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Zuschlag Schülerverkehr

Schülerbeförderung im Freistellungsverkehr im Landkreis MSH

Auftraggeber: Landkreis Mansfeld-Südharz · Halle (Saale), Kreisfreie Stadt

Angebotsfrist (abgelaufen)
18.03.2025, 10:00 Uhr
Vertragslaufzeit
01.08.2025 – 31.07.2029
Vertragsende
31.07.2029 (noch ~3 Jahre)
Verfahren
Vergabebekanntmachung (CAN)
Lose
26
Angebote eingegangen
91
Verkehrsart
Schülerverkehr
Veröffentlicht
14.02.2025

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Zuschlag: Der Auftrag ist vergeben und der Vertrag läuft.
Was bedeutet „Vergabebekanntmachung (CAN)"?
Eine Vergabebekanntmachung (CAN) informiert über den Zuschlag bzw. Abschluss eines Verfahrens.
Bis wann können Angebote abgegeben werden?
Die Angebotsfrist endete am 18.03.2025, 10:00 Uhr. Eine Bewerbung ist in diesem Verfahren nicht mehr möglich.
Wann läuft der Vertrag aus?
Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 31.07.2029 (noch ~3 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
Zuschlag erhalten
Andreas Kautzsch | Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. | Kreisbehindertenverband Eisleben e.V. | Shuttle Regional GmbH | Taxi Kirnig | Taxi Quick | Taxi Strube

91 Angebote eingegangen.

Leistung

Schülerbeförderungsleistungen im Landkreis Mansfeld-Südharz im Freistellungsverkehr mit Taxen und Kleinbussen

Linienbündel / Lose (26)

Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.

  • Förderschule für Körperbehinderte / Förderschule für Hörgeschädigte 01.08.2025 – 31.07.2029 Frist 18.03.2025, 10:00 Uhr
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    Unter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen.

  • Sprachheilschule 01.08.2025 – 31.07.2029 Frist 18.03.2025, 10:00 Uhr
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    Unter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen.

  • Förderschule für Blinde und Sehbehinderte/ Förderschule Astrid Lindgren 01.08.2025 – 31.07.2029 Frist 18.03.2025, 10:00 Uhr
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    Unter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen.

  • Sekundarschule Röblingen/ Grundschule Wansleben 01.08.2025 – 31.07.2029 Frist 18.03.2025, 10:00 Uhr
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    Unter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen.

  • Sekundarschule Röblingen 01.08.2025 – 31.07.2029 Frist 18.03.2025, 10:00 Uhr
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    Unter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen.

  • Grundschule Erdeborn 01.08.2025 – 31.07.2029 Frist 18.03.2025, 10:00 Uhr
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    Unter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen.

  • Förderschule für Lernbehinderte Lutherstadt Eisleben 01.08.2025 – 31.07.2029 Frist 18.03.2025, 10:00 Uhr
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    Unter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen.

  • Förderschule für Lernbehinderte Lutherstadt Eisleben 01.08.2025 – 31.07.2029 Frist 18.03.2025, 10:00 Uhr
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    Unter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen.

  • Förderschule "Levana-Schule" für Geistigbehinderte 01.08.2025 – 31.07.2029 Frist 18.03.2025, 10:00 Uhr
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    Unter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen.

  • LBZ für Körperbehinderte/ LBZ für Hörgeschädigte/ Sprachheilschule 01.08.2025 – 31.07.2029 Frist 18.03.2025, 10:00 Uhr
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    Unter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen.

  • LBZ für Blinde und Sehbehinderte 01.08.2025 – 31.07.2029 Frist 18.03.2025, 10:00 Uhr
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    Unter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen.

  • Förderschule mit Ausgleichsklassen Sandersleben 01.08.2025 – 31.07.2029 Frist 18.03.2025, 10:00 Uhr
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    Unter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen.

  • Förderschule mit Ausgleichsklassen Sandersleben 01.08.2025 – 31.07.2029 Frist 18.03.2025, 10:00 Uhr
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    Unter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen.

  • Förderschule mit Ausgleichsklassen Sandersleben 01.08.2025 – 31.07.2029 Frist 18.03.2025, 10:00 Uhr
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    Unter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen.

  • Förderschule für Geistigbehinderte Hettstedt 01.08.2025 – 31.07.2029 Frist 18.03.2025, 10:00 Uhr
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    Unter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen.

  • Sprachheilschule/LBZ Hörgeschädigte/LBZ Körperbehinderte/LBZ Blinde u. Sehbeh. 01.08.2025 – 31.07.2029 Frist 18.03.2025, 10:00 Uhr
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    Unter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen.

  • CJD Christopherusschule/ Förderschule für Geistigbehinderte 01.08.2025 – 31.07.2029 Frist 18.03.2025, 10:00 Uhr
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    Unter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen.

  • CJD Christopherusschule/ Förderschule für Geistigbehinderte 01.08.2025 – 31.07.2029 Frist 18.03.2025, 10:00 Uhr
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    Unter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen.

  • Föderzenrum Sangerhausen/ Sekundarschule Heinrich Heine 01.08.2025 – 31.07.2029 Frist 18.03.2025, 10:00 Uhr
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    Unter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen.

  • CJD, Förderschule für sozial - emotionale Entwicklung 01.08.2025 – 31.07.2029 Frist 18.03.2025, 10:00 Uhr
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    Unter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen.

  • CJD, Förderschule für sozial - emotionale Entwicklung 01.08.2025 – 31.07.2029 Frist 18.03.2025, 10:00 Uhr
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    Unter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen.

  • CJD, Förderschule für sozial - emotionale Entwicklung/Förderzentrum Sangerhausen 01.08.2025 – 31.07.2029 Frist 18.03.2025, 10:00 Uhr
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    Unter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen.

  • Grundschule Großleinungen 01.08.2025 – 31.07.2029 Frist 18.03.2025, 10:00 Uhr
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    Unter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen.

  • GS Goethe/ GS Am Rosarium/ SKS Thomas Müntzer/ G.-Scholl-Gymnasium 01.08.2025 – 31.07.2029 Frist 18.03.2025, 10:00 Uhr
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    Unter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen.

  • Grundschule Rottleberode 01.08.2025 – 31.07.2029 Frist 18.03.2025, 10:00 Uhr
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    Unter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen.

  • Grundschule Holdenstedt 01.08.2025 – 31.07.2029 Frist 18.03.2025, 10:00 Uhr
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    Unter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen.

Verfahrensverlauf

  1. Ausschreibung 14.02.2025 Bekanntmachung ↗
  2. Zuschlag 05.06.2025 Bekanntmachung ↗

ÖPNV-Netz in Halle (Saale)

Verkehrsbetriebe, deren Liniennetz durch den Ausschreibungs-Kreis führt — der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.

Weitere Vergaben von Landkreis Mansfeld-Südharz

Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.

Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Vergabeunterlagen im Portal ↗ (Link der Vergabestelle — kann nach Fristende ablaufen) · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.