Vergabe von ÖSPV-Leistungen im Kreis Nordfriesland
Auftraggeber: Kreis Nordfriesland · Nordfriesland
- Vertragslaufzeit
- 01.08.2028 – 31.07.2038
- Vertragsende
- 31.07.2038 (noch ~12 Jahre)
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Lose
- 1
- Verkehrsart
- ÖPNV Linienverkehr
- Veröffentlicht
- 27.08.2026
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Vorinformation: Die Vergabe ist angekündigt, das Verfahren hat aber noch nicht begonnen (u. a. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007). Ein Frühindikator für eine bevorstehende Neuvergabe.
- Was bedeutet „Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb"?
- Im Verhandlungsverfahren verhandelt der Auftraggeber die Angebotsbedingungen mit den Bietern.
- Wann läuft der Vertrag aus?
- Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 31.07.2038 (noch ~12 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
Leistung
Erbringung von Personenbeförderungsleistungen im Kreis Nordfriesland im Umfang von ca. 32.000 Jahresfahrplankilometern. Das Verfahren umfasst das technische Los Pellworm.
Linienbündel / Lose (1)
Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.
- Los Pellworm 01.08.2028 – 31.07.2038
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Gegenstand dieser Vergabe ist die Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen mit Linienbussen im Los Pellworm im Umfang von ca. 32.000 Jahresfahrplankilometern. Das Deutschlandticket ist unter Beachtung möglicher Ausgleichsleistungen anzuwenden. Im Übrigen sind die Beförderungsentgelte so festzusetzen, dass Kinder bis einschließlich 14 Jahren für Einzelfahrausweise einen Rabatt von mindestens 40 % und für Zeitfahrkarten einen Rabatt von mindestens 25 % gegenüber dem jeweiligen Erwachsenenfahrpreis erhalten. Linien im Los Pellworm: 1091 (Hafen – Kurzentrum – Kaydeich – Schmeerhörn – Tammwarftsweg – Alte Kirche – Gurde – Hooger Fähre – Westermühle – Schule – Schluthweg – Grüner Deich – Alte Post – Hafen – Tiefwasseranleger). Mit dem beabsichtigten Dienstleistungsauftrag sind insbesondere die unter nachstehendem Link dargestellten Fahrpläne zu beachten: https://nahsh.sharefile.eu/share/view/s37e9669b52ac49f7aefec1829308cdac/fo2a388c-af07-496d-94c4-f7f6ce196942 Die Leistung ist mit Fahrzeugmaterial geeigneter Kapazität zu erbringen. Veränderungen der Fahrgastnachfrage sind zu berücksichtigen und die Kapazitäten daran anzupassen. Die Fahrzeuggrößen sind so ausreichend zu dimensionieren, dass eine regelmäßig wiederkehrende Auslastung von mehr als 80 % vermieden wird. Kurzfristige Auslastungen von mehr als 80 % der Platzkapazität auf kurzen Strecken in der Verkehrsspitze sind zulässig. Die zur Erbringung der Verkehrsleistung eingesetzten Fahrzeuge haben über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus mindestens nachstehende Kriterien zu erfüllen: -Die im Taktverkehr eingesetzten Busse dürfen im Durchschnitt nicht älter als 15 Jahre sein. Das Höchstalter einzelner Fahrzeuge darf maximal 18 Jahre betragen. Für Kleinbusse im Rufbusverkehr gilt ein Höchstalter von 10 Jahren. - Die im Taktverkehr eingesetzten Fahrzeuge müssen barrierefrei ausgestaltet sein. Sie müssen mindestens im vorderen Fahrzeugbereich bis zur zweiten Tür niederflurig sein und über mindestens sechs ohne Podest erreichbare Plätze verfügen. Zudem müssen ausgewiesene Sitzplätze für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste in Türnähe vorhanden und eindeutig gekennzeichnet sein. Die Fahrzeuge sind mit doppelbreiten Türen mit einer Mindesteinstiegsbreite von 850 mm auszustatten und müssen den einschlägigen rechtlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit entsprechen. Kleinbusse im Rufbusverkehr müssen die Mitnahme von Elektrorollstühlen, Kinderwagen und Gepäck jederzeit gewährleisten. - Die Fahrzeuge des Taktverkehrs müssen über eine Fahrgastinformation mit Haltestelleninformationen verfügen. Sämtliche eingesetzten Fahrzeuge müssen zudem mit einer Kennzeichnung von Fahrziel und Linie an der Fahrzeugfront sowie an der rechten Fahrzeugseite ausgestattet sein. - Neufahrzeuge müssen mindestens die im Beschaffungsjahr geltenden Anforderungen an die Emissionsstandards erfüllen und die geltenden Geräuschgrenzwerte einhalten. - Die Vertriebstechnik in den Fahrzeugen muss den Verkauf von Fahrausweisen des jeweils gültigen Tarifs ermöglichen. - Eine Fensterbeklebung der Fahrzeuge, durch die der Blick der Fahrgäste nach außen wesentlich eingeschränkt wird, ist nicht zulässig. Werbung Dritter an den Außenflächen oder im Innenraum der Fahrzeuge ist ausgeschlossen. - Bei allen eingesetzten Fahrzeugen sind mindestens die Vorgaben des Design-Manual der NAH.SH GmbH Teil II-2 Nr. 02.7 umzusetzen.
ÖPNV-Netz in Nordfriesland
Verkehrsbetriebe, die heute im Ausschreibungs-Kreis aktiv sind — mögliche Bewerber und der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.
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Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.
Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.