Schülerspezialverkehr - Beförderung von Schülerinnen und Schülern in der Stadt Kaarst
Auftraggeber: Stadt Kaarst - Die Bürgermeisterin · Rhein-Kreis Neuss
- Angebotsfrist (abgelaufen)
- 12.03.2025, 10:00 Uhr
- Vertragslaufzeit
- 01.08.2025 – 31.07.2027
- Vertragsende
- 31.07.2027 (noch ~10 Monate)
- Verfahren
- Vergabebekanntmachung (CAN)
- Auftragswert
- 371.328 €
- Lose
- 2
- Angebote eingegangen
- 7
- Verkehrsart
- Schülerverkehr
- Veröffentlicht
- 10.02.2025
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Zuschlag: Der Auftrag ist vergeben und der Vertrag läuft.
- Was bedeutet „Vergabebekanntmachung (CAN)"?
- Eine Vergabebekanntmachung (CAN) informiert über den Zuschlag bzw. Abschluss eines Verfahrens.
- Bis wann können Angebote abgegeben werden?
- Die Angebotsfrist endete am 12.03.2025, 10:00 Uhr. Eine Bewerbung ist in diesem Verfahren nicht mehr möglich.
- Wann läuft der Vertrag aus?
- Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 31.07.2027 (noch ~10 Monate). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
7 Angebote eingegangen.
Leistung
Personenbeförderung (Straße) - Schülerspezialverkehr und Sonderfahrten im Kaarster Stadtgebiet gem. Ziffer II Nr. 1 der Leistungsbeschreibung (Leistungsverzeichnis) optional bis zu 10 Sonderfahrten mit einer maximalen einfachen Wegstrecke von 25km im Gebiet des Rhein-Kreises Neuss gem. Ziffer II. Nr. 2 der Leistungsbeschreibung (Leistungsverzeichnis)
Linienbündel / Lose (2)
Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.
- Schülerspezialbeförderung für den Ortsteil Kaarst 01.08.2025 – 31.07.2027 Frist 12.03.2025, 10:00 Uhr
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Die Stadt Kaarst schreibt zum Schuljahr 2025/2026 den Schülerspezialverkehr für die Schüler/-innen in der Stadt Kaarst unterteilt in Lose aus. Die Vertragsdauer beträgt 2 Jahre. Sie beginnt am 01.08.2025, wobei der erste Tag der Beförderung am 27.08.2025 ist. Dies ist der 1. Schultag nach den Sommerferien in Nordrhein-Westfalen. Der Vertrag endet mit Ablauf des 31.07.2027. Danach verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist bis zum 30.11. eines Jahres vor Ablauf von einer der Vertragsparteien gekündigt wird. Der Auftrag wird in zwei Losen vergeben. Die Schulstandorte werden entsprechend ihrer geografischen Lage in zwei Lose unterteilt. Jedes Busunternehmen hat die Möglichkeit, Angebote für eines oder beide Lose abzugeben. Mit Abgabe eines Angebotes werden alle Vergabe- und Vertragsunterlagen als verbindlich anerkannt. Alle im Rahmen dieser Ausschreibung abgegebenen Erklärungen werden bei Vertragsabschluss Bestandteil des Vertrages. Los 1 enthält die täglich Beförderung zum Schulbeginn, zum Schulschluss sowie die Bereitstellung eines weiteren Busses für täglich anfallenden Fahrten zum Kirch- und Sportunterricht. Ergänzend zu den genannten täglichen Pauschalbussen enthält das Los 1 die weitere Bereitstellung von Bussen mittels Einzelfahrt sofern erforderlich. Das der GS Budica mit kath. Teilstandort. Los 2 enthält die tägliche Beförderung zum Schulbeginn bzw. zum Schulschluss. Zu weiteren Details siehe Vergabeunterlagen.
- Schülerspezialbeförderung für den Ortsteil Büttgen 01.08.2025 – 31.07.2027 Frist 12.03.2025, 10:00 Uhr
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Die Stadt Kaarst schreibt zum Schuljahr 2025/2026 den Schülerspezialverkehr für die Schüler/-innen in der Stadt Kaarst unterteilt in Lose aus. Die Vertragsdauer beträgt 2 Jahre. Sie beginnt am 01.08.2025, wobei der erste Tag der Beförderung am 27.08.2025 ist. Dies ist der 1. Schultag nach den Sommerferien in Nordrhein-Westfalen. Der Vertrag endet mit Ablauf des 31.07.2027. Danach verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist bis zum 30.11. eines Jahres vor Ablauf von einer der Vertragsparteien gekündigt wird. Der Auftrag wird in zwei Losen vergeben. Die Schulstandorte werden entsprechend ihrer geografischen Lage in zwei Lose unterteilt. Jedes Busunternehmen hat die Möglichkeit, Angebote für eines oder beide Lose abzugeben. Mit Abgabe eines Angebotes werden alle Vergabe- und Vertragsunterlagen als verbindlich anerkannt. Alle im Rahmen dieser Ausschreibung abgegebenen Erklärungen werden bei Vertragsabschluss Bestandteil des Vertrages. Los 1 enthält die täglich Beförderung zum Schulbeginn, zum Schulschluss sowie die Bereitstellung eines weiteren Busses für täglich anfallenden Fahrten zum Kirch- und Sportunterricht. Ergänzend zu den genannten täglichen Pauschalbussen enthält das Los 1 die weitere Bereitstellung von Bussen mittels Einzelfahrt sofern erforderlich. Das der GS Budica mit kath. Teilstandort. Los 2 enthält die tägliche Beförderung zum Schulbeginn bzw. zum Schulschluss. Zu weiteren Details siehe Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
ÖPNV-Netz in Rhein-Kreis Neuss
Verkehrsbetriebe, deren Liniennetz durch den Ausschreibungs-Kreis führt — der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.
Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Vergabeunterlagen im Portal ↗ (Link der Vergabestelle — kann nach Fristende ablaufen) · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.