Linienbündel "Stadtverkehr Oberursel"
Auftraggeber: Verkehrsverband Hochtaunus (VHT) · Hochtaunuskreis
- Angebotsfrist (abgelaufen)
- 15.12.2025, 12:00 Uhr
- Vertragslaufzeit
- 01.01.2027 – 09.12.2034
- Vertragsende
- 09.12.2034 (noch ~8 Jahre)
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Lose
- 1
- Angebote eingegangen
- 99
- Verkehrsart
- ÖPNV Linienverkehr
- Veröffentlicht
- 23.10.2025
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Zuschlag: Der Auftrag ist vergeben und der Vertrag läuft.
- Was bedeutet „Offenes Verfahren"?
- Beim offenen Verfahren kann jedes interessierte Unternehmen ein Angebot abgeben.
- Bis wann können Angebote abgegeben werden?
- Die Angebotsfrist endete am 15.12.2025, 12:00 Uhr. Eine Bewerbung ist in diesem Verfahren nicht mehr möglich.
- Wann läuft der Vertrag aus?
- Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 09.12.2034 (noch ~8 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
Leistung
Die Leistungen werden als Dienstleistungsauftrag im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) vergeben und umfassen öffentliche Nahverkehrsleistungen auf dem Gebiet der Stadt Oberursel. Linie 41: Oberstedten – Oberursel Bahnhof – Bommersheim – Stierstadt – Weißkirchen-Ost und zurück Linie 42: Oberursel Hauptfriedhof – Stierstadt Bahnhof Linie n31: Stierstadt Bahnhof – Weißkirchen – Bommersheim – Oberstedten – Oberursel – Stierstadt Bahnhof – Weißkirchen Ost Die Leistungen im Linienbündel können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit ca. 468.667 Nkm p. a. und gerundeten 25.495 Fahrplanstunden p. a. sowie 7 Fahrzeugen erbracht werden. Der Auftragnehmer hat insgesamt 9 Fahrzeuge (2 Gelenkbusse, 6 Solobusse Bn1 und 1 Solobus Bn2) für den vertragsgegenständlichen Verkehr zu beschaffen und vorzuhalten, die ausschließlich im vertragsgegenständlichen Verkehr eingesetzt werden. Hiervon sind 2 Fahrzeuge u.A. für die Erbringung von kurzfristigen oder zeitlich begrenzten Zusatzverkehren sowie auf Wunsch des Auftraggebers auch für dauerhafte Zubestellungen während der Vertragslaufzeit einzusetzen. Ab dem 01.01.2032 dürfen die eingesetzten Dieselfahrzeuge nur noch mit synthetischen und paraffinhaltigen Kraftstoffen im Sinne des Artikels 2 Nummer 1, 4. Spiegelstrich der Richtlinie 2014/94/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 bzw. entsprechenden Umsetzungen in nationales Recht betrieben werden, so dass die Fahrzeuge als „sauber“ im Sinne des § 2 Satz 1 Nr. 5 Saubere-Fahrzeug-Beschaffungsgesetz (SaubFahrzeugBeschG) gelten.
Linienbündel / Lose (1)
Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.
- Linienbündel "Stadtverkehr Oberursel" 01.01.2027 – 09.12.2034 Verlängerung: 1
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Die Leistungen werden als Dienstleistungsauftrag im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) vergeben und umfassen öffentliche Nahverkehrsleistungen auf dem Gebiet der Stadt Oberursel. Linie 41: Oberstedten – Oberursel Bahnhof – Bommersheim – Stierstadt – Weißkirchen-Ost und zurück Linie 42: Oberursel Hauptfriedhof – Stierstadt Bahnhof Linie n31: Stierstadt Bahnhof – Weißkirchen – Bommersheim – Oberstedten – Oberursel – Stierstadt Bahnhof – Weißkirchen Ost Die Leistungen im Linienbündel können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit ca. 468.667 Nkm p. a. und gerundeten 25.495 Fahrplanstunden p. a. sowie 7 Fahrzeugen erbracht werden. Der Auftragnehmer hat insgesamt 9 Fahrzeuge (2 Gelenkbusse, 6 Solobusse Bn1 und 1 Solobus Bn2) für den vertragsgegenständlichen Verkehr zu beschaffen und vorzuhalten, die ausschließlich im vertragsgegenständlichen Verkehr eingesetzt wer-den. Hiervon sind 2 Fahrzeuge u.A. für die Erbringung von kurzfristigen oder zeitlich begrenzten Zusatzverkehren sowie auf Wunsch des Auftraggebers auch für dauerhafte Zubestellungen während der Vertragslaufzeit einzusetzen. Ab dem 01.01.2032 dürfen die eingesetzten Dieselfahrzeuge nur noch mit synthetischen und paraffinhaltigen Kraftstoffen im Sinne des Artikels 2 Nummer 1, 4. Spiegelstrich der Richtlinie 2014/94/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Ok-tober 2014 bzw. entsprechenden Umsetzungen in nationales Recht betrieben werden, so dass die Fahrzeuge als „sauber“ im Sinne des § 2 Satz 1 Nr. 5 Saubere-Fahrzeug-Beschaffungsgesetz (SaubFahrzeugBeschG) gelten.
Verfahrensverlauf
ÖPNV-Netz in Hochtaunuskreis
Verkehrsbetriebe, deren Liniennetz durch den Ausschreibungs-Kreis führt — der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.
Weitere Vergaben von Verkehrsverband Hochtaunus (VHT)
Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.
- Vorinformation ÖPNV Linienverkehr Hochtaunuskreis Ende 13.12.2036Linienbündel „Stadtverkehr Oberursel“
- Vorinformation ÖPNV Linienverkehr Hochtaunuskreis Ende 13.12.2036Linienbündel „HTK-Nord“
- Vorinformation ÖPNV Linienverkehr Hochtaunuskreis Ende 13.12.2036Linienbündel „HTK-Mitte“
- Zuschlag ÖPNV Linienverkehr Hochtaunuskreis Ende 09.12.2034Linienbündel "HTK-Mitte" und "HTK-Nord"
Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Vergabeunterlagen im Portal ↗ (Link der Vergabestelle — kann nach Fristende ablaufen) · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.