On-Demand-Verkehr "Wittlich-Shuttle"
Auftraggeber: Stadt Wittlich · Bernkastel-Wittlich
- Angebotsfrist (abgelaufen)
- 02.09.2024, 10:00 Uhr
- Vertragslaufzeit
- 01.01.2025 – 31.12.2029
- Vertragsende
- 31.12.2029 (noch ~3 Jahre)
- Verfahren
- Vergabebekanntmachung (CAN)
- Lose
- 1
- Angebote eingegangen
- 99
- Verkehrsart
- Bedarfsverkehr
- Veröffentlicht
- 05.08.2024
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Zuschlag: Der Auftrag ist vergeben und der Vertrag läuft.
- Was bedeutet „Vergabebekanntmachung (CAN)"?
- Eine Vergabebekanntmachung (CAN) informiert über den Zuschlag bzw. Abschluss eines Verfahrens.
- Bis wann können Angebote abgegeben werden?
- Die Angebotsfrist endete am 02.09.2024, 10:00 Uhr. Eine Bewerbung ist in diesem Verfahren nicht mehr möglich.
- Wann läuft der Vertrag aus?
- Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 31.12.2029 (noch ~3 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
Leistung
Die Leistungen werden als Dienstleistungsauftrag im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) vergeben und umfassen öffentliche Nahverkehrsleistungen als On-Demand-Verkehr (ODV) auf dem Gebiet der Stadt Wittlich inkl. der Stadtteile Bombogen, Dorf, Lüxem, Neuerburg und Wengerohr. Der Auftragnehmer muss für die Leistungserbringung 2 Fahrzeuge (1 KB und 1 KBR gem. Anlage zum Vertrag Mindestanforderungen an die Fahrzeuge) inkl. Fahrpersonal zur Verfügung stellen. Die On-Demand-Verkehrsleistung ist zu folgenden Betriebszeiten zu erbringen: Montag bis Donnerstag: Fahrzeug 1 (KBR) von 05:00 Uhr bis 19:00 Uhr, Fahrzeug 2 (KB) von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr; Freitag: Fahrzeug 1 (KBR) von 05:00 Uhr bis 24:00 Uhr, Fahrzeug 2 (KB) von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr; Samstag: Fahrzeug 1 (KBR) von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr; Sonntag: Fahrzeug 1 (KBR) von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr. An gesetzlichen Feiertagen wird kein ODV-Verkehr angeboten. Der ODV darf nicht parallel zu den übrigen ÖPNV-Linien im Stadtgebiet verkehren. Eine Bedienung beliebiger Adressen (sog. Haus-zu-Haus-Bedienung) ist nicht zulässig. Die Buchung einer Fahrt durch einen / mehrere Fahrgäste muss per App oder Telefon möglich sein. Der Auftragnehmer hat hierfür eine entsprechende On-Demand-Verkehr Software inkl. App (iOS und Android) zur Verfügung zu stellen. Diese Software muss die Buchung, Disposition und Abrechnung des ODV ermöglichen. Ergänzend muss der Auftragnehmer auch eine Fahrtwunschbestell-Hotline vorhalten, die telefonische Fahrtwünsche entgegennimmt. Die Hotline muss die Fahrtwünsche in der Software / App hinterlegen. Es ist der VRT-Tarif anzuwenden zuzüglich eines Komfortzuschlags. Inhaber von Zeitkarten oder Einzelfahrscheinen zahlen ebenfalls einen Komfortzuschlag. Der Komfortzuschlag wird jeweils nur von der bestellenden Person entrichten (nicht für mitgebuchte Fahrgäste). Die Leistungen umfassen durchschnittlich 53.400 Besetztkilometern p.a. (gerundet) [Besetztkilometeranzahl p.a. basiert auf einem Durchschnittswert der letzten 3,5 Jahre, siehe Anlage zum Vertrag „Betriebsleistung“.]
Linienbündel / Lose (1)
Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.
- On-Demand-Verkehr "Wittlich-Shuttle" 01.01.2025 – 31.12.2029 Frist 02.09.2024, 10:00 Uhr
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Die Leistungen werden als Dienstleistungsauftrag im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) vergeben und umfassen öffentliche Nahverkehrsleistungen als On-Demand-Verkehr (ODV) auf dem Gebiet der Stadt Wittlich inkl. der Stadtteile Bombogen, Dorf, Lüxem, Neuerburg und Wengerohr. Der Auftragnehmer muss für die Leistungserbringung 2 Fahrzeuge (1 KB und 1 KBR gem. Anlage zum Vertrag Mindestanforderungen an die Fahrzeuge) inkl. Fahrpersonal zur Verfügung stellen. Die On-Demand-Verkehrsleistung ist zu folgenden Betriebszeiten zu erbringen: Montag bis Donnerstag: Fahrzeug 1 (KBR) von 05:00 Uhr bis 19:00 Uhr, Fahrzeug 2 (KB) von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr; Freitag: Fahrzeug 1 (KBR) von 05:00 Uhr bis 24:00 Uhr, Fahrzeug 2 (KB) von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr; Samstag: Fahrzeug 1 (KBR) von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr; Sonntag: Fahrzeug 1 (KBR) von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr. An gesetzlichen Feiertagen wird kein ODV-Verkehr angeboten. Der ODV darf nicht parallel zu den übrigen ÖPNV-Linien im Stadtgebiet verkehren. Eine Bedienung beliebiger Adressen (sog. Haus-zu-Haus-Bedienung) ist nicht zulässig. Die Buchung einer Fahrt durch einen / mehrere Fahrgäste muss per App oder Telefon möglich sein. Der Auftragnehmer hat hierfür eine entsprechende On-Demand-Verkehr Software inkl. App (iOS und Android) zur Verfügung zu stellen. Diese Software muss die Buchung, Disposition und Abrechnung des ODV ermöglichen. Ergänzend muss der Auftragnehmer auch eine Fahrtwunschbestell-Hotline vorhalten, die telefonische Fahrtwünsche entgegennimmt. Die Hotline muss die Fahrtwünsche in der Software / App hinterlegen. Es ist der VRT-Tarif anzuwenden zuzüglich eines Komfortzuschlags. Inhaber von Zeitkarten oder Einzelfahrscheinen zahlen ebenfalls einen Komfortzuschlag. Der Komfortzuschlag wird jeweils nur von der bestellenden Person entrichten (nicht für mitgebuchte Fahrgäste). Die Leistungen umfassen durchschnittlich 53.400 Besetztkilometern p.a. (gerundet) [Besetztkilometeranzahl p.a. basiert auf einem Durchschnittswert der letzten 3,5 Jahre, siehe Anlage zum Vertrag „Betriebsleistung“.]
Verfahrensverlauf
ÖPNV-Netz in Bernkastel-Wittlich
Verkehrsbetriebe, deren Liniennetz durch den Ausschreibungs-Kreis führt — der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.
Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Vergabeunterlagen im Portal ↗ (Link der Vergabestelle — kann nach Fristende ablaufen) · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.