Stralsund und angrenzenden Strecken
Auftraggeber: Offizielle Bezeichnung: Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch VMV - Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH · Schwerin, Kreisfreie Stadt
- Vertragslaufzeit
- 14.12.2025 – 14.12.2030
- Vertragsende
- 14.12.2030 (noch ~4 Jahre)
- Verfahren
- Vergabebekanntmachung (CAN)
- Lose
- 2
- Angebote eingegangen
- 1
- Verkehrsart
- Verkehr (sonst.)
- Veröffentlicht
- 09.07.2025
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Zuschlag: Der Auftrag ist vergeben und der Vertrag läuft.
- Was bedeutet „Vergabebekanntmachung (CAN)"?
- Eine Vergabebekanntmachung (CAN) informiert über den Zuschlag bzw. Abschluss eines Verfahrens.
- Wann läuft der Vertrag aus?
- Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 14.12.2030 (noch ~4 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
Ein Angebot eingegangen — im Verfahren gab es keinen Wettbewerb.
Leistung
Das Land Mecklenburg-Vorpommern möchte das Schienenpersonenverkehrsangebot für die Bevölkerung auf dem Streckenabschnitt Rostock – Stralsund verbessern. Zu diesem Zweck strebt das Land an, dass Züge, in denen ein höheres Tarifniveau gilt als es im vom Land beauftragten Schienenpersonennahverkehr üblich ist, auf der vorgenannten Strecke für Fahrgäste mit Fahrscheinen des Nahverkehrs geöffnet werden. Um dies zu erreichen, soll eine Vereinbarung über die Anerkennung von Nahverkehrstarifen in auf der vorstehend genannten Strecke erbrachten Eisenbahnverkehrsleistungen abgeschlossen werden. Der Betreiber dieser Leistungen erhält vom Land zum Ausgleich der finanziellen Nachteile einen Zuschuss inklusive eines angemessenen Gewinns unter Beachtung insbesondere des Anhangs der Verordnung (EG) 1370/2007. Der ausgewählte Betreiber hat zudem mindestens 340 000 Zugkilometer jährlich auf dem genannten Streckenabschnitt zu erbringen. Der Beginn der Vereinbarung über die Anerkennung von Tarifen ist ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2025 geplant. Anzuerkennen sind die folgenden Nahverkehrstarife: - Deutschlandtarif (außer Sonderangebote), - Deutschlandticket. Eine jährliche Kündigungsmöglichkeit ist frühestens zum Fahrplanwechsel im Dezember 2028 möglich, damit für beide Seiten eine dreijährige Planungssicherheit besteht. Als Mindestangebot werden sechs Fahrtenpaare pro Tag verlangt.
Linienbündel / Lose (2)
Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.
- Vereinbarung über die Anerkennung von Nahverkehrstarifen in überregionalen Eisenbahnverkehrsleistungen auf dem Abschnitt zwischen Rostock – Stralsund 14.12.2025 – 14.12.2030
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Das Land Mecklenburg-Vorpommern möchte das Schienenpersonenverkehrsangebot für die Bevölkerung auf dem Streckenabschnitt Rostock – Stralsund verbessern. Zu diesem Zweck strebt das Land an, dass Züge, in denen ein höheres Tarifniveau gilt als es im vom Land beauftragten Schienenpersonennahverkehr üblich ist, auf der vorgenannten Strecke für Fahrgäste mit Fahrscheinen des Nahverkehrs geöffnet werden. Um dies zu erreichen, soll eine Vereinbarung über die Anerkennung von Nahverkehrstarifen in auf der vorstehend genannten Strecke erbrachten Eisenbahnverkehrsleistungen abgeschlossen werden. Der Betreiber dieser Leistungen erhält vom Land zum Ausgleich der finanziellen Nachteile einen Zuschuss inklusive eines angemessenen Gewinns unter Beachtung insbesondere des Anhangs der Verordnung (EG) 1370/2007. Der ausgewählte Betreiber hat zudem mindestens 340 000 Zugkilometer jährlich auf dem genannten Streckenabschnitt zu erbringen. Der Beginn der Vereinbarung über die Anerkennung von Tarifen ist ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2025 geplant. Anzuerkennen sind die folgenden Nahverkehrstarife: - Deutschlandtarif (außer Sonderangebote), - Deutschlandticket. Eine jährliche Kündigungsmöglichkeit ist frühestens zum Fahrplanwechsel im Dezember 2028 möglich, damit für beide Seiten eine dreijährige Planungssicherheit besteht. Als Mindestangebot werden sechs Fahrtenpaare pro Tag verlangt.
- Vereinbarung über die Anerkennung von Nahverkehrstarifen in überregionalen Eisenbahnverkehrsleistungen auf der Strecke zwischen Rostock – Stralsund und angrenzenden Strecken 14.12.2025 – 14.12.2030
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Das Land Mecklenburg-Vorpommern möchte das Schienenpersonenverkehrsangebot für die Bevölkerung auf dem Streckenabschnitt Rostock – Stralsund verbessern. Zu diesem Zweck strebt das Land an, dass Züge, in denen ein höheres Tarifniveau gilt als es im vom Land beauftragten Schienenpersonennahverkehr üblich ist, auf der vorgenannten Strecke für Fahrgäste mit Fahrscheinen des Nahverkehrs geöffnet werden. Um dies zu erreichen, soll eine Vereinbarung über die Anerkennung von Nahverkehrstarifen in auf der vorstehend genannten Strecke erbrachten Eisenbahnverkehrsleistungen abgeschlossen werden. Der Betreiber dieser Leistungen erhält vom Land zum Ausgleich der finanziellen Nachteile einen Zuschuss inklusive eines angemessenen Gewinns unter Beachtung insbesondere des Anhangs der Verordnung (EG) 1370/2007. Der ausgewählte Betreiber hat zudem mindestens 340 000 Zugkilometer jährlich auf dem genannten Streckenabschnitt zu erbringen. Der Beginn der Vereinbarung über die Anerkennung von Tarifen ist ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2025 geplant. Anzuerkennen sind die folgenden Nahverkehrstarife: - Deutschlandtarif (außer Sonderangebote), - Deutschlandticket. Eine jährliche Kündigungsmöglichkeit ist frühestens zum Fahrplanwechsel im Dezember 2028 möglich, damit für beide Seiten eine dreijährige Planungssicherheit besteht. Als Mindestangebot werden sechs Fahrtenpaare pro Tag verlangt.
Verfahrensverlauf
ÖPNV-Netz in Schwerin
Verkehrsbetriebe, deren Liniennetz durch den Ausschreibungs-Kreis führt — der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.
Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Vergabeunterlagen im Portal ↗ (Link der Vergabestelle — kann nach Fristende ablaufen) · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.