Schülerbeförderung zur Sprachheilschule Crailsheim ab Schuljahr 2025/2026
Auftraggeber: Landratsamt Schwäbisch Hall · Schwäbisch Hall
- Angebotsfrist (abgelaufen)
- 21.01.2025, 11:00 Uhr
- Vertragslaufzeit
- 15.09.2025 – 26.07.2028
- Vertragsende
- 26.07.2028 (noch ~22 Monate)
- Verfahren
- Vergabebekanntmachung (CAN)
- Lose
- 1
- Angebote eingegangen
- 2
- Verkehrsart
- Schülerverkehr
- Veröffentlicht
- 16.12.2024
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Zuschlag: Der Auftrag ist vergeben und der Vertrag läuft.
- Was bedeutet „Vergabebekanntmachung (CAN)"?
- Eine Vergabebekanntmachung (CAN) informiert über den Zuschlag bzw. Abschluss eines Verfahrens.
- Bis wann können Angebote abgegeben werden?
- Die Angebotsfrist endete am 21.01.2025, 11:00 Uhr. Eine Bewerbung ist in diesem Verfahren nicht mehr möglich.
- Wann läuft der Vertrag aus?
- Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 26.07.2028 (noch ~22 Monate). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
2 Angebote eingegangen.
Leistung
Schülerbeförderung zur Sprachheilschule Crailsheim ab dem Schuljahr 2025/2026 bis zum Schuljahr 2027/2028 - optionale Verlängerung um weitere 2 Schuljahre
Linienbündel / Lose (1)
Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.
- Schülerbeförderung zur Sprachheilschule Crailsheim ab Schuljahr 2025/2026 15.09.2025 – 26.07.2028 Frist 21.01.2025, 11:00 Uhr
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Schülerbeförderung zur Sprachheilschule Crailsheim ab dem Schuljahr 2025/2026 bis zum Schuljahr 2027/2028 - optionale Verlängerung um weitere 2 Schuljahre
Verfahrensverlauf
ÖPNV-Netz in Schwäbisch Hall
Verkehrsbetriebe, deren Liniennetz durch den Ausschreibungs-Kreis führt — der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.
Weitere Vergaben von Landratsamt Schwäbisch Hall
Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.
Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.