Vergabe öffentlicher Personenverkehrsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen und im On Demand-Verkehr im Linienbündel „Miltenberg-Süd“
Auftraggeber: Landratsamt Miltenberg · Miltenberg
- Vertragslaufzeit
- 01.12.2027 – 31.12.2036
- Vertragsende
- 31.12.2036 (noch ~10 Jahre)
- Lose
- 1
- Verkehrsart
- ÖPNV Linienverkehr
- Veröffentlicht
- 27.10.2025
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Vorinformation: Die Vergabe ist angekündigt, das Verfahren hat aber noch nicht begonnen (u. a. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007). Ein Frühindikator für eine bevorstehende Neuvergabe.
- Wann läuft der Vertrag aus?
- Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 31.12.2036 (noch ~10 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
Leistung
Der Landkreis Miltenberg (im Folgenden auch als "zuständige Behörde" bezeichnet) ist Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr gemäß Art. 8 Abs. 1 BayÖPNVG und damit gemäß Art. 8 Abs. 1 BayÖPNVG zugleich die zuständige Behörden nach der VO (EG) Nr. 1370/2007. Er beabsichtigt auf dem Gebiet des Landkreises Miltenberg einschließlich ausbrechender Linien einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) mit Betriebsbeginn 01.01.2027 zu erteilen. Der ÖDA bezieht sich auf Verkehrsdienste ÖPNVs im Sinne von § 8 PBefG im Linienverkehr (gem. § 42 PBefG) und Linienbedarfsverkehr (gem. § 44) bzw. On Demand-Verkehr. Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 gewährt. Hinsichtlich der Anforderungen an die Angebotsgestaltung sowie der einzuhaltenden Betriebsqualitäten sind die im Nahverkehrsplan für die Region Bayerischer Untermain (https://www.landkreis-miltenberg.de/themen/verkehr/nahverkehrsplan.html) beschriebenen Anforderungen zu beachten und einzuhalten. Relevant sind insbesondere die im Nahverkehrsplan (NVP) in den Abschnitten 5 „Anforderungsprofil–Angebotsstandards“ und 6 „Anforderungsprofil–Qualitätstandards“ definierten Standards. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens auf Verlangen des Auftraggebers an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen und an die Nahverkehrspläne in der jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände angepasst werden muss. Soweit sich in dieser Bekanntmachung Unterschiede oder Widersprüche gegenüber dem Nahverkehrsplan ergeben, gehen die Angaben dieser Bekanntmachung vor. Eine Entbindung von der Betriebspflicht kommt des Weiteren gemäß § 21 IV S. 2 PBefG nur für die Gesamtleistung in Betracht (keine Teilentbindung). Soweit ausnahmsweise wegen nicht vorhersehbarer Umstände eine Entbindung von der gesamten Betriebspflicht angezeigt ist, kommt diese nach Auffassung der zuständigen Behörden/Aufgabenträger nur mit einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf in Frage, der erforderlich ist, um eine lückenlose Weiterbedienung sicherzustellen. Dies sind mindestens 24 Monate. Hierzu sind deshalb im ausreichenden Maße Rückstellungen zu bilden, falls trotzdem ausnahmsweise eine Entbindung von der Betriebspflicht notwendig wird. Die zuständige Behörde kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a II S. 3 PBefG i. V. m. Art. 7 II VO 1370/2007 nach. Umfang des öffentlichen Dienstleistungsauftrags Vergeben wird die Erbringung von zu konzessionierenden Linienverkehren in Form von Buslinienverkehren (Linienverkehr nach § 42 PBefG) und vom On Demand-Verkehren (Linienbedarfsverkehr nach § 44 