Notvergabe von ÖPNV Leistungen im Westerwaldkreis
Auftraggeber: Kreisverwaltung des Westerwaldkreises · Westerwaldkreis
- Vertragslaufzeit
- 14.07.2024 – 14.12.2024
- Vertragsende
- 14.12.2024 (bereits beendet)
- Verfahren
- Vergabebekanntmachung (CAN)
- Lose
- 5
- Verkehrsart
- ÖPNV Linienverkehr
- Veröffentlicht
- 11.07.2024
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Zuschlag: Der Auftrag ist vergeben und der Vertrag läuft.
- Was bedeutet „Vergabebekanntmachung (CAN)"?
- Eine Vergabebekanntmachung (CAN) informiert über den Zuschlag bzw. Abschluss eines Verfahrens.
- Wann läuft der Vertrag aus?
- Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 14.12.2024 (bereits beendet). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
Linienbündel / Lose (5)
Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.
- Notvergabe von ÖPNV Leistungen im Westerwaldkreis - Los 1 Linie 438 14.07.2024 – 14.12.2024
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Der Landkreis Westerwald ist Aufgabenträger und zuständige Behörde für die Vergabe von Beförderungsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Er hat daher die Vergabe von Beförderungsleistungen gem. § 42 PBefG für die folgenden Linien einschließlich der von diesen Linien verkehrlich erschlossenen Gebieten im Rahmen einer Notvergabe von Dienstleistungskonzessionen nach Art. 5 Abs. 5 VO (EG) 1370/2007 in fünf Losen vergeben, wobei es hier um das Los 1 geht: Linie 438 (Höhr-Grenzhausen – Nauort – Bendorf – Vallendar – Koblenz). In jedem Fall sind Niederflurbusse einzusetzen, der Einsatz der Bauart von Low-Entry-Bussen ist dabei zulässig. Die Fahrzeuge der Kategorie 1 (einzusetzen auf der Linie 438) müssen zusätzlich mindestens die Euro-VI-bzw. 6d-Abgasnorm erfüllen oder „sauber“ im Sinne der Definitionen unter §2 SaubFahrzeugBeschG sein; diese Fahrzeuge dürfen max. 10 Jahre alt sein. Der Betreiber hat den jeweils aktuellen VRM-Tarif anzuwenden und an der Einnahmenaufteilung im Verkehrsverbund Rhein-Mosel teilzunehmen. Neue Betreiber werden gemäß § 1 Abs. 4 LTTG RLP verpflichtet, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die zuvor zur Erbringung der Dienste eingestellt wurden, ein Angebot zur Übernahme zu den bisherigen Arbeitsbedingungen zu unterbreiten. Fahrer müssen auch während der Laufzeit des Verkehrsvertrags mindestens entsprechend einem der vom Land vorgegebenen repräsentativen Tarifverträgen bezahlt werden.
- Notvergabe von ÖPNV Leistungen im Westerwaldkreis - Los 2 Linie 439 12.08.2024 – 14.12.2024
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Der Landkreis Westerwald ist Aufgabenträger und zuständige Behörde für die Vergabe von Beförderungsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Er hat daher die Vergabe von Beförderungsleistungen gem. § 42 PBefG für die folgenden Linien einschließlich der von diesen Linien verkehrlich erschlossenen Gebieten im Rahmen einer Notvergabe von Dienstleistungskonzessionen nach Art. 5 Abs. 5 VO (EG) 1370/2007 in fünf Losen vergeben, wobei es hier um das Los 2 geht: Linie 439 (Hachenburg – Marienhausen – Dierdorf – Koblenz). In jedem Fall sind Niederflurbusse einzusetzen, der Einsatz der Bauart von Low-Entry-Bussen ist dabei zulässig. Die Fahrzeuge der Kategorie 1 (einzusetzen auf der Linie 439) müssen zusätzlich mindestens die Euro-VI-bzw. 6d-Abgasnorm erfüllen oder „sauber“ im Sinne der Definitionen unter §2 SaubFahrzeugBeschG sein; diese Fahrzeuge dürfen max. 10 Jahre alt sein. Der Betreiber hat den jeweils aktuellen VRM-Tarif anzuwenden und an der Einnahmenaufteilung im Verkehrsverbund Rhein-Mosel teilzunehmen. Neue Betreiber werden gemäß § 1 Abs. 4 LTTG RLP verpflichtet, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die zuvor zur Erbringung der Dienste eingestellt wurden, ein Angebot zur Übernahme zu den bisherigen Arbeitsbedingungen zu unterbreiten. Fahrer müssen auch während der Laufzeit des Verkehrsvertrags mindestens entsprechend einem der vom Land vorgegebenen repräsentativen Tarifverträgen bezahlt werden.
