ÖPNV Betreiber-Atlas
Zuschlag ÖPNV Linienverkehr

Vergabe der Verkehrsdienstleistungen des Linienbündels Mitte 3

Auftraggeber: Landratsamt Ravensburg · Ravensburg

Angebotsfrist (abgelaufen)
22.04.2026, 09:00 Uhr
Vertragslaufzeit
01.06.2027 – 13.12.2036
Vertragsende
13.12.2036 (noch ~10 Jahre)
Verfahren
Offenes Verfahren
Lose
1
Angebote eingegangen
2
Verkehrsart
ÖPNV Linienverkehr
Veröffentlicht
16.02.2026

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Zuschlag: Der Auftrag ist vergeben und der Vertrag läuft.
Was bedeutet „Offenes Verfahren"?
Beim offenen Verfahren kann jedes interessierte Unternehmen ein Angebot abgeben.
Bis wann können Angebote abgegeben werden?
Die Angebotsfrist endete am 22.04.2026, 09:00 Uhr. Eine Bewerbung ist in diesem Verfahren nicht mehr möglich.
Wann läuft der Vertrag aus?
Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 13.12.2036 (noch ~10 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
Zuschlag erhalten
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2 Angebote eingegangen.

Leistung

Vergabe der Verkehrsdienstleisungen des Linienbündels "Mitte_3" (Linien S 25, R 20, 260, 251, 212, 24) vom 01.06.2027 bis einschließlich 13.12.2036

Linienbündel / Lose (1)

Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.

  • Vergabe der Verkehrsdienstleistungen des Linienbündels Mitte 3 01.06.2027 – 13.12.2036 Frist 22.04.2026, 09:00 Uhr
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    660.112 km Fahrleistung jährlich

Verfahrensverlauf

  1. Ausschreibung 16.02.2026 Bekanntmachung ↗
  2. Zuschlag 20.07.2026 Bekanntmachung ↗

ÖPNV-Netz in Ravensburg

Verkehrsbetriebe, deren Liniennetz durch den Ausschreibungs-Kreis führt — der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.

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Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.

Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Vergabeunterlagen im Portal ↗ (Link der Vergabestelle — kann nach Fristende ablaufen) · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.