Vertragsende im ÖPNV
2.036 Verkehrsverträge mit bekanntem Ende — aus amtlichen Bekanntmachungen. Nach dem Ende eines Verkehrsvertrags muss die Leistung neu vergeben werden; die Vorabbekanntmachung erscheint nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 spätestens ein Jahr vor Verfahrensbeginn. Wer also für 2029 mitbieten will, sieht hier, wann sich Vorbereitung lohnt.
- 2026 204 Verträge
- 2027 261 Verträge
- 2028 297 Verträge
- 2029 290 Verträge
- 2030 259 Verträge
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- 2033 58 Verträge
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- 2036 197 Verträge
- 2037 89 Verträge
- 2038 26 Verträge
Nach Bundesland
Vertragsende laut Bekanntmachung (Lot-Laufzeit bzw. Vertragslaufzeit). Nicht jedes Verfahren nennt ein Enddatum, und Verlängerungsoptionen können es verschieben — die Liste ist ein Frühindikator, keine Rechtsauskunft. Maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.