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Zuschlag Schülerverkehr

Wochenendschülerbeförderung der Internatsschülerinnen und Internatsschüler des Landesförderzentrum Hören und Kommunikation

Auftraggeber: Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Landesförderzentrum Hören und Kommunikation endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR · Schleswig-Flensburg

Vertragslaufzeit
01.08.2025 – 31.07.2033
Vertragsende
31.07.2033 (noch ~7 Jahre)
Verfahren
Offenes Verfahren
Lose
1
Angebote eingegangen
2
Verkehrsart
Schülerverkehr
Veröffentlicht
16.04.2025

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Zuschlag: Der Auftrag ist vergeben und der Vertrag läuft.
Was bedeutet „Offenes Verfahren"?
Beim offenen Verfahren kann jedes interessierte Unternehmen ein Angebot abgeben.
Wann läuft der Vertrag aus?
Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 31.07.2033 (noch ~7 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
Zuschlag erhalten
Sky Rolli Mobile GmbH

2 Angebote eingegangen.

Leistung

Das Landesförderzentrum Hören und Kommunikation ist eine Rehabilitationseinrichtung des  Landes Schleswig-­Holstein zur Förderung hörgeschädigter Kinder. Hörgeschädigte Jungen und Mädchen, die das Landesförderzentrum besuchen und nicht täglich nach Hause fahren können, leben von Montagmorgen bis Freitagmittag im Internat. Das Landesförderzentrum Hören und  Kommunikation schreibt die Beförderung von derzeit 32 hörgeschädigten Internatsschülerinnen  und Internatsschülern unter Mitnahme des persönlichen Gepäcks in Personenkraftwagen (max. 8  Schülerplätze) ­ mit Ausnahme der gesetzlichen Schulferien ­ von Montagmorgen von den verschiedenen Wohnorten (Wohnung der/des Erziehungsberechtigen) im Land Schleswig-­Holstein zum Landesförderzentrum Hören und Kommunikation (Schule, Lutherstraße 14, 24837 Schleswig) und am Freitagmittag die Rückbeförderung vom Landesförderzentrum Hören und Kommunikation  (Schule, Lutherstraße 14, 24837 Schleswig) zu den entsprechenden Wohnorten (Wohnung der/des Erziehungsberechtigen) mit Wirkung vom 01.08.2025 bis zum 31.07.2033 aus.

Linienbündel / Lose (1)

Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.

  • Wochenendschülerbeförderung der Internatsschülerinnen und Internatsschüler des Landesförderzentrum Hören und Kommunikation 01.08.2025 – 31.07.2033
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Das Landesförderzentrum Hören und Kommunikation ist eine Rehabilitationseinrichtung des  Landes Schleswig­-Holstein zur Förderung hörgeschädigter Kinder. Hörgeschädigte Jungen und Mädchen, die das Landesförderzentrum besuchen und nicht täglich nach Hause fahren können, leben von Montagmorgen bis Freitagmittag im Internat. Das Landesförderzentrum Hören und  Kommunikation schreibt die Beförderung von derzeit 32 hörgeschädigten Internatsschülerinnen  und Internatsschülern unter Mitnahme des persönlichen Gepäcks in Personenkraftwagen (max. 8  Schülerplätze) ­ mit Ausnahme der gesetzlichen Schulferien ­ von Montagmorgen von den verschiedenen Wohnorten (Wohnung der/des Erziehungsberechtigen) im Land Schleswig­-Holstein zum Landesförderzentrum Hören und Kommunikation ( Schule, Lutherstraße 14, 24837 Schleswig) und am Freitagmittag die Rückbeförderung vom Landesförderzentrum Hören und Kommunikation  (Schule, Lutherstraße 14, 24837 Schleswig) zu den entsprechenden Wohnorten (Wohnung der/des Erziehungsberechtigen) mit Wirkung vom 01.08.2025 bis zum 31.07.2033 aus.

ÖPNV-Netz in Schleswig-Flensburg

Verkehrsbetriebe, deren Liniennetz durch den Ausschreibungs-Kreis führt — der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.

Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.