Schülerbeförderung mit Taxi
Auftraggeber: Landeshauptstadt München, Direktorium, Vergabestelle 1 Abt. 4 · München, Kreisfreie Stadt
- Angebotsfrist (abgelaufen)
- 16.08.2024, 23:59 Uhr
- Vertragslaufzeit
- 02.09.2024 – 31.08.2027
- Vertragsende
- 31.08.2027 (noch ~11 Monate)
- Verfahren
- cn-standard
- Auftragswert
- 2,7 Mio €
- Lose
- 2
- Verkehrsart
- Taxi
- Veröffentlicht
- 17.07.2024
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Ausschreibung: Das Vergabeverfahren wurde bekanntgemacht, die Angebotsfrist ist am 16.08.2024 abgelaufen. Ein Zuschlag ist in den vorliegenden Daten noch nicht veröffentlicht.
- Was bedeutet „cn-standard"?
- cn-standard — Verfahren nach Vergaberecht.
- Bis wann können Angebote abgegeben werden?
- Die Angebotsfrist endete am 16.08.2024, 23:59 Uhr. Eine Bewerbung ist in diesem Verfahren nicht mehr möglich.
- Wann läuft der Vertrag aus?
- Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 31.08.2027 (noch ~11 Monate). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
Leistung
Im Rahmen der gesetzlichen Schüler*innenbeförderung benötigt Referat für Bildung und Sport Taxifahrten ab dem Schuljahr 2024/2025.
Linienbündel / Lose (2)
Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.
- Beförderung von Schülern mit Pkw 02.09.2024 – 31.08.2027 Frist 16.08.2024, 23:59 Uhr
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Vermietung von PKWs für die Beförderung von Schülern
- Beförderung von Kindern 02.09.2024 – 31.08.2027 Frist 16.08.2024, 23:59 Uhr
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Die Vermietung von PKWs für die Beförderung von Kindern
ÖPNV-Netz in München
Verkehrsbetriebe, die heute im Ausschreibungs-Kreis aktiv sind — mögliche Bewerber und der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.
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Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.
Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Vergabeunterlagen im Portal ↗ (Link der Vergabestelle — kann nach Fristende ablaufen) · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.