Schülerspezialverkehr Pestalozzischule im Kreis Herford für die Schuljahre 2025/2026 bis 2028/2029
Auftraggeber: Kreis Herford · Herford
- Angebotsfrist (abgelaufen)
- 03.03.2025, 10:00 Uhr
- Vertragslaufzeit
- 01.08.2025 – 31.07.2029
- Vertragsende
- 31.07.2029 (noch ~3 Jahre)
- Verfahren
- cn-standard
- Lose
- 2
- Verkehrsart
- Schülerverkehr
- Veröffentlicht
- 03.02.2025
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Ausschreibung: Das Vergabeverfahren wurde bekanntgemacht, die Angebotsfrist ist am 03.03.2025 abgelaufen. Ein Zuschlag ist in den vorliegenden Daten noch nicht veröffentlicht.
- Was bedeutet „cn-standard"?
- cn-standard — Verfahren nach Vergaberecht.
- Bis wann können Angebote abgegeben werden?
- Die Angebotsfrist endete am 03.03.2025, 10:00 Uhr. Eine Bewerbung ist in diesem Verfahren nicht mehr möglich.
- Wann läuft der Vertrag aus?
- Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 31.07.2029 (noch ~3 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
Leistung
Der Landrat des Kreises Herford - Schule, Kultur und Sport - schreibt als Schulträger der Pestalozzischule (Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Primar- und Sekundarstufe I), den Schülerspezialverkehr für diese Schule nach § 14 SchfkVO europaweit aus. Die Ausschreibung umfasst die Beförderung der Schülerinnen und Schüler in den Schuljahren 2025/2026, 2026/2027, 2027/2028, 2028/2029 mit der Option auf Verlängerung des Vertrages um das Schuljahr 2029/2030. Ob die Option in Anspruch genommen wird, wird dem Auftragnehmer spätestens am 30. April 2029 mitgeteilt.
Linienbündel / Lose (2)
Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.
- Los 1 – Hauptstandort Bünde 01.08.2025 – 31.07.2029 Frist 03.03.2025, 10:00 Uhr
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Die unter den Losen aufgeführten Schülerzahlen, Kilometerangaben und die Linienzahl entsprechen der aktuellen Situation zum Beginn des Schuljahres 2024/2025 aufgrund der aktuellen Linienplanung. Erfahrungsgemäß unterliegt die Schülerbeförderung über die Dauer der Schuljahre und Vertragslaufzeit Veränderungen, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat, denn im Verlauf eines Schuljahres können sich Anzahl und Wohnsitz der Schülerinnen und Schüler ändern. Der Auftragnehmer garantiert dem Auftraggeber, die in dem jeweiligen Einzugsbereich der Schule wohnenden Schülerinnen und Schüler trotz möglicher Schwankungen unter Einhaltung der ausgeschriebenen Voraussetzungen zu befördern. Der Auftrag zur Durchführung des Schülerspezialverkehrs für die Pestalozzischule wird in zwei Losen vergeben. Ein Los betrifft den Hauptstandort Bünde und das zweite Los den Nebenstandort Herford. Eine weitere Aufteilung ist nicht sinnvoll, da der Auftragnehmer so flexibler in der Gestaltung seiner Routen bleibt und eine bessere Kalkulation für den Auftragnehmer möglich ist. Hauptstandort Bünde: zurzeit 120 Kinder und ca. 557 Kilometer einfache Fahrt aufgeteilt in 16 Linien.
- Los 2 – Nebenstandort Herford 01.08.2025 – 31.07.2029 Frist 03.03.2025, 10:00 Uhr
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Die unter den Losen aufgeführten Schülerzahlen, Kilometerangaben und die Linienzahl entsprechen der aktuellen Situation zum Beginn des Schuljahres 2024/2025 aufgrund der aktuellen Linienplanung. Erfahrungsgemäß unterliegt die Schülerbeförderung über die Dauer der Schuljahre und Vertragslaufzeit Veränderungen, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat, denn im Verlauf eines Schuljahres können sich Anzahl und Wohnsitz der Schülerinnen und Schüler ändern. Der Auftragnehmer garantiert dem Auftraggeber, die in dem jeweiligen Einzugsbereich der Schule wohnenden Schülerinnen und Schüler trotz möglicher Schwankungen unter Einhaltung der ausgeschriebenen Voraussetzungen zu befördern. Der Auftrag zur Durchführung des Schülerspezialverkehrs für die Pestalozzischule wird in zwei Losen vergeben. Ein Los betrifft den Hauptstandort Bünde und das zweite Los den Nebenstandort Herford. Eine weitere Aufteilung ist nicht sinnvoll, da der Auftragnehmer so flexibler in der Gestaltung seiner Routen bleibt und eine bessere Kalkulation für den Auftragnehmer möglich ist. Nebenstandort Herford: zurzeit 21 Kinder und ca. 158 Kilometer einfache Fahrt aufgeteilt in 3 Linien.
ÖPNV-Netz in Herford
Verkehrsbetriebe, die heute im Ausschreibungs-Kreis aktiv sind — mögliche Bewerber und der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.
Weitere Vergaben von Kreis Herford
Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.
- Ausschreibung Schülerverkehr Herford Ende 17.07.2026Durchführung von Verkehrsleistungen für die Linie 463
- Vorinformation ÖPNV Linienverkehr HerfordHinweis zum Auslaufen der Liniengenehmigung nach § 42 PBefG für die Linie 463 (Schulverkehr Enger)
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- Vorinformation ÖPNV Linienverkehr HerfordVergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr für die Linienbündel B1 (Regionalverkehr Bünde) und B2 (Ortsverkehr Kirchlengern)
- Vorinformation ÖPNV Linienverkehr HerfordVergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr für das Linienbündel D2 (Stadtverkehr Löhne)
- Vorinformation ÖPNV Linienverkehr Herford Ende 02.01.2027Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Kreis Herford, Kreis Minden-Lübbecke und der Stadt Bünde.
- Vorinformation ÖPNV Linienverkehr Herford Ende 02.01.2027Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Kreis Herford und der Stadt Bünde.
- Vorinformation ÖPNV Linienverkehr Herford Ende 02.01.2027Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Kreis Herford und der Stadt Bünde.
Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Vergabeunterlagen im Portal ↗ (Link der Vergabestelle — kann nach Fristende ablaufen) · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.