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Vorinformation Verkehr (sonst.)

Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Schienenpersonennahverkehr im Sinne des Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EG) 1370/2007 vom 23.10.2007: 2. Münchner S-Bahn Vertrag (2. MSBV)

Auftraggeber: Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG) · München, Kreisfreie Stadt

Verfahren
Vorinformation (PIN)
Verkehrsart
Verkehr (sonst.)
Veröffentlicht
06.11.2024

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Vorinformation: Die Vergabe ist angekündigt, das Verfahren hat aber noch nicht begonnen (u. a. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007). Ein Frühindikator für eine bevorstehende Neuvergabe.
Was bedeutet „Vorinformation (PIN)"?
Eine Vorinformation (PIN) kündigt eine geplante Vergabe frühzeitig an.

Leistung

Veröffentlichung nach Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über die beabsichtigte Vergabe des „2. Münchener S-Bahn Vertrages (2. MSBV)“. Die Vergabe der Verkehrsleistungen wird voraussichtlich im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb erfolgen.

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Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.