Transfer von der JVA, Außenstelle Steinhagen, zur Herforder Straße 214, Bielefeld (Hinfahrt) und von der Eckendorfer Str. 57 zur JVA Steinhagen (Rückfahrt), im Zeitraum 01.01.2026 - 31.12.2027
Auftraggeber: Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen
- Angebotsfrist (abgelaufen)
- 29.10.2025, 10:00 Uhr
- Verfahren
- Öffentliche Bekanntmachung
- Lose
- 1
- Verkehrsart
- Bedarfsverkehr
- Veröffentlicht
- 09.10.2025
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Ausschreibung: Das Vergabeverfahren wurde bekanntgemacht, die Angebotsfrist ist am 29.10.2025 abgelaufen. Ein Zuschlag ist in den vorliegenden Daten noch nicht veröffentlicht.
- Was bedeutet „Öffentliche Bekanntmachung"?
- Öffentliche Bekanntmachung — Verfahren nach Vergaberecht.
- Bis wann können Angebote abgegeben werden?
- Die Angebotsfrist endete am 29.10.2025, 10:00 Uhr. Eine Bewerbung ist in diesem Verfahren nicht mehr möglich.
Leistung
Transfer von der JVA, Außenstelle Steinhagen, zur Herforder Straße 214, Bielefeld (Hinfahrt) und von der Eckendorfer Str. 57 zur JVA Steinhagen (Rückfahrt), im Zeitraum 01.01.2026 - 31.12.2027
Linienbündel / Lose (1)
Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.
- Transfer von der JVA, Außenstelle Steinhagen, zur Herforder Straße 214, Bielefeld (Hinfahrt) und von der Eckendorfer Str. 57 zur JVA Steinhagen (Rückfahrt), im Zeitraum 01.01.2026 - 31.12.2027 Frist 29.10.2025, 10:00 Uhr
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Transfer von der JVA, Außenstelle Steinhagen, zur Herforder Straße 214, Bielefeld (Hinfahrt) und von der Eckendorfer Str. 57 zur JVA Steinhagen (Rückfahrt), im Zeitraum 01.01.2026 - 31.12.2027
Weitere Vergaben von Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen
Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.
Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Vergabeunterlagen im Portal ↗ (Link der Vergabestelle — kann nach Fristende ablaufen) · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.