Wochenendschülerbeförderung der Internatsschülerinnen und Internatsschüler des Landesförderzentrum Hören und Kommunikation
Auftraggeber: Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Landesförderzentrum Hören und Kommunikation endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR · Schleswig-Flensburg
- Vertragslaufzeit
- 01.08.2025 – 31.07.2033
- Vertragsende
- 31.07.2033 (noch ~7 Jahre)
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Lose
- 1
- Angebote eingegangen
- 2
- Verkehrsart
- Schülerverkehr
- Veröffentlicht
- 16.04.2025
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Zuschlag: Der Auftrag ist vergeben und der Vertrag läuft.
- Was bedeutet „Offenes Verfahren"?
- Beim offenen Verfahren kann jedes interessierte Unternehmen ein Angebot abgeben.
- Wann läuft der Vertrag aus?
- Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 31.07.2033 (noch ~7 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
2 Angebote eingegangen.
Leistung
Das Landesförderzentrum Hören und Kommunikation ist eine Rehabilitationseinrichtung des Landes Schleswig-Holstein zur Förderung hörgeschädigter Kinder. Hörgeschädigte Jungen und Mädchen, die das Landesförderzentrum besuchen und nicht täglich nach Hause fahren können, leben von Montagmorgen bis Freitagmittag im Internat. Das Landesförderzentrum Hören und Kommunikation schreibt die Beförderung von derzeit 32 hörgeschädigten Internatsschülerinnen und Internatsschülern unter Mitnahme des persönlichen Gepäcks in Personenkraftwagen (max. 8 Schülerplätze) mit Ausnahme der gesetzlichen Schulferien von Montagmorgen von den verschiedenen Wohnorten (Wohnung der/des Erziehungsberechtigen) im Land Schleswig-Holstein zum Landesförderzentrum Hören und Kommunikation (Schule, Lutherstraße 14, 24837 Schleswig) und am Freitagmittag die Rückbeförderung vom Landesförderzentrum Hören und Kommunikation (Schule, Lutherstraße 14, 24837 Schleswig) zu den entsprechenden Wohnorten (Wohnung der/des Erziehungsberechtigen) mit Wirkung vom 01.08.2025 bis zum 31.07.2033 aus.
Linienbündel / Lose (1)
Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.
- Wochenendschülerbeförderung der Internatsschülerinnen und Internatsschüler des Landesförderzentrum Hören und Kommunikation 01.08.2025 – 31.07.2033
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Das Landesförderzentrum Hören und Kommunikation ist eine Rehabilitationseinrichtung des Landes Schleswig-Holstein zur Förderung hörgeschädigter Kinder. Hörgeschädigte Jungen und Mädchen, die das Landesförderzentrum besuchen und nicht täglich nach Hause fahren können, leben von Montagmorgen bis Freitagmittag im Internat. Das Landesförderzentrum Hören und Kommunikation schreibt die Beförderung von derzeit 32 hörgeschädigten Internatsschülerinnen und Internatsschülern unter Mitnahme des persönlichen Gepäcks in Personenkraftwagen (max. 8 Schülerplätze) mit Ausnahme der gesetzlichen Schulferien von Montagmorgen von den verschiedenen Wohnorten (Wohnung der/des Erziehungsberechtigen) im Land Schleswig-Holstein zum Landesförderzentrum Hören und Kommunikation ( Schule, Lutherstraße 14, 24837 Schleswig) und am Freitagmittag die Rückbeförderung vom Landesförderzentrum Hören und Kommunikation (Schule, Lutherstraße 14, 24837 Schleswig) zu den entsprechenden Wohnorten (Wohnung der/des Erziehungsberechtigen) mit Wirkung vom 01.08.2025 bis zum 31.07.2033 aus.
ÖPNV-Netz in Schleswig-Flensburg
Verkehrsbetriebe, deren Liniennetz durch den Ausschreibungs-Kreis führt — der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.
AK Autokraft Kiel ohne SEV
Verkehrsbetriebe Schleswig-Flensburg GmbH
Norddeutsche Verkehrsbetriebe NF Mitte
Aktiv Bus Flensburg GmbH
Nordbahn Eisenbahngesellschaft
Hessische Landesbahn
GYRE Arverio Bayern GmbH
DB Regio AG Nordost
DB Regio AG Baden-Württemberg
DB Region Nord
akADEB Angelner Dampfeisenbahn
Angelner Dampfeisenbahn1
Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.