PBefG). Der Linienverkehr- und der On Demand-Verkehr sollen sich in zeitlicher Hinsicht ergänzen. Der Linienverkehr umfasst insbesondere die zur Schülerbeförderung notwendigen Fahrten in der Hauptverkehrszeit von Betriebsbeginn bis 8:00 sowie in der Normalverkehrszeit von 12:00–16:00. Betriebszeit des On Demand-Verkehrs ist an allen Werktagen von 8:00–20:00 und Samstagen (ohne Feiertage) von 9:30–17:00. Eine zentrale Aufgabe beider Verkehre ist die Zubringerfunktion zum SPNV. Linienverkehr Der ÖDA wird nach aktuellem Stand im Linienverkehr eine Fahrleistung ca. 480.000 Nutzwagenkilometer pro Jahr auf den folgenden Linien umfassen: Linie 80: Miltenberg–Großheubach/Bürgstadt–Miltenberg Linie 82: Miltenberg–Eichenbühl–Höhenorte u. zurück Linie 84: Miltenberg–Breitendiel–Mainbullau–Weilbach–Amorbach und zurück Linie 86: Miltenberg–Rüdenau–Kleinheubach–Laudenbach u. zurück Linie 88: Breitendiel–Stadtverkehr Miltenberg u. zurück Linie 93: Schneeberg/Kirchzell–Amorbach–Kleinheubach–WIKA–Wörth– Glanzstoffwerke u. zurück Linie 94: Amorbach–Weilbach–Weckback–Gönz u. zurück Linie 95: Amorbach–Kirchzell–Watterbach–Breitenbuch/Ottorfszell u. zurück Linie 96: Amorbach–Buch–Preunschen–Mörschenhardt–Mudau u. zurück Linie 97: Amorbach–Schneeberg–Gottersdorf–R
Linienbündel / Lose (1)
Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.
- Linienbündel Miltenberg Süd, Zusammenarbeit mit AMINA 01.12.2027 – 31.12.2036
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Der Landkreis Miltenberg (im Folgenden auch als "zuständige Behörde" bezeichnet) ist Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr gemäß Art. 8 Abs. 1 BayÖPNVG und damit gemäß Art. 8 Abs. 1 BayÖPNVG zugleich die zuständige Behörden nach der VO (EG) Nr. 1370/2007. Er beabsichtigt auf dem Gebiet des Landkreises Miltenberg einschließlich ausbrechender Linien einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) mit Betriebsbeginn 01.01.2027 zu erteilen. Der ÖDA bezieht sich auf Verkehrsdienste ÖPNVs im Sinne von § 8 PBefG im Linienverkehr (gem. § 42 PBefG) und Linienbedarfsverkehr (gem. § 44) bzw. On Demand-Verkehr. Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 gewährt. Hinsichtlich der Anforderungen an die Angebotsgestaltung sowie der einzuhaltenden Betriebsqualitäten sind die im Nahverkehrsplan für die Region Bayerischer Untermain (https://www.landkreis-miltenberg.de/themen/verkehr/nahverkehrsplan.html) beschriebenen Anforderungen zu beachten und einzuhalten. Relevant sind insbesondere die im Nahverkehrsplan (NVP) in den Abschnitten 5 „Anforderungsprofil–Angebotsstandards“ und 6 „Anforderungsprofil–Qualitätstandards“ definierten Standards. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens auf Verlangen des Auftraggebers an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen und an die Nahverkehrspläne in der jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände angepasst werden muss. Soweit sich in dieser Bekanntmachung Unterschiede oder Widersprüche gegenüber dem Nahverkehrsplan ergeben, gehen die Angaben dieser Bekanntmachung vor. Eine Entbindung von der Betriebspflicht kommt des Weiteren gemäß § 21 IV S. 2 PBefG nur für die Gesamtleistung in Betracht (keine Teilentbindung). Soweit ausnahmsweise wegen nicht vorhersehbarer Umstände eine Entbindung von der gesamten Betriebspflicht angezeigt ist, kommt diese nach Auffassung der zuständigen Behörden/Aufgabenträger nur mit einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf in Frage, der erforderlich ist, um eine lückenlose Weiterbedienung sicherzustellen. Dies sind mindestens 24 Monate. Hierzu sind deshalb im ausreichenden Maße Rückstellungen zu bilden, falls trotzdem ausnahmsweise eine Entbindung von der Betriebspflicht notwendig wird. Die zuständige Behörde kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a II S. 3 PBefG i. V. m. Art. 7 II VO 1370/2007 nach. Umfang des öffentlichen Dienstleistungsauftrags Vergeben wird die Erbringung von zu konzessionierenden Linienverkehren in Form von Buslinienverkehren (Linienverkehr nach § 42 PBefG) und vom On Demand-Verkehren (Linienbedarfsverkehr nach § 44 PBefG). Der Linienverkehr- und der On Demand-Verkehr sollen sich in zeitlicher Hinsicht ergänzen. Der Linienverkehr umfasst insbesondere die zur Schülerbeförderung notwendigen Fahrten in der Hauptverkehrszeit von Betriebsbeginn bis 8:00 sowie in der Normalverkehrszeit von 12:00–16:00. Betriebszeit des On Demand-Verkehrs ist an allen Werktagen von 8:00–20:00 und Samstagen (ohne Feiertage) von 9:30–17:00. Eine zentrale Aufgabe beider Verkehre ist die Zubringerfunktion zum SPNV. Linienverkehr Der ÖDA wird nach aktuellem Stand im Linienverkehr eine Fahrleistung ca. 480.000 Nutzwagenkilometer pro Jahr auf den folgenden Linien umfassen: Linie 80: Miltenberg–Großheubach/Bürgstadt–Miltenberg Linie 82: Miltenberg–Eichenbühl–Höhenorte u. zurück Linie 84: Miltenberg–Breitendiel–Mainbullau–Weilbach–Amorbach und zurück Linie 86: Miltenberg–Rüdenau–Kleinheubach–Laudenbach u. zurück Linie 88: Breitendiel–Stadtverkehr Miltenberg u. zurück Linie 93: Schneeberg/Kirchzell–Amorbach–Kleinheubach–WIKA–Wörth– Glanzstoffwerke u. zurück Linie 94: Amorbach–Weilbach–Weckback–Gönz u. zurück Linie 95: Amorbach–Kirchzell–Watterbach–Breitenbuch/Ottorfszell u. zurück Linie 96: Amorbach–Buch–Preunschen–Mörschenhardt–Mudau u. zurück Linie 97: Amorbach–Schneeberg–Gottersdorf–R
ÖPNV-Netz in Miltenberg
Verkehrsbetriebe, die heute im Ausschreibungs-Kreis aktiv sind — mögliche Bewerber und der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.
Weitere Vergaben von Landratsamt Miltenberg
Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.
- Ausschreibung ÖPNV Linienverkehr Miltenberg Frist 20.10.2026Linienbündel Miltenberg Süd, Zusammenarbeit mit AMINA
- Vorinformation ÖPNV Linienverkehr Miltenberg Ende 31.12.2030Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsdienstleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr im Gebiet des Landkreises Miltenberg über eine beabsichtigte Vergabe gemäß Art. 5 VO (EG) Nr. 1370/2007. Im Vorfeld der Vergabe ist eine Markterkundung geplant, die auch Grundlage für die Wahl des Vergabeverfahrens ist.
- Vorinformation ÖPNV Linienverkehr Miltenberg Ende 30.11.2027Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr im Gebiet des Landkreises Miltenberg gemäß Art. 5 Abs. 4 Satz 1 zweite Alternative VO/1370 an einen Betreiber eines kleinen bzw. mittleren Auftrags
- Vorinformation ÖPNV Linienverkehr MiltenbergVergabe öffentlicher Personenverkehrsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen und im On Demand-Verkehr im Linienbündel Regiobus Amorbach
- Zuschlag Straßentransport Miltenberg Ende 31.07.2029Beförderung von Kindern in die Heilpädagogischen Tagesstätten im Landkreis Miltenberg für die Schuljahre 2026/2027, 2027/2028 und 2028/2029
Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.