ÖPNV Betreiber-Atlas
Vorinformation ÖPNV Linienverkehr

Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 S. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 in Verbindung mit § 108 GWB eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages nach Art. 3 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen und Pkw im Stadtverkehr Pfaffenhofen an der Ilm

Auftraggeber: Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm · Pfaffenhofen a. d. Ilm

Vertragslaufzeit
01.01.2026 – 31.12.2035
Vertragsende
31.12.2035 (noch ~9 Jahre)
Verfahren
Vorinformation (PIN)
Verkehrsart
ÖPNV Linienverkehr
Veröffentlicht
03.07.2024

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Vorinformation: Die Vergabe ist angekündigt, das Verfahren hat aber noch nicht begonnen (u. a. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007). Ein Frühindikator für eine bevorstehende Neuvergabe.
Was bedeutet „Vorinformation (PIN)"?
Eine Vorinformation (PIN) kündigt eine geplante Vergabe frühzeitig an.
Wann läuft der Vertrag aus?
Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 31.12.2035 (noch ~9 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.

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Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED / Deutsche eVergabe). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit.