ÖPNV Betreiber-Atlas

Vertragsende im ÖPNV

2.036 Verkehrsverträge mit bekanntem Ende — aus amtlichen Bekanntmachungen. Nach dem Ende eines Verkehrsvertrags muss die Leistung neu vergeben werden; die Vorabbekanntmachung erscheint nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 spätestens ein Jahr vor Verfahrensbeginn. Wer also für 2029 mitbieten will, sieht hier, wann sich Vorbereitung lohnt.

Nach Bundesland

Vertragsende laut Bekanntmachung (Lot-Laufzeit bzw. Vertragslaufzeit). Nicht jedes Verfahren nennt ein Enddatum, und Verlängerungsoptionen können es verschieben — die Liste ist ein Frühindikator, keine Rechtsauskunft. Maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.