- Notvergabe von ÖPNV Leistungen im Westerwaldkreis - Los 3 Linie 958 14.07.2024 – 14.12.2024
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Der Landkreis Westerwald ist Aufgabenträger und zuständige Behörde für die Vergabe von Beförderungsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Er hat daher die Vergabe von Beförderungsleistungen gem. § 42 PBefG für die folgenden Linien einschließlich der von diesen Linien verkehrlich erschlossenen Gebieten im Rahmen einer Notvergabe von Dienstleistungskonzessionen nach Art. 5 Abs. 5 VO (EG) 1370/2007 in fünf Losen vergeben, wobei es hier um das Los 3 geht: Linie 958 (Mogendorf / Helferskirchen – Wirges – Dernbach). In jedem Fall sind Niederflurbusse einzusetzen, der Einsatz der Bauart von Low-Entry-Bussen ist dabei zulässig. Der Betreiber hat den jeweils aktuellen VRM-Tarif anzuwenden und an der Einnahmenaufteilung im Verkehrsverbund Rhein-Mosel teilzunehmen. Neue Betreiber werden gemäß § 1 Abs. 4 LTTG RLP verpflichtet, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die zuvor zur Erbringung der Dienste eingestellt wurden, ein Angebot zur Übernahme zu den bisherigen Arbeitsbedingungen zu unterbreiten. Fahrer müssen auch während der Laufzeit des Verkehrsvertrags mindestens entsprechend einem der vom Land vorgegebenen repräsentativen Tarifverträgen bezahlt werden.
- Notvergabe von ÖPNV Leistungen im Westerwaldkreis - Los 4 Linie 968 14.07.2024 – 14.12.2024
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Der Landkreis Westerwald ist Aufgabenträger und zuständige Behörde für die Vergabe von Beförderungsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Er hat daher die Vergabe von Beförderungsleistungen gem. § 42 PBefG für die folgenden Linien einschließlich der von diesen Linien verkehrlich erschlossenen Gebieten im Rahmen einer Notvergabe von Dienstleistungskonzessionen nach Art. 5 Abs. 5 VO (EG) 1370/2007 in fünf Losen vergeben, wobei es hier um das Los 4 geht: Linie 968 (Selters – Haiderbach – Höhr-Grenzhausen). In jedem Fall sind Niederflurbusse einzusetzen, der Einsatz der Bauart von Low-Entry-Bussen ist dabei zulässig. Der Betreiber hat den jeweils aktuellen VRM-Tarif anzuwenden und an der Einnahmenaufteilung im Verkehrsverbund Rhein-Mosel teilzunehmen. Neue Betreiber werden gemäß § 1 Abs. 4 LTTG RLP verpflichtet, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die zuvor zur Erbringung der Dienste eingestellt wurden, ein Angebot zur Übernahme zu den bisherigen Arbeitsbedingungen zu unterbreiten. Fahrer müssen auch während der Laufzeit des Verkehrsvertrags mindestens entsprechend einem der vom Land vorgegebenen repräsentativen Tarifverträgen bezahlt werden.
