ÖPNV Betreiber-Atlas
Vorinformation ÖPNV Linienverkehr

Vorankündigung einer Direktvergabe für das Teilnetz SE1/2 - Norderstedt nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

Auftraggeber: Kreis Segeberg · Segeberg

Vertragslaufzeit
13.12.2026 – 10.12.2036
Vertragsende
10.12.2036 (noch ~10 Jahre)
Verfahren
Wettbewerbliches Verfahren (Art. 5(3) VO 1370/2007)
Lose
1
Verkehrsart
ÖPNV Linienverkehr
Veröffentlicht
05.11.2025

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Vorinformation: Die Vergabe ist angekündigt, das Verfahren hat aber noch nicht begonnen (u. a. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007). Ein Frühindikator für eine bevorstehende Neuvergabe.
Was bedeutet „Wettbewerbliches Verfahren (Art. 5(3) VO 1370/2007)"?
Wettbewerbliches Verfahren nach Art. 5 Abs. 3 VO 1370/2007 — wettbewerbliche Vergabe öffentlicher Personenverkehrsdienste.
Wann läuft der Vertrag aus?
Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 10.12.2036 (noch ~10 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.

Leistung

Der ÖPNV-Aufgabenträger Kreis Segeberg als zuständige Behörde (§ 2 Abs. 4 ÖPNVG i. V. m. § 8a Abs. 1 Satz 2 PBefG), handelnd als Vertreter der Gruppe von Behörden, bestehend aus den Kreisen Segeberg, Stormarn, Pinneberg und der Freien und Hansestadt Hamburg, beabsichtig zum 13.12.2026 einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag direkt mit einer Laufzeit von zehn Jahren an die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH (vhh.mobility), Curslacker Neuer Deich 37, 21029 Hamburg, zu vergeben. Von dem Auftrag erfasst werden Busverkehrsleistungen (CPV-Code 60112000) im Kreis Segeberg (NUTS-Code DEF0D), einschließlich abgehender Linienabschnitte in die Freie und Hansestadt Hamburg (NUTS-Code DE600), den Kreis Pinneberg (NUTS-Code DEF09) und den Kreis Stormarn (NUTS-Code DEF0F). Der Auftrag umfasst die hvv-Linien im Teilnetz SE1/2: 193, 196, 278, 293, 296, 378, 393, 394, 478, 492, 493, 494, 578, 593, 793, 796 und 7141. Der Leistungsumfang umfasst ca. 3,4 Mio. Fahrplankilometer. Ein wesentlicher Teil der Leistung (65 %) wird mit batterieelektrischen Bussen erbracht. Die Linien 296 und 593 werden mit Elektro-Kleinbussen und die Linie 492 mit Diesel-Kleinbussen betrieben. Eine spätere Umstellung der Linie 492 auf Elektro-Kleinbusse ist vorgesehen. Außerdem umfasst der Auftrag einen On-Demand-Verkehr unter der hvv-Marke "hvv-hop" mit barrierefreien batterieelektrischen PKW (5 PKW, ca. 20.000 Betriebsstunden jährlich). Die im Rahmen des Auftrages zu erfüllenden Anforderungen bezüglich des Fahrplanes sind auf der Homepage der Hamburger Verkehrsverbundes unter http://www.hvv.de/fahrplaene /linienfahrplan zu den einzelnen Liniennummern veröffentlicht. Die Anforderungen bezüglich des Tarifs sind auf der Homepage des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv) unter https://www.hvv.de/de/gemeinschaftstarif, die der zu erbringenden Qualität unter https://www.hvv.de/de/ausschreibung publiziert. Die Informationen zum SH-Tarif sind unter http://www.nah.sh/fahren/fahrkarten-und-tarife/sh-tarif/ veröffentlicht. Da die definierten Qualitätsstandards inhaltlich und redaktionell zum Teil veraltet sind, erfolgt im Zuge der Überarbeitung des QSV eine Anpassung dieser. Trotz der erforderlichen Aktualisierung behalten die hvv-Standards weiterhin ihre Gültigkeit.

Linienbündel / Lose (1)

Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.

  • Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Teilnetz SE1/2 - Norderstedt 13.12.2026 – 10.12.2036
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Der ÖPNV-Aufgabenträger Kreis Segeberg als zuständige Behörde (§ 2 Abs. 4 ÖPNVG i. V. m. § 8a Abs. 1 Satz 2 PBefG), handelnd als Vertreter der Gruppe von Behörden, bestehend aus den Kreisen Segeberg, Stormarn, Pinneberg und der Freien und Hansestadt Hamburg, beabsichtig zum 13.12.2026 einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag direkt mit einer Laufzeit von zehn Jahren an die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH (vhh.mobility), Curslacker Neuer Deich 37, 21029 Hamburg, zu vergeben. Von dem Auftrag erfasst werden Busverkehrsleistungen (CPV-Code 60112000) im Kreis Segeberg (NUTS-Code DEF0D), einschließlich abgehender Linienabschnitte in die Freie und Hansestadt Hamburg (NUTS-Code DE600), den Kreis Pinneberg (NUTS-Code DEF09) und den Kreis Stormarn (NUTS-Code DEF0F). Der Auftrag umfasst die hvv-Linien im Teilnetz SE1/2: 193, 196, 278, 293, 296, 378, 393, 394, 478, 492, 493, 494, 578, 593, 793, 796 und 7141. Der Leistungsumfang umfasst ca. 3,4 Mio. Fahrplankilometer. Ein wesentlicher Teil der Leistung (65 %) wird mit batterieelektrischen Bussen erbracht. Die Linien 296 und 593 werden mit Elektro-Kleinbussen und die Linie 492 mit Diesel-Kleinbussen betrieben. Eine spätere Umstellung der Linie 492 auf Elektro-Kleinbusse ist vorgesehen. Außerdem umfasst der Auftrag einen On-Demand-Verkehr unter der hvv-Marke "hvv-hop" mit barrierefreien batterieelektrischen PKW (5 PKW, ca. 20.000 Betriebsstunden jährlich). Die im Rahmen des Auftrages zu erfüllenden Anforderungen bezüglich des Fahrplanes sind auf der Homepage der Hamburger Verkehrsverbundes unter http://www.hvv.de/fahrplaene /linienfahrplan zu den einzelnen Liniennummern veröffentlicht. Die Anforderungen bezüglich des Tarifs sind auf der Homepage des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv) unter https://www.hvv.de/de/gemeinschaftstarif, die der zu erbringenden Qualität unter https://www.hvv.de/de/ausschreibung publiziert. Die Informationen zum SH-Tarif sind unter http://www.nah.sh/fahren/fahrkarten-und-tarife/sh-tarif/ veröffentlicht. Da die definierten Qualitätsstandards inhaltlich und redaktionell zum Teil veraltet sind, erfolgt im Zuge der Überarbeitung des QSV eine Anpassung dieser. Trotz der erforderlichen Aktualisierung behalten die hvv-Standards weiterhin ihre Gültigkeit.

ÖPNV-Netz in Segeberg

Verkehrsbetriebe, die heute im Ausschreibungs-Kreis aktiv sind — mögliche Bewerber und der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.

Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.