ÖPNV Betreiber-Atlas
Vorinformation ÖPNV Linienverkehr

Linienverkehr mit Bussen im Kreis Rendsburg-Eckernförde

Auftraggeber: Kreis Rendsburg-Eckernförde · Rendsburg-Eckernförde

Vertragslaufzeit
01.01.2027 – 12.06.2036
Vertragsende
12.06.2036 (noch ~10 Jahre)
Verfahren
Wettbewerbliches Verfahren (Art. 5(3) VO 1370/2007)
Lose
2
Verkehrsart
ÖPNV Linienverkehr
Veröffentlicht
31.08.2025

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Vorinformation: Die Vergabe ist angekündigt, das Verfahren hat aber noch nicht begonnen (u. a. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007). Ein Frühindikator für eine bevorstehende Neuvergabe.
Was bedeutet „Wettbewerbliches Verfahren (Art. 5(3) VO 1370/2007)"?
Wettbewerbliches Verfahren nach Art. 5 Abs. 3 VO 1370/2007 — wettbewerbliche Vergabe öffentlicher Personenverkehrsdienste.
Wann läuft der Vertrag aus?
Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 12.06.2036 (noch ~10 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.

Leistung

Erbringung von Personenbeförderungsleistungen in den Stadtverkehren Rendsburg und Eckernförde

Linienbündel / Lose (2)

Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.

  • Stadtverkehr Rendsburg 01.01.2027 – 12.06.2036
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Bei dieser Vorinformation handelt es sich um eine Änderung der unter der Nummer 567185-2025 am 01/09/2025 veröffentlichten Vorinformation. Folgende unwesentlichen Änderungen wurden vorgenommen: 1. Der Linienbedarfsverkehr mit PKW und Kleinbussen entfallt für das Los LOT-001 Stadtverkehr Rendsburg. 2. Für die Lose LOT-001 Stadtverkehr Rendsburg und LOT-002 Stadtverkehr Eckernförde ist eine verpflichtende Personalübernahme durch den Aufgabenträger gemäß Art. 4 Abs. 5 VO 1370/2007 vorgesehen. Gegenstand dieser Vergabe ist die Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen mit Linienbussen im Stadtverkehr Rendsburg. Über die gesamte Laufzeit ist der Schleswig Holstein Tarif (SH Tarif) sowie das Deutschlandticket in seiner jeweils gültigen Form anzuerkennen und anzuwenden. Es handelt sich um einen Bruttovertrag. Das Risiko von Veränderungen bei Fahrgeldeinnahmen und gesetzlichen Ausgleichszahlungen liegt damit beim Auftraggeber. Die Linien im Stadtverkehr Rendsburg: 1/2/3, 5/6/7, 8, 10/11/12, 14, 15, 16, 17, 19. Der Umfang beträgt ca. 1,203 Mio. Fahrplankilometer. Für den Linienverkehr Stadtverkehr Rendsburg ist der Einsatz von 12 Meter Niederflurbussen vorgesehen. Bei dem Einsatz von sauberen bzw. emissionsfreien Bussen ist das Saubere Fahrzeuge Beschaffungs Gesetzes (SaubFahrzeugBeschG) einzuhalten. Des Weiteren müssen alle einzusetzenden Fahrzeuge im Linienverkehr barrierefrei sein, über eine Klimaanlage sowie Videoüberwachung verfügen und mit automatischen Haltestellenansagen sowie Haltestellen und Linienverlaufsanzeigen auf Monitoren ausgestattet sein. Ebenfalls sind die Fahrzeuge im NAH.SH Design gemäß NAH.SH Design Manual Teil II 2 Kapitel 2.1 2.5 zu gestalten. Das Durchschnittsalter der Fahrzeugflotte darf höchstens zehn Jahre, das Maximalalter der eingesetzten Fahrzeuge maximal zehn Jahre betragen. Alle Fahrzeuge müssen mit einem automatischen Fahrgastzählsystem ausgestattet sein. Für den zu vergebenden öffentlichen Dienstleistungsauftrag ist eine verpflichtende Personalübernahme durch den Aufgabenträger gemäß Art. 4 Abs. 5 der VO 1370/2007 vorgesehen.

  • Stadtverkehr Eckernförde 01.01.2027 – 12.06.2036
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Bei dieser Vorinformation handelt es sich um eine Änderung der unter der Nummer 567185-2025 am 01/09/2025 veröffentlichten Vorinformation. Folgende unwesentlichen Änderungen wurden vorgenommen: 1. Für die Lose LOT-001 Stadtverkehr Rendsburg und LOT-002 Stadtverkehr Eckernförde ist eine verpflichtende Personalübernahme durch den Aufgabenträger gemäß Art. 4 Abs. 5 VO 1370/2007 vorgesehen. Gegenstand dieser Vergabe ist die Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen mit Linienbussen im Stadtverkehr Eckernförde. Über die gesamte Laufzeit ist der Schleswig Holstein Tarif (SH Tarif) sowie das Deutschlandticket in seiner jeweils gültigen Form anzuerkennen und anzuwenden. Es handelt sich um einen Bruttovertrag. Das Risiko von Veränderungen bei Fahrgeldeinnahmen und gesetzlichen Ausgleichszahlungen liegt damit beim Auftraggeber. Die Linien im Stadtverkehr Eckernförde: 1, 2, 3, 4, 7. Der Umfang beträgt ca. 0,478 Mio. Fahrplankilometer. Für den Stadtverkehr Eckernförde ist der Einsatz von 12 Meter Niederflurbussen vorgesehen. Bei dem Einsatz von sauberen bzw. emissionsfreien Bussen ist das Saubere Fahrzeuge Beschaffungs Gesetzes (SaubFahrzeugBeschG) einzuhalten. Des Weiteren müssen alle einzusetzenden Fahrzeuge barrierefrei sein, über eine Klimaanlage sowie Videoüberwachung verfügen und mit automatischen Haltestellenansagen sowie Haltestellen und Linienverlaufsanzeigen auf Monitoren ausgestattet sein. Ebenfalls sind die Fahrzeuge im NAH.SH Design gemäß NAH.SH Design Manual Teil II 2 Kapitel 2.1 2.5 zu gestalten. Das Durchschnittsalter der Fahrzeugflotte darf höchstens zehn Jahre, das Maximalalter der eingesetzten Fahrzeuge maximal zehn Jahre betragen. Alle Fahrzeuge müssen mit einem automatischen Fahrgastzählsystem ausgestattet sein. Für den zu vergebenden öffentlichen Dienstleistungsauftrag ist eine verpflichtende Personalübernahme durch den Aufgabenträger gemäß Art. 4 Abs. 5 der VO 1370/2007 vorgesehen.

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Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.