- Notvergabe von ÖPNV Leistungen im Westerwaldkreis - Los 5 Linie 970 01.08.2024 – 14.12.2024
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Der Landkreis Westerwald ist Aufgabenträger und zuständige Behörde für die Vergabe von Beförderungsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Er hat daher die Vergabe von Beförderungsleistungen gem. § 42 PBefG für die folgenden Linien einschließlich der von diesen Linien verkehrlich erschlossenen Gebieten im Rahmen einer Notvergabe von Dienstleistungskonzessionen nach Art. 5 Abs. 5 VO (EG) 1370/2007 in fünf Losen vergeben, wobei es hier um das Los 4 geht: Linie 970 (Deesen - Vallendar) . In jedem Fall sind Niederflurbusse einzusetzen, der Einsatz der Bauart von Low-Entry-Bussen ist dabei zulässig. Der Betreiber hat den jeweils aktuellen VRM-Tarif anzuwenden und an der Einnahmenaufteilung im Verkehrsverbund Rhein-Mosel teilzunehmen. Neue Betreiber werden gemäß § 1 Abs. 4 LTTG RLP verpflichtet, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die zuvor zur Erbringung der Dienste eingestellt wurden, ein Angebot zur Übernahme zu den bisherigen Arbeitsbedingungen zu unterbreiten. Fahrer müssen auch während der Laufzeit des Verkehrsvertrags mindestens entsprechend einem der vom Land vorgegebenen repräsentativen Tarifverträgen bezahlt werden.
ÖPNV-Netz in Westerwaldkreis
Verkehrsbetriebe, deren Liniennetz durch den Ausschreibungs-Kreis führt — der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.
ww mobility GmbH
Griesar Reisen GmbH
FriBus
HLB Hessische Landesbahn GmbH
Hessische Landesbahn
Westerwaldbus des Kreises Altenkirchen G
Verkehrsgesellschaft Lahn-Dill-Weil mbH (LDK)
Martin Becker GmbH & Co. KG
Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim
Dillschnitter GmbH und Co. KG
Verkehrsbetrieb Rhein-Westerwald GmbH
Meso and more GmbH
Weitere Vergaben von Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.
- Ausschreibung Fahrzeug + FahrerSchülerbeförderung: Hin- u. Rückfahrt sowie 2 Rückfahrten von Schülerinnen und Schülern des Priv. Gymn. Raiffeisen Campus Dernbach (3 Lose)
- Ausschreibung Verkehr (sonst.)Schülerbeförderung: Rückfahrten (mo - fr) von Schülerinnen u. Schülern der Förderschule in 57627 Hachenburg (3 Lose)
- Ausschreibung Fahrzeug + FahrerSchülerbeförderung: Hinfahrten (mo - fr) von Schülerinnen u. Schülern der Burggartenschule (FÖS L/E) 57627 Hachenburg (3 Lose)
- Ausschreibung Fahrzeug + FahrerSchülerbeförderung: Hin- und Rückfahrten von SchülerInnen der Schwerpunkt-Grundschule in 56412 Niederelbert
- Ausschreibung Fahrzeug + FahrerSchülerbeförderung: Hin- und Rückfahrten für Schüler*innen der Freiherr-vom-Stein-Realschule plus in 56412 Nentershausen
- Ausschreibung Fahrzeug + FahrerSchülerbeförderung: Hin- und Rückfahrten für SchülerInnen der Schwerpunkt-Grundschule St. Barbara, Zehntgrafstraße 12, 56462 Höhn
- Ausschreibung ÖPNV Linienverkehr Westerwaldkreis Ende 09.12.2028Vergabe von ÖPNV-Leistungen im Westerwaldkreis
- Vorinformation ÖPNV Linienverkehr WesterwaldkreisVergabe von ÖPNV-Leistungen im Westerwaldkreis
Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.