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Ausschreibung ÖPNV Linienverkehr

Linienbündel 1 „Rohr“ im Landkreis Roth

Auftraggeber: Landkreis Roth · Roth

Angebotsfrist (abgelaufen)
24.10.2025, 12:00 Uhr
Verfahren
cn-standard
Lose
1
Verkehrsart
ÖPNV Linienverkehr
Veröffentlicht
25.09.2025

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Ausschreibung: Das Vergabeverfahren wurde bekanntgemacht, die Angebotsfrist ist am 24.10.2025 abgelaufen. Ein Zuschlag ist in den vorliegenden Daten noch nicht veröffentlicht.
Was bedeutet „cn-standard"?
cn-standard — Verfahren nach Vergaberecht.
Bis wann können Angebote abgegeben werden?
Die Angebotsfrist endete am 24.10.2025, 12:00 Uhr. Eine Bewerbung ist in diesem Verfahren nicht mehr möglich.

Leistung

Zur Vergabe kommen die Verkehrsleistungen im Linienbündel 1 „Rohr“ (Teilnetz 2 gem. Nahverkehrsplan) im Landkreis Roth. Es handelt sich ausschließlich um Linien- und Linienbedarfsverkehre, die nach § 42 oder § 44 PBefG genehmigt werden. Die Leistung umfasst folgende VGN-Linien: 1. Linie 672 Heilsbronn - Rohr – Schwabach 2. Linie A670 AST Schwabach und Rohr 3. Linie A672 On-Demand-Verkehr Gemeinde Rohr

Linienbündel / Lose (1)

Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.

  • Verkehrsleistungen im Linienbündel 1 „Rohr“ Frist 24.10.2025, 12:00 Uhr
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Zur Vergabe kommen die Verkehrsleistungen im Linienbündel 1 „Rohr“ (Teilnetz 2 gem. Nahverkehrsplan) im Landkreis Roth. Es handelt sich ausschließlich um Linien- und Linienbedarfsverkehre, die nach § 42 oder § 44 PBefG genehmigt werden. Die Leistung umfasst folgende VGN-Linien: 1. Linie 672 Heilsbronn - Rohr – Schwabach 2. Linie A670 AST Schwabach und Rohr 3. Linie A672 On-Demand-Verkehr Gemeinde Rohr

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Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.

Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Vergabeunterlagen im Portal ↗ (Link der Vergabestelle — kann nach Fristende ablaufen) · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.