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Vorinformation Verkehr (sonst.)

Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Schienenpersonennahverkehr im Sinne des Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EG) 1370/2007 vom 23.10.2007: S-Bahn Nürnberg 2031+

Auftraggeber: Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG) · Nürnberg, Kreisfreie Stadt

Verfahren
Vorinformation (PIN)
Verkehrsart
Verkehr (sonst.)
Veröffentlicht
28.10.2024

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Vorinformation: Die Vergabe ist angekündigt, das Verfahren hat aber noch nicht begonnen (u. a. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007). Ein Frühindikator für eine bevorstehende Neuvergabe.
Was bedeutet „Vorinformation (PIN)"?
Eine Vorinformation (PIN) kündigt eine geplante Vergabe frühzeitig an.

Leistung

Veröffentlichung nach Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 sowie § 38 VgV über die beabsichtigte Vergabe der folgenden Leistungen: Betrieb eines S-Bahn-Verkehrs ab 12/2030 auf voraussichtlich folgenden Strecken: • S1: Bamberg – Hartmannshof • S2: Roth – Neumarkt (Opf) • S3: Nürnberg Hbf – Altdorf • S4: Nürnberg Hbf – Crailsheim • S5: Nürnberg Hbf – Allersberg • S6: Nürnberg Hbf – Neustadt (Aisch) (– Markt Bibart) Die Leistungen auf den oben genannten Strecken sind in derzeit laufenden Verkehrsdurchführungsverträgen mit der DB Regio AG fixiert und sollen im Rahmen des Vergabeverfahrens "S-Bahn Nürnberg 2031+" neu vergeben werden. Die Vergabe der Verkehrsleistungen wird voraussichtlich im Wege eines offenen Vergabeverfahrens erfolgen.

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Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.