Öffentlicher Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen in Linienbündeln "LGG Nord 3", "LGG Nord 4", "LGG Ost", "LGG West", "LGG Mitte"
Auftraggeber: Lokale Nahverkehrsgesellschaft mbH Kreis Groß-Gerau · Groß-Gerau
- Vertragslaufzeit
- 10.12.2023 – 07.12.2033
- Vertragsende
- 07.12.2033 (noch ~7 Jahre)
- Verfahren
- Other single stage procedure
- Lose
- 1
- Angebote eingegangen
- 1
- Verkehrsart
- ÖPNV Linienverkehr
- Veröffentlicht
- 15.12.2025
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Zuschlag: Der Auftrag ist vergeben und der Vertrag läuft.
- Was bedeutet „Other single stage procedure"?
- Other single stage procedure — Verfahren nach Vergaberecht.
- Wann läuft der Vertrag aus?
- Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 07.12.2033 (noch ~7 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
Ein Angebot eingegangen — im Verfahren gab es keinen Wettbewerb.
Leistung
Die Lokale Nahverkehrsgesellschaft mbH Kreis Groß-Gerau (LNVG) hat, als beliehene zuständige Behörde nach § 6 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Hessen (ÖPNVG), die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen, nach § 9 ÖPNVG, § 8a PBefG, Art. 3 und Art. 5 VO (EG) Nr. 1370/2007 an ihren internen Betreiber durchgeführt. Der ÖDA soll die Versorgung der Allgemeinheit mit öffentlichen Personenverkehrsdiensten - gleich welcher Art - im gesamten von ihm abgedeckten Verkehrsgebiet bewirken. Gegenstand des ÖDA sind sämtliche gegenwärtigen und künftigen Verkehrsdienste , die zu den Linienbündeln "LGG Nord 3", "LGG Nord 4", "LGG Ost", "LGG West", "LGG Mitte" gemäß dem jeweils geltenden Nahverkehrsplan gehören, einschließl. abgehender Linienabschnitte. Das umfasst Verkehrsdienste des ÖPNV i.S.v. § 8 PBefG und § 1 ÖPNVG, unabhängig von der personenbeförderungsrechtlichen Verkehrs- bzw. Bedienform. Der ÖDA enthält Regelungen, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse, geänderte Nahverkehrsplanungen oder andere veränderte Umstände anzupassen ist. Die Änderungsoptionen beziehen sich auf Art und Umfang sowie die Qualität der Verkehrsdienste. Sie können z.B. den Bestand und Verlauf von Linien, Fahrplan-, Tarif- und Qualitätsstandards und sonstige Anforderungen (z.B. Betriebszeiten, Takte, Anschlussbeziehungen, Betriebsmittel, Verkehrsmenge, Bedienform, neue Verkehre) betreffen. Die zu Betriebsbeginn vorgesehenen Dienste sowie Anforderungen sind im ergänzenden Dokument zur Vorabbekanntmachung beschrieben. Der Umfang beträgt im Fahrplanjahr 2024 ca. 1,52 Mio. km pro Jahr und ab dem Fahrplanjahr 2025 ca. 2,70 Mio. km pro Jahr. Der Betreiber wird mit der Verwaltung und der Erbringung der vom ÖDA umfassten Verkehrsdienste betraut. Zu den Verpflichtungen gehören neben der Durchführung der Verkehrsdienste auch Leistungen des Vertriebs und der Kundenbetreuung unter Anwendung des RMV-Tarifs. Dem Betreiber soll ein ausschließliches Recht bezüglich der vom ÖDA umfassten Verkehrsdienste in den Grenzen des § 8a Abs. 8 PBefG gewährt werden.
Linienbündel / Lose (1)
Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.
- Öffentlicher Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen in Linienbündeln "LGG Nord 3", "LGG Nord 4", "LGG Ost", "LGG West", "LGG Mitte" 10.12.2023 – 07.12.2033
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Die Lokale Nahverkehrsgesellschaft mbH Kreis Groß-Gerau (LNVG) hat, als beliehene zuständige Behörde nach § 6 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Hessen (ÖPNVG), die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen, nach § 9 ÖPNVG, § 8a PBefG, Art. 3 und Art. 5 VO (EG) Nr. 1370/2007 an ihren internen Betreiber durchgeführt. Der ÖDA soll die Versorgung der Allgemeinheit mit öffentlichen Personenverkehrsdiensten - gleich welcher Art - im gesamten von ihm abgedeckten Verkehrsgebiet bewirken. Gegenstand des ÖDA sind sämtliche gegenwärtigen und künftigen Verkehrsdienste , die zu den Linienbündeln "LGG Nord 3", "LGG Nord 4", "LGG Ost", "LGG West", "LGG Mitte" gemäß dem jeweils geltenden Nahverkehrsplan gehören, einschließl. abgehender Linienabschnitte. Das umfasst Verkehrsdienste des ÖPNV i.S.v. § 8 PBefG und § 1 ÖPNVG, unabhängig von der personenbeförderungsrechtlichen Verkehrs- bzw. Bedienform. Der ÖDA enthält Regelungen, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse, geänderte Nahverkehrsplanungen oder andere veränderte Umstände anzupassen ist. Die Änderungsoptionen beziehen sich auf Art und Umfang sowie die Qualität der Verkehrsdienste. Sie können z.B. den Bestand und Verlauf von Linien, Fahrplan-, Tarif- und Qualitätsstandards und sonstige Anforderungen (z.B. Betriebszeiten, Takte, Anschlussbeziehungen, Betriebsmittel, Verkehrsmenge, Bedienform, neue Verkehre) betreffen. Die zu Betriebsbeginn vorgesehenen Dienste sowie Anforderungen sind im ergänzenden Dokument zur Vorabbekanntmachung beschrieben. Der Umfang beträgt im Fahrplanjahr 2024 ca. 1,52 Mio. km pro Jahr und ab dem Fahrplanjahr 2025 ca. 2,70 Mio. km pro Jahr. Der Betreiber wird mit der Verwaltung und der Erbringung der vom ÖDA umfassten Verkehrsdienste betraut. Zu den Verpflichtungen gehören neben der Durchführung der Verkehrsdienste auch Leistungen des Vertriebs und der Kundenbetreuung unter Anwendung des RMV-Tarifs. Dem Betreiber soll ein ausschließliches Recht bezüglich der vom ÖDA umfassten Verkehrsdienste in den Grenzen des § 8a Abs. 8 PBefG gewährt werden.
ÖPNV-Netz in Groß-Gerau
Verkehrsbetriebe, deren Liniennetz durch den Ausschreibungs-Kreis führt — der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.
Weitere Vergaben von Lokale Nahverkehrsgesellschaft mbH Kreis Groß-Gerau
Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.
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Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.