Schülerbeförderung im Freistellungsverkehr im Landkreis MSH
Auftraggeber: Landkreis Mansfeld-Südharz · Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
- Angebotsfrist (abgelaufen)
- 18.03.2025, 10:00 Uhr
- Vertragslaufzeit
- 01.08.2025 – 31.07.2029
- Vertragsende
- 31.07.2029 (noch ~3 Jahre)
- Verfahren
- Vergabebekanntmachung (CAN)
- Lose
- 26
- Angebote eingegangen
- 91
- Verkehrsart
- Schülerverkehr
- Veröffentlicht
- 14.02.2025
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Zuschlag: Der Auftrag ist vergeben und der Vertrag läuft.
- Was bedeutet „Vergabebekanntmachung (CAN)"?
- Eine Vergabebekanntmachung (CAN) informiert über den Zuschlag bzw. Abschluss eines Verfahrens.
- Bis wann können Angebote abgegeben werden?
- Die Angebotsfrist endete am 18.03.2025, 10:00 Uhr. Eine Bewerbung ist in diesem Verfahren nicht mehr möglich.
- Wann läuft der Vertrag aus?
- Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 31.07.2029 (noch ~3 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
91 Angebote eingegangen.
Leistung
Schülerbeförderungsleistungen im Landkreis Mansfeld-Südharz im Freistellungsverkehr mit Taxen und Kleinbussen
Linienbündel / Lose (26)
Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.
- Förderschule für Körperbehinderte / Förderschule für Hörgeschädigte 01.08.2025 – 31.07.2029 Frist 18.03.2025, 10:00 Uhr
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Unter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen.
- Sprachheilschule 01.08.2025 – 31.07.2029 Frist 18.03.2025, 10:00 Uhr
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Unter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen.
- Förderschule für Blinde und Sehbehinderte/ Förderschule Astrid Lindgren 01.08.2025 – 31.07.2029 Frist 18.03.2025, 10:00 Uhr
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- Sekundarschule Röblingen/ Grundschule Wansleben 01.08.2025 – 31.07.2029 Frist 18.03.2025, 10:00 Uhr
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- Sekundarschule Röblingen 01.08.2025 – 31.07.2029 Frist 18.03.2025, 10:00 Uhr
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- Grundschule Erdeborn 01.08.2025 – 31.07.2029 Frist 18.03.2025, 10:00 Uhr
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- Förderschule für Lernbehinderte Lutherstadt Eisleben 01.08.2025 – 31.07.2029 Frist 18.03.2025, 10:00 Uhr
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- Förderschule für Lernbehinderte Lutherstadt Eisleben 01.08.2025 – 31.07.2029 Frist 18.03.2025, 10:00 Uhr
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- Förderschule "Levana-Schule" für Geistigbehinderte 01.08.2025 – 31.07.2029 Frist 18.03.2025, 10:00 Uhr
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- LBZ für Körperbehinderte/ LBZ für Hörgeschädigte/ Sprachheilschule 01.08.2025 – 31.07.2029 Frist 18.03.2025, 10:00 Uhr
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- LBZ für Blinde und Sehbehinderte 01.08.2025 – 31.07.2029 Frist 18.03.2025, 10:00 Uhr
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- Förderschule mit Ausgleichsklassen Sandersleben 01.08.2025 – 31.07.2029 Frist 18.03.2025, 10:00 Uhr
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- Förderschule mit Ausgleichsklassen Sandersleben 01.08.2025 – 31.07.2029 Frist 18.03.2025, 10:00 Uhr
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- Förderschule mit Ausgleichsklassen Sandersleben 01.08.2025 – 31.07.2029 Frist 18.03.2025, 10:00 Uhr
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- Förderschule für Geistigbehinderte Hettstedt 01.08.2025 – 31.07.2029 Frist 18.03.2025, 10:00 Uhr
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- Sprachheilschule/LBZ Hörgeschädigte/LBZ Körperbehinderte/LBZ Blinde u. Sehbeh. 01.08.2025 – 31.07.2029 Frist 18.03.2025, 10:00 Uhr
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Unter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen.
- CJD Christopherusschule/ Förderschule für Geistigbehinderte 01.08.2025 – 31.07.2029 Frist 18.03.2025, 10:00 Uhr
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- CJD Christopherusschule/ Förderschule für Geistigbehinderte 01.08.2025 – 31.07.2029 Frist 18.03.2025, 10:00 Uhr
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- Föderzenrum Sangerhausen/ Sekundarschule Heinrich Heine 01.08.2025 – 31.07.2029 Frist 18.03.2025, 10:00 Uhr
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- CJD, Förderschule für sozial - emotionale Entwicklung 01.08.2025 – 31.07.2029 Frist 18.03.2025, 10:00 Uhr
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- CJD, Förderschule für sozial - emotionale Entwicklung 01.08.2025 – 31.07.2029 Frist 18.03.2025, 10:00 Uhr
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- CJD, Förderschule für sozial - emotionale Entwicklung/Förderzentrum Sangerhausen 01.08.2025 – 31.07.2029 Frist 18.03.2025, 10:00 Uhr
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- Grundschule Großleinungen 01.08.2025 – 31.07.2029 Frist 18.03.2025, 10:00 Uhr
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- GS Goethe/ GS Am Rosarium/ SKS Thomas Müntzer/ G.-Scholl-Gymnasium 01.08.2025 – 31.07.2029 Frist 18.03.2025, 10:00 Uhr
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- Grundschule Rottleberode 01.08.2025 – 31.07.2029 Frist 18.03.2025, 10:00 Uhr
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- Grundschule Holdenstedt 01.08.2025 – 31.07.2029 Frist 18.03.2025, 10:00 Uhr
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Unter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen.
Verfahrensverlauf
ÖPNV-Netz in Halle (Saale)
Verkehrsbetriebe, deren Liniennetz durch den Ausschreibungs-Kreis führt — der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.
Weitere Vergaben von Landkreis Mansfeld-Südharz
Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.
Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Vergabeunterlagen im Portal ↗ (Link der Vergabestelle — kann nach Fristende ablaufen) · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.