ÖPNV Betreiber-Atlas
Vorinformation ÖPNV Linienverkehr

Personenbeförderung mit Omnibussen im Stadtbusverkehr Wasserburg a. Inn | MVV-Regionalbuslinie 431

Auftraggeber: Landkreis Rosenheim, vertreten durch die Stadt Wasserburg am Inn · Rosenheim, Landkreis

Vertragslaufzeit
10.12.2028 – 09.12.2038
Vertragsende
09.12.2038 (noch ~12 Jahre)
Verfahren
Wettbewerbliches Verfahren (Art. 5(3) VO 1370/2007)
Lose
1
Verkehrsart
ÖPNV Linienverkehr
Veröffentlicht
11.09.2026

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Vorinformation: Die Vergabe ist angekündigt, das Verfahren hat aber noch nicht begonnen (u. a. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007). Ein Frühindikator für eine bevorstehende Neuvergabe.
Was bedeutet „Wettbewerbliches Verfahren (Art. 5(3) VO 1370/2007)"?
Wettbewerbliches Verfahren nach Art. 5 Abs. 3 VO 1370/2007 — wettbewerbliche Vergabe öffentlicher Personenverkehrsdienste.
Wann läuft der Vertrag aus?
Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 09.12.2038 (noch ~12 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.

Leistung

Linienverkehr nach § 42 PBefG auf der MVV-Regionalbuslinie 431 Stadtverkehr Wasserburg a. Inn

Linienbündel / Lose (1)

Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.

  • Personenbeförderung mit Omnibussen im Stadtbusverkehr Wasserburg a. Inn | MVV-Regionalbuslinie 431 10.12.2028 – 09.12.2038
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    1. Der Landkreis Rosenheim als Aufgabenträger, vertreten durch die Stadt Wasserburg a. Inn, beabsichtigt, vorbehaltlich der Beschlussfassung in den zuständigen kommunalen Gremien, die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für den öffentlichen Personennahverkehr auf der MVV-Regionalbuslinie 431 nach Art. 5 Abs. 1 S. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m.a § 8a Abs. 2 PBefG, § 103 GWB. Die zu vergebenden Verkehrsleistungen haben zum derzeitigen Planungsstand folgende voraussichtlichen Inhalte: - Laufzeit des Verkehrsvertrages: 10.12.2028 bis voraussichtlich 09.12.2038 (10 Jahre). - Verkehrsleistung von ca. 214.000 Nwkm pro Jahr (inklusive Leerfahrten). - Einsatz von drei Neufahrzeugen (davon - ggf. nach Übergangsfrist - zwei Niederflur-E-Bussen sowie einen Niederflur-Bus mit der Möglichkeit eines abweichenden Antriebs mit mindestens 12 m Länge. Mindestens 65 % der Verkehrsleistungen sind mit den beiden E-Bussen zu erbringen. Die Inbetriebnahme der E-Fahrzeuge erfolgt bis spätestens 01.01.2031. In der Übergangszeit können optional neue oder gebrauchte Dieselbusse eingesetzt werden. - Geschätzter Auftragswert ohne MWSt pro Jahr: zwischen 850.000 und 900.000 EUR - Die Bedienung umfasst ca. 14 Haltestellen von Montag bis Sonntag. Nähere Informationen zu den zu bedienenden Haltestellen, dem aktuell geltenden Fahrplan und Takt sind unter https://www.wasserburg.de/stadtbus einsehbar. Die Vergabe erfolgt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gem. § 15 VgV. Auf dieses Verfahren bezieht sich die Angabe oben unter Abschnitt 2.1 (Wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der VO (EG) Nr. 1370/2007)). Der Beginn des Ausschreibungsverfahrens ist für den 10.09.2027 vorgesehen. Der Einsatz von Nachunternehmern ist zulässig, muss aber vom Auftraggeber genehmigt werden. Der Auftragnehmer muss mindestens 70 % der Betriebsleistungen selbst erbringen (vgl. Art. 4 Abs. 7 VO (EG) Nr. 1370/2007). 2. Hinweis gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG: Der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Omnibussen im Linienverkehr ist nach § 12 Abs. 6 PBefG spätestens drei Monate nach dieser Vorabbekanntmachung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde zu stellen. Die Genehmigungsbehörde kann im Einvernehmen mit dem Aufgabenträger verspätete Anträge zulassen. 3. Einräumung ausschließlicher Rechte Zum Schutz der gegenständlichen Personenverkehrsdienste, die mit dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag vergeben werden sollen, soll dem Betreiber ein ausschließliches Recht im Sinne v. Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 2 lit. f) VO (EG) Nr. 1370/2007 gemäß § 8a Abs. 8 Personenbeförderungsgesetz gewährt werden. Es soll räumlich und zeitlich andere Verkehrsleistungen ausschließen, die die zu vergebende Linie wirtschaftlich nicht nur unerheblich beeinträchtigen. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43 PBefG. Die Definition des ausschließlichen Rechts erfolgt im öffentlichen Dienstleistungsauftrag und wird im Bericht des Landkreises Rosenheim nach Art. 7 Abs. 1 VO (EG) 1370/2007 bekannt gemacht werden. 4. Angabe von Qualitätszielen / Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs auf der MVV-Regionalbuslinie 431 entsprechend dem jeweils geltenden Fahrplan zu den Tarif- und Beförderungsbedingungen der MVV (siehe oben unter 1.). Die aktuellen Beförderungs- und Tarifbedingungen sind einsehbar unter https://www.mvv-muenchen.de/tickets-und-abos/rund-um-tickets/tarifsystem/befoerderungs-und-tarifbestimmungen. Die Tarifzonen sind einsehbar unter https://www.wasserburg.de/stadtbus. Die Tarif- und Beförderungsbedingungen sowie das Fahrplanangebot und die genannten Anforderungen sind Teil der vom Aufgabenträger nach Art, Umfang und Qualität festgelegten ausreichenden Verkehrsbedienung im Sinne der §§ 8, 8a und 13 Abs. 2a PBefG. Ergänzend gelten die unter 1. genannten Anforderungen. Nähere Angaben zu den im MVV geltenden Qualitätszielen sind aus

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Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.