Vergabe Beförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr für den Landkreis Fürstenfeldbruck zur Eugen-Papst-Schule
Auftraggeber: Landratsamt Fürstenfeldbruck · Fürstenfeldbruck
- Angebotsfrist (abgelaufen)
- 22.07.2025, 12:00 Uhr
- Vertragslaufzeit
- 16.09.2025 – 30.07.2027
- Vertragsende
- 30.07.2027 (noch ~10 Monate)
- Verfahren
- Vergabebekanntmachung (CAN)
- Lose
- 1
- Angebote eingegangen
- 2
- Verkehrsart
- Bedarfsverkehr
- Veröffentlicht
- 08.07.2025
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Zuschlag: Der Auftrag ist vergeben und der Vertrag läuft.
- Was bedeutet „Vergabebekanntmachung (CAN)"?
- Eine Vergabebekanntmachung (CAN) informiert über den Zuschlag bzw. Abschluss eines Verfahrens.
- Bis wann können Angebote abgegeben werden?
- Die Angebotsfrist endete am 22.07.2025, 12:00 Uhr. Eine Bewerbung ist in diesem Verfahren nicht mehr möglich.
- Wann läuft der Vertrag aus?
- Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 30.07.2027 (noch ~10 Monate). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
2 Angebote eingegangen.
Leistung
Das Landratsamt Fürstenfeldbruck schreibt die Schülerbeförderung zur Eugen-Papst-Schule für die Schuljahre 2025/26 und 2026/27 mit Verlängerungsoption um bis zu zwei weitere Schuljahre aus. Die Beförderung erfolgt im Rahmen des freigestellten Schülerverkehres und umfasst jeweils die Hin- und Rückfahrt. Die Beförderung erfolgt nur an Schultagen (durchschnittlich 186 Tage im Schuljahr). In den Schulferien, an beweglichen Ferientagen sowie an gesetzlichen Feiertagen sind keine Beförderungsleistungen zu erbringen. Die Ausschreibung erfolgt anhand der Schülerbeförderung im Schuljahr 2024/25. Die anzufahrenden Haltepunkte bzw. ÖPNV-Haltestellen, die voraussichtlichen Unterrichtszeiten sowie Besonderheiten sind der Anlage 2 zu entnehmen. Die Schülerzahl kann sich im Laufe der Vertragszeit ändern.
Linienbündel / Lose (1)
Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.
- Vergabe Beförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr für den Landkreis Fürstenfeldbruck zur Eugen-Papst-Schule 16.09.2025 – 30.07.2027 Frist 22.07.2025, 12:00 Uhr Verlängerung: 2
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Das Landratsamt Fürstenfeldbruck schreibt die Schülerbeförderung zur Eugen-Papst-Schule für die Schuljahre 2025/26 und 2026/27 mit Verlängerungsoption um bis zu zwei weitere Schuljahre aus. Die Beförderung erfolgt im Rahmen des freigestellten Schülerverkehres und umfasst jeweils die Hin- und Rückfahrt. Die Beförderung erfolgt nur an Schultagen (durchschnittlich 186 Tage im Schuljahr). In den Schulferien, an beweglichen Ferientagen sowie an gesetzlichen Feiertagen sind keine Beförderungsleistungen zu erbringen. Die Ausschreibung erfolgt anhand der Schülerbeförderung im Schuljahr 2024/25. Die anzufahrenden Haltepunkte bzw. ÖPNV-Haltestellen, die voraussichtlichen Unterrichtszeiten sowie Besonderheiten sind der Anlage 2 zu entnehmen. Die Schülerzahl kann sich im Laufe der Vertragszeit ändern.
Verfahrensverlauf
ÖPNV-Netz in Fürstenfeldbruck
Verkehrsbetriebe, deren Liniennetz durch den Ausschreibungs-Kreis führt — der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.
Weitere Vergaben von Landratsamt Fürstenfeldbruck
Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.
- Ausschreibung Bedarfsverkehr Fürstenfeldbruck Ende 30.07.2027Vergabe Beförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr für den Landkreis Fürstenfeldbruck
- Zuschlag Bedarfsverkehr Fürstenfeldbruck Ende 30.07.2027Vergabe Beförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr für das Landratsamt Fürstenfeldbruck zur Eugen-Papst-Schule
- Zuschlag Bedarfsverkehr Landsberg am Lech Ende 30.07.2027Vergabe Beförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr für das Landratsamt Fürstenfeldbruck
- Zuschlag Verkehr (sonst.) FürstenfeldbruckSchülerbeförderung
Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Vergabeunterlagen im Portal ↗ (Link der Vergabestelle — kann nach Fristende ablaufen) · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.