ÖPNV-Netz in Pfaffenhofen a. d. Ilm
Verkehrsbetriebe, deren Liniennetz durch den Ausschreibungs-Kreis führt — der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.
Weitere Vergaben von Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm
Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.
- Vorinformation ÖPNV Linienverkehr Pfaffenhofen a. d. Ilm Ende 31.12.2035Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 S. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 in Verbindung mit § 108 GWB eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages nach Art. 3 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen und Pkw im Stadtverkehr Pfaffenhofen an der Ilm
- Zuschlag ÖPNV Linienverkehr Pfaffenhofen a. d. Ilm Ende 31.12.2035Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 S. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 in Verbindung mit § 108 GWB eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages nach Art. 3 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen und Pkw im Stadtverkehr Pfaffenhofen an der Ilm
Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.