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Ausschreibung Verkehr (sonst.)

Rhein-Kreis Neuss - Ausschreibung des Schülerspezialverkehrs für die Schule am Chorbusch (Einzugsbereich: Grevenbroich, Rommerskirchen, ggfs. Dormagen)

Auftraggeber: Rhein-Kreis Neuss · Rhein-Kreis Neuss

Angebotsfrist (abgelaufen)
03.07.2024, 10:00 Uhr
Vertragslaufzeit
01.08.2024 – 31.07.2027
Vertragsende
31.07.2027 (noch ~10 Monate)
Verfahren
cn-standard
Lose
1
Verkehrsart
Verkehr (sonst.)
Veröffentlicht
20.06.2024

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Ausschreibung: Das Vergabeverfahren wurde bekanntgemacht, die Angebotsfrist ist am 03.07.2024 abgelaufen. Ein Zuschlag ist in den vorliegenden Daten noch nicht veröffentlicht.
Was bedeutet „cn-standard"?
cn-standard — Verfahren nach Vergaberecht.
Bis wann können Angebote abgegeben werden?
Die Angebotsfrist endete am 03.07.2024, 10:00 Uhr. Eine Bewerbung ist in diesem Verfahren nicht mehr möglich.
Wann läuft der Vertrag aus?
Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 31.07.2027 (noch ~10 Monate). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.

Leistung

Durchführung des Schülerspezialverkehrs für die Schule am Chorbusch (Einzugsbereich: Grevenbroich, Rommerskirchen, ggfs. Dormagen)

Linienbündel / Lose (1)

Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.

  • Durchführung des Schülerspezialverkehrs für die Schule am Chorbusch (Einzugsbereich: Grevenbroich, Rommerskirchen, ggfs. Dormagen) 01.08.2024 – 31.07.2027 Frist 03.07.2024, 10:00 Uhr
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Durchführung des Schülerspezialverkehrs für die Schule am Chorbusch (Einzugsbereich: Grevenbroich, Rommerskirchen, ggfs. Dormagen)

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Verkehrsbetriebe, die heute im Ausschreibungs-Kreis aktiv sind — mögliche Bewerber und der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.

Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Vergabeunterlagen im Portal ↗ (Link der Vergabestelle — kann nach Fristende ablaufen) · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.