Rhein-Kreis Neuss - Ausschreibung des Schülerspezialverkehrs für die Schule am Chorbusch (Einzugsbereich: Grevenbroich, Rommerskirchen, ggfs. Dormagen)
Auftraggeber: Rhein-Kreis Neuss · Rhein-Kreis Neuss
- Angebotsfrist (abgelaufen)
- 03.07.2024, 10:00 Uhr
- Vertragslaufzeit
- 01.08.2024 – 31.07.2027
- Vertragsende
- 31.07.2027 (noch ~10 Monate)
- Verfahren
- cn-standard
- Lose
- 1
- Verkehrsart
- Verkehr (sonst.)
- Veröffentlicht
- 20.06.2024
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Ausschreibung: Das Vergabeverfahren wurde bekanntgemacht, die Angebotsfrist ist am 03.07.2024 abgelaufen. Ein Zuschlag ist in den vorliegenden Daten noch nicht veröffentlicht.
- Was bedeutet „cn-standard"?
- cn-standard — Verfahren nach Vergaberecht.
- Bis wann können Angebote abgegeben werden?
- Die Angebotsfrist endete am 03.07.2024, 10:00 Uhr. Eine Bewerbung ist in diesem Verfahren nicht mehr möglich.
- Wann läuft der Vertrag aus?
- Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 31.07.2027 (noch ~10 Monate). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
Leistung
Durchführung des Schülerspezialverkehrs für die Schule am Chorbusch (Einzugsbereich: Grevenbroich, Rommerskirchen, ggfs. Dormagen)
Linienbündel / Lose (1)
Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.
- Durchführung des Schülerspezialverkehrs für die Schule am Chorbusch (Einzugsbereich: Grevenbroich, Rommerskirchen, ggfs. Dormagen) 01.08.2024 – 31.07.2027 Frist 03.07.2024, 10:00 Uhr
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Durchführung des Schülerspezialverkehrs für die Schule am Chorbusch (Einzugsbereich: Grevenbroich, Rommerskirchen, ggfs. Dormagen)
ÖPNV-Netz in Rhein-Kreis Neuss
Verkehrsbetriebe, die heute im Ausschreibungs-Kreis aktiv sind — mögliche Bewerber und der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.
Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Vergabeunterlagen im Portal ↗ (Link der Vergabestelle — kann nach Fristende ablaufen) · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.