ÖPNV Betreiber-Atlas
Zuschlag Verkehr (sonst.)

Schienengebundene Traktionsleistungen

Auftraggeber: DB Netz AG (Bukr 16) · Havelland

Vertragslaufzeit
01.04.2026 – 30.04.2026
Vertragsende
30.04.2026 (bereits beendet)
Verfahren
Vergabebekanntmachung (CAN)
Lose
4
Angebote eingegangen
6
Verkehrsart
Verkehr (sonst.)
Veröffentlicht
17.03.2026

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Zuschlag: Der Auftrag ist vergeben und der Vertrag läuft.
Was bedeutet „Vergabebekanntmachung (CAN)"?
Eine Vergabebekanntmachung (CAN) informiert über den Zuschlag bzw. Abschluss eines Verfahrens.
Wann läuft der Vertrag aus?
Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 30.04.2026 (bereits beendet). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
Zuschlag erhalten
WFL Wedler Franz Logistik GmbH & Co

6 Angebote eingegangen.

Leistung

Schienengebundene Traktionsleistungen zum Bauvorhaben Hochleistungskorridor Hamburg-Berlin Belastungsfahrten Nachverhandlung zur Hauptvergabe

Linienbündel / Lose (4)

Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.

  • Maschen 01.04.2026 – 30.04.2026
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Traktionsleistungen mit E-Triebfahrzeugen Standort Maschen

  • Bad Kleinen 01.04.2026 – 30.04.2026
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Traktionsleistungen mit E-Triebfahrzeugen Standort Bad Kleinen

  • Wustermark 01.04.2026 – 30.04.2026
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Traktionsleistungen mit E-Triebfahrzeugen Standort Wustermark

  • Traktionsleistungen 01.04.2026 – 30.04.2026
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Rangier- und Streckenleistung am Standort Maschen

ÖPNV-Netz in Havelland

Verkehrsbetriebe, deren Liniennetz durch den Ausschreibungs-Kreis führt — der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.

Weitere Vergaben von DB Netz AG (Bukr 16)

Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.

Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.