ÖPNV Betreiber-Atlas
Vorinformation ÖPNV Linienverkehr

Stadtverkehrslinien im Stadtbus Memmingen

Auftraggeber: Stadt Memmingen · Memmingen, Kreisfreie Stadt

Vertragslaufzeit
01.05.2027 – 30.04.2037
Vertragsende
30.04.2037 (noch ~11 Jahre)
Verfahren
Wettbewerbliches Verfahren (Art. 5(3) VO 1370/2007)
Lose
1
Verkehrsart
ÖPNV Linienverkehr
Veröffentlicht
09.12.2025

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Vorinformation: Die Vergabe ist angekündigt, das Verfahren hat aber noch nicht begonnen (u. a. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007). Ein Frühindikator für eine bevorstehende Neuvergabe.
Was bedeutet „Wettbewerbliches Verfahren (Art. 5(3) VO 1370/2007)"?
Wettbewerbliches Verfahren nach Art. 5 Abs. 3 VO 1370/2007 — wettbewerbliche Vergabe öffentlicher Personenverkehrsdienste.
Wann läuft der Vertrag aus?
Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 30.04.2037 (noch ~11 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.

Leistung

Die Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG sollen im Stadtverkehr Memmingen auf den Linien 1 bis 8 erfolgen. Nähere Angaben finden Sie in der "Anlage zusätzliche Angaben im Rahmen der VBM Stadtverkehr Memmingen 2027 bis 2037" unter folgendem Link: https://www.memmingen.de/aktuelles/ausschreibungen.html

Linienbündel / Lose (1)

Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.

  • Stadtverkehrslinien im Stadtbus Memmingen 01.05.2027 – 30.04.2037
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Das Linienbündel Stadtverkehr Memmingen (Linien 1 bis 8) soll zum 01.05.2027 neu vergeben werden. Der VVM-Tarif für den Stadtbus Memmingen und die Qualitätsstandards für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im VVM Verkehrsverbund Mittelschwaben in den Landkreisen Günzburg, Unterallgäu und der Stadt Memmingen sind anzuwenden. Die zum Einsatz kommenden Omnibusse müssen so dimensioniert sein, dass das regelmäßige Fahrgastaufkommen befördert werden kann. Der Betreiber muss dem VVM beitreten und an der Einnahmeaufteilung im VVM teilnehmen. (Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen) Die Angabe „Wettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der VO (EG) Nr. 1370/2007)“ in Ziffer 2.1 ist nur erfolgt, weil die Eingabemaske des Supplements zum EU-Amtsblatt die Benennung der Verfahrensart verlangt und deren Bezeichnung vorgibt. Es handelt sich vorliegend jedoch um eine Vorabbekanntmachung gemäß § 8a Absatz 2 (PBefG) i.V.m. Artikel 7 Absatz 2 VO (EG) 1370/2007 zur Durchführung eines offenen Verfahrens gemäß § 119 Absatz 3 GWB.

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Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.