Wettbewerbliches Verfahren
Auftraggeber: Landkreis Biberach · Biberach
- Vertragslaufzeit
- 01.06.2026 – 31.05.2036
- Vertragsende
- 31.05.2036 (noch ~10 Jahre)
- Verfahren
- cn-standard
- Lose
- 1
- Verkehrsart
- ÖPNV Linienverkehr
- Veröffentlicht
- 22.09.2025
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Ausschreibung: Das Vergabeverfahren läuft — Verkehrsunternehmen können Angebote einreichen.
- Was bedeutet „cn-standard"?
- cn-standard — Verfahren nach Vergaberecht.
- Wann läuft der Vertrag aus?
- Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 31.05.2036 (noch ~10 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
Leistung
Personenbeförderungsleistungen im Landkreis Biberach
Linienbündel / Lose (1)
Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.
- Vergabe von Personenbeförderungsleistungen 01.06.2026 – 31.05.2036
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Gegenstand dieser Vergabe ist die Erbringung von Personenbeförderungsleistungen auf den Regionalbuslinien 218, 272, 280, 281, 282, 380, 381, 382, 391, 392, 395 sowie die Regiobuslinie X380 welche gemäß der VO (EG) Nr. 1370/2007, §§ 8, 8a Abs. 1 und 2, PBefG und §§ 97 ff GWB als Bruttovertrag, mit einem Betriebsbeginn zum 01.06.2026 bis zum 31.05.2036 und damit mithin für 120 Monate vergeben werden. Für den gesamten Leistungsumfang der Vergabe gelten die auf der Webseite: "https://www.biberach.de/de/aktuelles/ausschreibungen" zum Herunterladen bereitgestellten Vergabeunterlagen inklusive Anlagen ("Unterlagen zur Ausschreibung der ÖPNV-Verkehrsleistungen im Nahverkehrsraum Riedlingen").
ÖPNV-Netz in Biberach
Verkehrsbetriebe, die heute im Ausschreibungs-Kreis aktiv sind — mögliche Bewerber und der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.
Weitere Vergaben von Landkreis Biberach
Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.
Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.